The National Times - Handel mit Tischreservierungen für Münchner Oktoberfest bleibt verboten

Handel mit Tischreservierungen für Münchner Oktoberfest bleibt verboten


Handel mit Tischreservierungen für Münchner Oktoberfest bleibt verboten
Handel mit Tischreservierungen für Münchner Oktoberfest bleibt verboten / Foto: © AFP/Archiv

Tischreservierungen für das Oktoberfest dürfen nicht im Internet weiterverkauft werden. Das Festzelt "Ochsenbraterei" dürfe von einer Eventagentur verlangen, den Handel mit ihren Reservierungen zu stoppen, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag. Es bestätigte damit größtenteils eine vorherige Entscheidung des Landgerichts München I vom Oktober 2021.

Textgröße ändern:

Bei der "Ochsenbraterei" hätte ein Tisch auf der - abgesagten - Wiesn 2020 für zehn Feiernde 400 Euro gekostet, bei der Eventagentur bis zu 3299 Euro. Deren Angebot sei irreführend und unlauter, erklärte das Gericht. Kunden werde vorgespiegelt, dass sie einen sicher durchetzbaren Anspruch auf einen Tisch im Festzelt hätten, was gar nicht der Fall sei.

Die "Ochsenbraterei" verbietet in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Weitergabe der Reservierungsbändchen gegen Geld oder an Menschen, die nicht mit reserviert haben. Sie verlangte vor Gericht auch Schadenersatz, den das OLG ihr aber nicht zusprach. Auch muss die Eventagentur keine Informationen über Zwischenhändler oder die von ihr gemachten Umsätze herausgeben.

Das Landgericht München I hatte zuvor nicht nur der "Ochsenbraterei" Recht gegeben. Im April dieses Jahres verbot es einer Eventagentur auch, Tickets für die drei Festzelte "Augustiner", "Bräurosl" und "Hofbräu" zu verkaufen.

Das Oktoberfest war 2020 und 2021 wegen der Pandemie ausgefallen, soll aber in diesem Jahr wieder stattfinden. In München begann bereits der Aufbau für die Festlichkeiten, die Mitte September starten sollen.

S.Lee--TNT

Empfohlen

US-Handelsbeauftragter: Abkommen werden trotz Supreme-Court-Urteil Bestand haben

Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer erwartet nach eigenen Worten, dass die von den USA mit der EU, China und anderen Ländern geschlossenen Handelsabkommen trotz des Zoll-Urteils des Obersten Gerichtshofs Bestand haben werden. Die US-Regierung führe "aktive Gespräche" mit ihren Handelspartnern, sagte Greer am Sonntag in der Sendung "Face the Nation" des Senders CBS. "Wir wollen, dass sie verstehen, dass diese Abkommen gute Abkommen sein werden. Wir werden uns daran halten", sagte Greer und fügte hinzu: "Und wir erwarten, dass unsere Partner sich daran halten."

Medienbericht: Justizministerin Hubig plant neue Unternehmensform

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will einem Medienbericht zufolge eine neue Unternehmensform einführen. Es handelt sich um eine "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen", wie das "Handelsblatt" am Sonntag unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Ministeriums berichtete. Gewinne sollten demnach nicht ausgeschüttet werden dürfen, das Kapital müsse im Unternehmen bleiben.

CSU zu Social-Media-Verbot für Kinder: "Verbotsdebatte geht an Wirklichkeit vorbei"

Der Beschluss des CDU-Parteitags zu einem Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige stößt in der CSU auf Widerspruch. "Diese Verbotsdebatte geht an der Wirklichkeit vorbei", sagte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann zur "Augsburger Allgemeinen" (Montagausgabe). Den richtigen Umgang mit Social Media erlernten Kinder und Jugendliche "durch die Stärkung der eigenen Medienkompetenz in Kombination mit einem besseren Schutz vor jugendgefährdenden Angeboten." Ähnlich äußerte sich das Kinderhilfswerk.

Innenminister Dobrindt will Asylbewerber schneller in Arbeit bringen

Nach Plänen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sollen Asylbewerber in Deutschland früher arbeiten dürfen. "Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell", sagte Dobrindt der "Bild am Sonntag". "Die beste Integration ist die in die Arbeitswelt". Demnach sollen Asylbewerber nach drei Monaten in Deutschland einen Job annehmen dürfen, auch wenn das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Textgröße ändern: