The National Times - Handel mit Tischreservierungen für Münchner Oktoberfest bleibt verboten

Handel mit Tischreservierungen für Münchner Oktoberfest bleibt verboten


Handel mit Tischreservierungen für Münchner Oktoberfest bleibt verboten
Handel mit Tischreservierungen für Münchner Oktoberfest bleibt verboten / Foto: © AFP/Archiv

Tischreservierungen für das Oktoberfest dürfen nicht im Internet weiterverkauft werden. Das Festzelt "Ochsenbraterei" dürfe von einer Eventagentur verlangen, den Handel mit ihren Reservierungen zu stoppen, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag. Es bestätigte damit größtenteils eine vorherige Entscheidung des Landgerichts München I vom Oktober 2021.

Textgröße ändern:

Bei der "Ochsenbraterei" hätte ein Tisch auf der - abgesagten - Wiesn 2020 für zehn Feiernde 400 Euro gekostet, bei der Eventagentur bis zu 3299 Euro. Deren Angebot sei irreführend und unlauter, erklärte das Gericht. Kunden werde vorgespiegelt, dass sie einen sicher durchetzbaren Anspruch auf einen Tisch im Festzelt hätten, was gar nicht der Fall sei.

Die "Ochsenbraterei" verbietet in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Weitergabe der Reservierungsbändchen gegen Geld oder an Menschen, die nicht mit reserviert haben. Sie verlangte vor Gericht auch Schadenersatz, den das OLG ihr aber nicht zusprach. Auch muss die Eventagentur keine Informationen über Zwischenhändler oder die von ihr gemachten Umsätze herausgeben.

Das Landgericht München I hatte zuvor nicht nur der "Ochsenbraterei" Recht gegeben. Im April dieses Jahres verbot es einer Eventagentur auch, Tickets für die drei Festzelte "Augustiner", "Bräurosl" und "Hofbräu" zu verkaufen.

Das Oktoberfest war 2020 und 2021 wegen der Pandemie ausgefallen, soll aber in diesem Jahr wieder stattfinden. In München begann bereits der Aufbau für die Festlichkeiten, die Mitte September starten sollen.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Justizministerin Hubig legt Paket für besseren Mieterschutz vor

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nach der Verlängerung der Mietpreisbremse weitere Regulierungen zum Mieterschutz angekündigt. Sie will Indexmieten und Möblierungszuschläge deckeln und Kurzzeitvermietungen begrenzen, die bislang nicht unter die Mietpreisbremse fallen, wie sie am Samstag in den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR) ankündigte. Den entsprechenden Gesetzentwurf habe sie vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben, sagte Hubig. Das Mietenpaket solle "spätestens Anfang 2027 in Kraft treten".

Deckelung von Indexmieten: Justizministerin legt Gesetzentwurf vor

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat neue Regulierungen zum Mieterschutz angekündigt. "Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr", sagte sie den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR, Samstagsausgaben). Auch bei möblierten Vermietungen und Kurzzeitvermietung soll es strengere Regeln geben. Den entsprechenden Gesetzentwurf habe sie vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben, sagte Hubig.

Musk gewinnt Berufung zu milliardenschwerem Gehaltspaket bei Tesla

Erfolg für Elon Musk im Streit um ein milliardenschweres Gehaltspaket beim Elektroautobauer Tesla: Ein Berufungsgericht in den USA machte für den Tech-Milliardär am Freitag (Ortszeit) den Weg frei, ein seit langem umstrittenes Gehaltspaket in Höhe von 56 Milliarden Dollar (rund 47,8 Milliarden Euro) zu erhalten. Das Gericht im Bundesstaat Delaware hob Entscheidungen einer Richterin aus dem Vorjahr auf, die das Gehaltspaket für ungültig erklärt hatte.

Fed-Mitglied: Inflationszahlen der Trump-Regierung zu positiv

Ein führendes Mitglied der US-Notenbank Fed schätzt die jüngst von der Regierung veröffentlichten Inflationszahlen als zu positiv ein. Die am Donnerstag verkündete Inflationsrate von nur 2,7 Prozent für November sei "in einigen Kategorien verzerrt", sagte der Fed-Chef für New York, John Williams, am Freitag dem Sender CNBC.

Textgröße ändern: