The National Times - EU will Kosten für geplante digitale Einreiseerlaubnis auf 20 Euro erhöhen

EU will Kosten für geplante digitale Einreiseerlaubnis auf 20 Euro erhöhen


EU will Kosten für geplante digitale Einreiseerlaubnis auf 20 Euro erhöhen
EU will Kosten für geplante digitale Einreiseerlaubnis auf 20 Euro erhöhen / Foto: © AFP

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den Preis für das geplante Europäische Reiseinformations- und Genehmigungsverfahren (Etias) auf 20 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung von den im Jahr 2018 veranschlagten sieben Euro geschehe mit Blick auf die gestiegene Inflation und zusätzliche Betriebskosten, erklärte die Kommission am Freitag. Das digitale Einreisesystem für Menschen aus visumsbefreiten Drittländern soll voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten.

Textgröße ändern:

Die Kommission orientiert sich mit der erhöhten Gebühr nach eigenen Angaben auch an ähnlichen Einreisesystemen anderer Länder. Das britische Äquivalent ETA kostet 16 Pfund (rund 18,50 Euro), die US-Einreiseerlaubnis Esta 21 Dollar (rund 18 Euro).

Die Einführung von Etias war 2018 beschlossen worden. Die online erhältliche Einreiseerlaubnis gilt für die 27 EU-Länder, mit Ausnahme Irlands, sowie für Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Sie ist für drei Jahre gültig und wird von Nicht-EU-Bürgern aus Ländern benötigt, für die keine Visumspflicht besteht, darunter Kanada, Großbritannien und die USA. Menschen die jünger als 18 Jahre oder älter als 70 Jahre sind, müssen die Gebühr nicht bezahlen.

Etias sieht vor, dass bereits vor dem Grenzübertritt Informationen über Reisende gesammelt werden - zu ihrer Identität, ihren Reisedokumenten sowie zu ihrem Wohnsitz. Die Angaben sollen in einer zentralen Datenbank gesammelt werden. Ziel des Systems ist es, Sicherheitsrisiken und unerlaubte Einreisen zu identifizieren und die Grenzbeamten bei ihrer Arbeit zu entlasten.

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, den neuen Preis zu prüfen.

M.Wilson--TNT

Empfohlen

Gericht: Rassistische Beleidigung des Vermieters rechtfertigt Kündigung

Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, kann seine Wohnung verlieren - das entschied das Amtsgericht Hannover im Fall einer Räumungsklage. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Dies sei hier der Fall, denn die Beklagte habe den Kläger in "rassistischer und menschenverachtender Weise beleidigt". (Az. 465 C 781/25)

Parlament stimmt in Spanien gegen Verkürzung der Wochenarbeitszeit

Das Parlament in Spanien hat einen Vorstoß der Regierung zur Verkürzung der Wochenarbeitszeit scheitern lassen. Die Abgeordneten stimmten am Mittwochabend mehrheitlich gegen einen Gesetzentwurf, mit dem die wöchentliche Regelarbeitszeit von 40 auf 37,5 Stunden gesenkt worden wäre. Dies war eines der wichtigsten Wahlversprechen der aus Linken und Sozialisten bestehenden Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez, für den die Abstimmungsniederlage ein harter Schlag ist.

EuGH: Schutz vor Diskriminierung gilt auch für Eltern von behinderten Kindern

Eltern von behinderten Kindern müssen vor Diskriminierung geschützt werden. Ihre Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass sie sich um ihre Kinder kümmern können, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Dabei darf der Arbeitgeber aber nicht unverhältnismäßig belastet werden - im Einzelfall muss ein nationales Gericht entscheiden. (Az. C-38/24)

Zahl der Streiktage 2024 zurückgegangen

Warnstreiks in der Metall- und Elektroindustrie, bei Volkswagen oder im Baugewerbe: Im vergangenen Jahr zählte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung 286 Arbeitskämpfe in Deutschland. Das waren 26 weniger als im Vorjahr, im langjährigen Vergleich blieb die Zahl aber hoch, wie das WSI am Donnerstag mitteilte. Die Streiks waren zudem deutlich kürzer.

Textgröße ändern: