The National Times - Deutsche Post DHL erzielt 2021 neuen Rekord bei Umsatz und Gewinn

Deutsche Post DHL erzielt 2021 neuen Rekord bei Umsatz und Gewinn


Deutsche Post DHL erzielt 2021 neuen Rekord bei Umsatz und Gewinn
Deutsche Post DHL erzielt 2021 neuen Rekord bei Umsatz und Gewinn

Für den Logistikkonzern Deutsche Post DHL sind die Geschäfte im vergangenen Jahr so gut gelaufen wie noch nie: Mit einer Steigerung um 22,5 Prozent auf 81,7 Milliarden Euro habe das Unternehmen "den höchsten Umsatz der Konzerngeschichte" erzielt, teilte die Post am Mittwoch in Bonn mit. Auch beim Gewinn vor Zinsen und Steuern (Ebit) gab es 2021 demnach mit knapp 8,0 Milliarden Euro einen Rekord. Im ersten Corona-Jahr 2020 waren es 4,8 Milliarden Euro gewesen. Unter dem Strich verdiente der Konzern 2021 rund 5,1 Milliarden Euro.

Textgröße ändern:

Die Nachfrage nach Logistiklösungen des Konzerns habe im vergangenen Jahr "ein neues Allzeithoch" erreicht, erklärte die Deutsche Post DHL. Angetrieben wurde dies demnach durch den "signifikant" angestiegenen Welthandel und den anhaltenden Boom im Online-Handel mit weiter wachsenden Sendungsmengen.

"Wir haben in herausfordernden Zeiten unsere volle Stärke bewiesen und eine neue Bestmarke bei Umsatz und Ergebnis erzielt", erklärte Konzernchef Frank Appel. "Nie zuvor hat Deutsche Post DHL Group weltweit so viele Frachtgüter, Expresssendungen und Pakete transportiert." Zudem leiste das Unternehmen mit der Impfstofflogistik "einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag".

Für 2022 erwartet der Konzern ein weiteres Wachstum in den globalen Logistikaktivitäten - wenngleich auch mit geringerer Geschwindigkeit als im vergangenen Jahr. "Eine Entspannung bei den interkontinentalen Transportkapazitäten wird frühestens im zweiten Halbjahr 2022 erwartet", erklärte der Konzern.

Nicht enthalten sind in der Prognose die nach Unternehmensangaben "derzeitig schwer abschätzbaren Auswirkungen des Konflikts in Osteuropa auf das globale Wirtschaftswachstum und die weltweiten Transportmärkte". Nun gehe es zunächst darum, "den Menschen im Kriegsgebiet zu helfen, die Sicherheit aller unserer Beschäftigten zu gewährleisten und die globalen Lieferketten am Laufen zu halten".

P.Jones--TNT

Empfohlen

Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen mehrere Millionen Schmerzensgeld zahlen

Wegweisendes Urteil zu Social-Media-Sucht in den USA: Ein Geschworenengericht in Los Angeles hat die Onlineplattformen Instagram und Youtube zur Zahlung von insgesamt sechs Millionen Dollar (rund 5,2 Millionen Euro) verurteilt. Zu einem Schmerzensgeld von drei Millionen Dollar für die heute 20-jährige Klägerin kommt ein Bußgeld in gleicher Höhe. Die Konzerne kündigten Berufung an.

Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen

In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat ein US-Gericht in Los Angeles die Onlineplattformen Instagram und Youtube zu einer hohen Entschädigungszahlung verurteilt. Sie sollen der Klägerin insgesamt drei Millionen Dollar (rund 2,6 Millionen Euro) zahlen, wie die Geschworenen am Mittwoch entschieden. Die heute 20-jährige Klägerin hatte den Unternehmen vorgeworfen, sie als Minderjährige abhängig gemacht und ihr dadurch schwere psychische Schäden zugefügt zu haben.

Trump beruft Zuckerberg und andere Tech-Chefs in Beirat

Präsident Donald Trump hat einige der größten Namen der US-Technologiebranche in einen Beirat des Weißen Hauses berufen. Dem Rat für Wissenschafts- und Technologieberatung (PCAST) gehören nach Angaben vom Mittwoch unter anderem Meta-Gründer Mark Zuckerberg und Google-Mitgründer Sergey Brin an. Vertreten sind unter anderem auch die Chefs des Halbleiterkonzerns Nvidia und des Softwareunternehmens Oracle, Jensen Huang und Larry Ellison.

Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam

Eine pauschale Regelung im Arbeitsvertrag, wonach die Firma Beschäftigte sofort nach der Kündigung freistellen darf, ist unwirksam. Sie benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschied. Ihr Interesse, tatsächlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzuarbeiten, wiegt hier schwerer als das Interesse der Arbeitgeber an der Freistellung. (Az. 5 AZR 108/25)

Textgröße ändern: