The National Times - Bayern prüft Möglichkeiten für längere Akw-Laufzeiten

Bayern prüft Möglichkeiten für längere Akw-Laufzeiten


Bayern prüft Möglichkeiten für längere Akw-Laufzeiten
Bayern prüft Möglichkeiten für längere Akw-Laufzeiten

Ungeachtet ablehnender Äußerungen von Bundesregierung und Akw-Betreibern will die bayerische Landesregierung einen Aufschub des Atomausstiegs zum Jahresende sowie sogar die Wiederinbetriebnahme eines bereits abgeschalteten Akw prüfen. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kündigte dies in der "Augsburger Allgemeinen" vom Freitag an. Zugleich stellte er die umstrittene 10H-Abstandsregel für Windkraftanlagen in Bayern in Frage, um den Ökostrom-Ausbau beschleunigen zu können.

Textgröße ändern:

Seine Überlegungen für einen späteren Atomausstieg bezog Aiwanger auf das Akw Isar 2, dessen Laufzeit nach geltender Rechtslage Ende Dezember endet. Mit Blick auf den Ende vergangenen Jahres abgeschalteten Block C des Atomkraftwerks Gundremmingen sagte der Landeswirtschaftsminister: "Wir prüfen parallel, ob es möglich ist, hier wieder Fahrt aufzunehmen."

Allerdings räumte er auch Bedenken ein: "Die Kehrseite des Atomstroms ist das Thema Sicherheit", sagte Aiwanger. Er ging auf Distanz zu Äußerungen von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der eher Atom- als Kohlekraftwerke länger laufen lassen möchte. "Wir erleben einen Krieg vor der Haustüre, ein Atomkraftwerk bietet da auch ein Erpressungspotenzial." Er selbst würde deshalb in der Abwägung „Atom gegen Kohle“ stärker auf Kohle setzen.

Zudem bekannte sich Aiwanger klar zu einem beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. "Wir müssen endlich in der Windkraft den Knoten durchschlagen, das heißt mindestens in den Wäldern und in den schon ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten die 10H-Abstandsregel fallen zu lassen und sofort in die Planung zu gehen“, sagte er der "Augsburger Allgemeinen". "Dann haben wir in ein paar Jahren mehrere hundert Windräder."

Abstriche forderte Aiwanger in diesem Zusammenhang beim Naturschutz: Dass die Bürger Strom haben und ihre Wohnungen heizen können, "geht vor den Schutz eines Vogels", sagte er. Hintergrund der Debatte ist die derzeit hohe Abhängigkeit Deutschlands von Gasimporten aus Russland in Verbindung mit dessen Angriffskrieg auf die Ukraine. Die 10H-Regel in Bayern schreibt einen Mindestabstand von Windrädern im Umfang des Zehnfachen von dessen Höhe von Wohnbebauung vor, was den Bau neuer Windkraftanlagen vielerorts unmöglich macht.

M.Wilson--TNT

Empfohlen

Wirtschaftsminister Reschetnikow sieht Russland "am Rande der Rezession"

Der russische Wirtschaftsminister Maxim Reschetnikow hat nach zwei starken Wachstumsjahren auf eine deutliche Konjunkturschwäche hingewiesen: Russland stehe "am Rande der Rezession", sagte er am Donnerstag auf dem Wirtschaftsforum in St. Petersburg. Eine steigende Zahl von Unternehmen sei in finanziellen Schwierigkeiten, insbesondere aufgrund von Krediten, die zu sehr hohen Zinssätzen aufgenommen worden seien. Er kritisierte damit indirekt die Politik der Zentralbank.

EU-Länder einigen sich auf Unterstützung für Weinbauern

Die EU-Länder haben sich auf ein Unterstützungspaket für Winzerinnen und Winzer geeinigt. Die 27 Staaten stimmten am Donnerstag in Brüssel dafür, mehr Rodungen auf Weinbergen zuzulassen, um Überproduktion in dem Sektor zu begrenzen. Die EU will zudem den Vertrieb von Weinen mit einem reduzierten Alkoholanteil fördern.

Neuer Pass mit früherem Geburtsjahr: Frau scheitert in Rechtsstreit um Renteneintritt

Eine Frau ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, ihren Renteneintritt durch Vorlage eines neuen Passes mit abweichendem Geburtsjahr um 14 Jahre nach vorn zu verlagern. Zwar seien nachträgliche Änderungen durch Vorlage neuer Urkunden unter "engen Voraussetzungen" ausnahmsweise möglich, urteilte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nach Angaben vom Donnerstag. In diesem Fall sei der neue Pass aber nicht plausibler als der alte. (Az. L 33 R 333/21)

EU-Generalanwältin hält Brüsseler Rekordbußgeld für Google für rechtens

Der Internetriese Google muss voraussichtlich eine hohe Geldbuße in der EU zahlen: Die EU-Generalanwältin Juliane Kokott hält eine auf 4,124 Milliarden Euro festgesetzte Strafe gegen Google für rechtens. Der US-Konzern habe beim Android-Betriebssystem für Smartphones seine beherrschende Stellung missbraucht, erklärte sie am Donnerstag. In ihren Schlussanträgen empfahl sie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die von Google eingereichten Rechtsmittel gegen die Buße zurückzuweisen. (C-738/22 P)

Textgröße ändern: