The National Times - Verbraucherschutzzentrale verklagt drei Airlines wegen Handgepäck-Gebühren

Verbraucherschutzzentrale verklagt drei Airlines wegen Handgepäck-Gebühren


Verbraucherschutzzentrale verklagt drei Airlines wegen Handgepäck-Gebühren
Verbraucherschutzzentrale verklagt drei Airlines wegen Handgepäck-Gebühren / Foto: © AFP

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat Klage gegen drei Fluggesellschaften wegen des Vorwurfs unzulässiger Handgepäck-Gebühren erhoben. Eine Reihe von Fluggesellschaften locke "mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen", sagte vzbv-Vorstandsmitglied Ramona Pop der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vom Samstag. "Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht."

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In einem ersten Schritt hat der vzbv den Angaben zufolge sieben Airlines, darunter auch Ryanair, abgemahnt. "Gegen Easyjet, Wizzair und Vueling Airlines haben wir darüber hinaus Klagen eingereicht, weil sie aus unserer Sicht unzulässige Gebühren einstreichen", sagte Pop. "Die Verfahren laufen."

Fluggesellschaften seien "verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern", betonte Pop. Tatsächlich umfasse der Preis oft nur ein einzelnes Mini-Gepäckstück. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssten Flugreisende draufzahlen. Europaweit seien davon jährlich Millionen Passagiere betroffen. Pop forderte, die Europäische Union müsse klare Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck erlassen, um die Verbraucher müssen vor Kostenfallen zu schützen.

Die Klage gegen Easyjet Airline Company Limited ist dem Bericht zufolge beim Kammergericht Berlin eingereicht worden. Die Klage gegen WizzAir Hungary Ltd. liegt demnach beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das Verfahren gegen Vueling Airlines S.A. beim Oberlandesgericht Hamm.

Die Verbraucherschützer stützen sich den Angaben zufolge unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline. Für Handgepäck darf aus Sicht der Verbraucherzentrale kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden.

Q.Marshall--TNT

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