The National Times - ADAC-Autotest: Akku von VW-E-Auto ID.3 nach Garantieablauf noch in gutem Zustand

ADAC-Autotest: Akku von VW-E-Auto ID.3 nach Garantieablauf noch in gutem Zustand


ADAC-Autotest: Akku von VW-E-Auto ID.3 nach Garantieablauf noch in gutem Zustand
ADAC-Autotest: Akku von VW-E-Auto ID.3 nach Garantieablauf noch in gutem Zustand / Foto: © AFP

Das VW-Elektroauto des Typs ID.3 und seine Batterie haben bei einer Zwischenbilanz nach einem bislang vierjährigen Dauertest des ADAC gut abgeschnitten. Auch nach Ende der Garantie für den Akku nach 160.000 gefahrenen Kilometern sei das Fahrzeug in einem "rundum guten Zustand", teilte der Automobilclub am Dienstag in München mit. Der Akku verfüge im Schnitt noch über rund 91 Prozent der ursprünglichen Batteriekapazität.

Textgröße ändern:

Damit liege das Auto deutlich oberhalb des Grenzwertes von 70 Prozent, den der Wolfsburger Autobauer bei dieser Laufleistung mindestens verspreche. Im Dauertest sei der Akku überdies "nicht sonderlich pfleglich behandelt" worden, fügte der ADAC hinzu: Zum einen sei er regelmäßig auf 100 Prozent geladen worden, was die Batteriezellen "auf eine Belastungsprobe" stelle. Und zum anderen hätten die Tester häufiger Schnellladesäulen verwendet als der durchschnittliche Privatnutzer.

Die Tester verwiesen auch auf die Reichweite, die trotz geringerer Batteriekapazität annähernd gleich wie zum Zeitpunkt des Kaufs geblieben sei. "Möglich ist das, da regelmäßige Softwareupdates das Fahrzeug effizienter gemacht haben", führte der ADAC aus. Der Automobilclub riet dem Autokonzern aber zu einem Softwareupdate, damit die eingebaute Batterieheizung ein- und ausgeschaltet werden kann. Dass dies bisher nicht möglich sei, könne bei kalten Temperaturen zu längeren Ladepausen führen.

Allerdings verwies der ADAC auch auf einige fällig gewordene Reparaturen, etwa eine defekte GPS-Antenne für 525 Euro oder an der Ladeklappe für 227 Euro. Zwar sei der ID.3 "erfreulich wartungsarm" - für die zweite Wartung jedoch seien trotz der vermeintlich überschaubaren Arbeiten 527 Euro fällig geworden, erklärte der Club weiter. Zudem zahlten die Tester demnach noch einmal ungefähr die Hälfte davon zusätzlich für den Service an der CO2-Klimaanlage.

A.Little--TNT

Empfohlen

Frankreichs Premier kündigt Einsparungen von mehr als 40 Milliarden Euro an

Frankreichs Premierminister François Bayrou hat die Grundzüge des Staatshaushalts für 2026 vorgestellt und das Land auf deutliche Kürzungen eingestimmt. Im kommenden Jahr werde Frankreich 43,8 Milliarden Euro einsparen, um das Staatsdefizit auf unter 4,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) zu senken, sagte Bayrou am Dienstag in Paris. Für 2025 werde noch mit einem Defizit von 5,8 Prozent gerechnet.

Trump-Zölle: US-Inflation zieht im Juni auf 2,7 Prozent an

In den USA zieht die Inflation vor dem Hintergrund der Zollpolitik von Präsident Donald Trump an: Die Verbraucherpreise stiegen im Juni nach Regierungsangaben um 2,7 Prozent. Das waren 0,3 Prozentpunkte mehr als im Vormonat, wie das Arbeitsministerium am Dienstag mitteilte. Trump sprach von einer "sehr niedrigen Inflation". Er machte erneut Druck auf die Notenbank Federal Reserve (Fed), die Leitzinsen zu senken.

Syrische Regierungskräfte rücken in Drusenstadt Suweida ein - Israel führt Luftangriffe aus

Im Konflikt zwischen Drusen und Beduinen im Süden Syriens hat Israel nach dem Einrücken syrischer Regierungskräfte in die Provinzhauptstadt Suweida erneut Luftangriffe auf Fahrzeuge der Regierungstruppen ausgeführt. Die israelische Regierung erklärte am Dienstag, sie wolle die Drusen damit vor Angriffen des "syrischen Regimes" schützen. Die syrische Regierung wiederum erklärte, sie wolle mit ihrem Vorstoß in Suweida am dritten Tag der Kämpfe für Stabilität in der überwiegend von Drusen bewohnten Stadt sorgen.

Adoption von Erwachsenen kann auch nach Verlust von Geschäftfähigkeit möglich sein

Erwachsene können auch von Menschen adoptiert werden, die nicht mehr voll geschäftsfähig sind - wenn sie zum Zeitpunkt des notariell beurkundeten Adoptionsantrags geschäftsfähig waren. Minderjährige können in solchen Fällen allerdings nicht mehr adoptiert werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe laut einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. Volljährige können demnach selbst entscheiden, ob sie eine solche Wahlverwandtschaft eingehen wollen. (Az. XII ZB 320/23)

Textgröße ändern: