The National Times - Prognose: Regierungskoalition in Japan gewinnt nach Attentat auf Abe Oberhauswahl

Prognose: Regierungskoalition in Japan gewinnt nach Attentat auf Abe Oberhauswahl


Prognose: Regierungskoalition in Japan gewinnt nach Attentat auf Abe Oberhauswahl
Prognose: Regierungskoalition in Japan gewinnt nach Attentat auf Abe Oberhauswahl / Foto: © POOL/AFP

Zwei Tage nach dem tödlichen Attentat auf den ehemaligen Regierungschef Shinzo Abe hat die Regierungskoalition in Japan die Oberhauswahl gewonnen. Die regierende Liberaldemokratische Partei (LDP) habe mit ihrem Koalitionspartner Komeito bis zu 83 der 125 zur Wahl stehenden Sitze in der Parlamentskammer errungen, berichtete der staatliche Fernsehsender NHK am Sonntag nach Schließung der Wahllokale. Der Urnengang wurde vom Tod des bis zuletzt sehr einflussreichen Ex-Regierungschefs überschattet.

Textgröße ändern:

Die Sicherheitsvorkehrungen während der Wahl lagen am Sonntag auf normalen Niveau, beim Urnengang war der tödliche Angriff aber ein beherrschendes Thema. "Dies ist ein demokratisches Land und ich verachte den Einsatz von Gewalt, um jemanden zu beseitigen", sagte etwa der 79-jährige Takao Sueki.

Bei dem Urnengang wurden 125 der 248 Sitze im Oberhaus neu vergeben. Mehr als 500 Kandidatinnen und Kandidaten traten an. Der NHK-Prognose zufolge gewannen die LDP von Ministerpräsident Funio Kishida und Komeito 70 bis 83 Mandate.

Abe hatte am Freitag einen Wahlkampfauftritt zur Unterstützung eines LDP-Parteikollegen in der westjapanischen Stadt Nara absolviert, als er niedergeschossen wurde. Wenige Stunden später wurde der 67-Jährige im Krankenhaus für tot erklärt. Die Gewalttat, die von einem 41-jährigen Arbeitslosen begangen wurde, sorgte im In- und Ausland für Entsetzen.

Regierungschef Kishida hielt trotzdem am Termin für die Wahl zum Oberhaus fest. "Wir dürfen auf keinen Fall dulden, dass während einer Wahl Gewalt eingesetzt wird, um die Meinungsäußerung zu unterdrücken", erklärte er am Samstag. Er habe "eine Verantwortung, diese Oberhauswahlen auf freie, gerechte und sichere Weise abzuschließen".

Für die kommenden drei Jahre sind keine weiteren landesweiten Wahlen in Japan geplant. Allerdings muss Kishida mit Herausforderungen wie steigenden Preisen und Energieengpässen fertig werden.

Abes Leichnam war am Samstag nach Tokio gebracht worden. Nach Angaben von seinem Büro ist für Montagabend eine Totenwache geplant. Die Beisetzung des früheren Regierungschefs soll am Dienstag in kleinem Kreis mit Angehörigen und engen Freunden stattfinden. Örtlichen Medien zufolge werden Totenwache und Trauerfeier im Zojoji-Tempel in Tokio ausgerichtet. US-Außenminister Antony Blinken, der sich derzeit in Asien aufhält, hat für Montag einen Kondolenzbesuch in Japan angekündigt.

Auch Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) besucht das Land, die Reise war jedoch bereits vor Abes Tod geplant. Am Sonntag besuchte Baerbock das Atombombenmuseum in Nagasaki. Am Montag will sie politische Gespräche in Tokio führen.

Abe war der japanische Ministerpräsident mit der längsten Regierungszeit. Er vertrat nationalistische Positionen und wollte Japans pazifistische Verfassung ändern. Seine auf Konjunkturprogramme und Deregulierung setzende Wirtschaftspolitik wurde als "Abenomics" bekannt.

Der Attentäter, der sofort nach der Tat am Freitag festgenommen wurde, hat nach Polizeiangaben in seinem Geständnis angegeben, dass er "einen Groll gegen eine bestimmte Organisation hege" und glaubte, Abe habe eine Verbindung zu ihr gehabt. Den Namen der Organisation nannte die Polizei nicht.

Japanischen Medien zufolge soll es sich um eine religiöse Gruppe handeln. Die Familie des Attentäters war demnach wegen Spenden seiner Mutter an diese Gruppe in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Für das Attentat hatte der 41-jährige Täter eine offenbar selbst gebaute Waffe verwendet. Der zuständige Polizeichef der Präfektur Nara, Tomoaki Onizuka, räumte Versäumnisse beim Schutz von Abe ein und sagte "eine gründliche Untersuchung" der Fehler zu.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Ungarns Parlament verabschiedet Gesetz zur Korruptionsbekämpfung

Das Parlament in Ungarn hat wie von der EU gefordert Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet - und damit den Weg geebnet für die Freigabe eingefrorener EU-Gelder in Milliardenhöhe. Die Abgeordneten in Budapest stimmten am Dienstag mit großer Mehrheit für das Gesetz, das Teil eines Reformpakets der neuen ungarischen Regierung von Peter Magyar ist. 142 Parlamentarier stimmten für die Maßnahmen, 39 dagegen. Drei Abgeordnete enthielten sich.

Rentenreform: Regierung will Empfehlungen bis Jahresende vollständig umsetzen

Die Bundesregierung will die Empfehlungen der Rentenkommission für eine Reform der Altersversorgung vollständig übernehmen. "Alle Elemente dieses Reformpakets, ich betone, alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Dienstag in Berlin. "Man kann das jetzt nicht aufschnüren, alles greift ineinander", warb auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) für die Umsetzung des kompletten Pakets.

Iran beharrt auf Kontrolle über Hormus und verwehrt IAEA Zutritt zu Atomanlagen

Maximalforderungen und ungeklärte Fragen: Auch nach den Gesprächen mit den USA in der Schweiz beharrt der Iran weiter auf der Kontrolle über die Straße von Hormus. Die für den Welthandel enorm wichtige Meerenge werde "von der Islamischen Republik Iran verwaltet werden", bekräftigte Chefunterhändler Mohammed Bagher Ghalibaf am Dienstag. Das Thema ist neben Irans Atomprogramm einer der Hauptstreitpunkte, die trotz einer ersten Einigung zwischen Washington und Teheran weiterhin ungeklärt sind. So sollen internationale Inspektoren laut Teheran keinen Zugang zu Atomanlagen erhalten.

Rundfunkbeitrag nicht gestiegen: Karlsruhe verhandelt Beschwerden von ARD und ZDF

Vor zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern hat am Bundesverfassungsgericht am Dienstag die Verhandlung über den Rundfunkbeitrag begonnen. ARD und ZDF zogen nach Karlsruhe, weil der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das Gericht will nun herausfinden, ob das Ausbleiben der Erhöhung gegen die Verfassung verstieß. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: