The National Times - Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt

Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt


Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt
Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt

Vor dem Landgericht Mönchengladbach ist am Mittwoch ein Prozess um einen verdursteten Jungen aus Grevenbroich gegen dessen Mutter neu aufgerollt worden. Die Anklageschrift wurde zu Beginn erneut verlesen, zu den Vorwürfen schwieg die Angeklagte Jessica S. jedoch, wie ein Sprecher sagte. Die 30-jährige muss sich unter anderem wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. Außerdem legt ihr die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last.

Textgröße ändern:

Sie soll ihren zweijährigen Sohn zwischen dem 14. und dem 16. April 2020 in dessen Kinderbett verdursten haben lassen. Laut Anklagevorwurf versorgte sie Leon am Abend des 14. April und gab ihm noch zu essen und zu trinken. Dann habe sie ihn gewickelt und in einem Schlafsack im Kinderbett abgelegt. Ein im Kinderzimmer aufgestellter Heizlüfter sei auf hoher Stufe eingeschaltet und auf das Bett des Jungen gerichtet gewesen.

Erst zwei Tage später, mittags am 16. April, habe die Angeklagte wieder nach ihrem Sohn gesehen und ihn leblos vorgefunden. Der Rettungsdienst habe zu diesem Zeitpunkt nur noch den Tod des Kinds feststellen können. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab nach Gerichtsangaben, dass das Kind wegen Flüssigkeitsmangels in Verbindung mit erheblicher Hitze starb.

Im August 2020 wurde S. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof im Februar 2021 das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts. Für das Verfahren sind zunächst neun weitere Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Umweltkriminalität soll künftig härter bestraft werden können

Gravierende Fälle von Umweltkriminalität sollen künftig härter bestraft werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Neben höheren Straßmaßen bei schweren Fällen von Umweltkriminalität sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten. Sie sollen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden.

Supreme Court: Zuschnitt der Wahlkreise in US-Bundesstaat Louisiana verfassungswidrig

In einem wegweisenden Urteil hat das mehrheitlich konservativ besetzte Oberste Gericht der USA den Zuschnitt der Wahlkreise im südlichen US-Bundesstaat Louisiana für ungültig erklärt und der Berücksichtigung ethnischer Kriterien beim Zuschnitt von Wahlkreisen Grenzen gesetzt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass ein historisches Wahlrechtsgesetz, das die Gleichstellung von Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte, Louisiana nicht dazu verpflichte, einen zweiten, mehrheitlich afroamerikanischen Wahlbezirk zu schaffen.

Schläge bei Festnahme: Hessischer Polizist verliert Beamtenstatus

Weil er einen mutmaßlichen Einbrecher bei der Festnahme schlug und anschließend fälschlicherweise anzeigte, hat ein hessischer Polizist seinen Beamtenstatus verloren. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme

Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)

Textgröße ändern: