The National Times - Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt

Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt


Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt
Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt

Vor dem Landgericht Mönchengladbach ist am Mittwoch ein Prozess um einen verdursteten Jungen aus Grevenbroich gegen dessen Mutter neu aufgerollt worden. Die Anklageschrift wurde zu Beginn erneut verlesen, zu den Vorwürfen schwieg die Angeklagte Jessica S. jedoch, wie ein Sprecher sagte. Die 30-jährige muss sich unter anderem wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. Außerdem legt ihr die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last.

Textgröße ändern:

Sie soll ihren zweijährigen Sohn zwischen dem 14. und dem 16. April 2020 in dessen Kinderbett verdursten haben lassen. Laut Anklagevorwurf versorgte sie Leon am Abend des 14. April und gab ihm noch zu essen und zu trinken. Dann habe sie ihn gewickelt und in einem Schlafsack im Kinderbett abgelegt. Ein im Kinderzimmer aufgestellter Heizlüfter sei auf hoher Stufe eingeschaltet und auf das Bett des Jungen gerichtet gewesen.

Erst zwei Tage später, mittags am 16. April, habe die Angeklagte wieder nach ihrem Sohn gesehen und ihn leblos vorgefunden. Der Rettungsdienst habe zu diesem Zeitpunkt nur noch den Tod des Kinds feststellen können. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab nach Gerichtsangaben, dass das Kind wegen Flüssigkeitsmangels in Verbindung mit erheblicher Hitze starb.

Im August 2020 wurde S. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof im Februar 2021 das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts. Für das Verfahren sind zunächst neun weitere Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen

Über das Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe kündigte eine Entscheidung über zwei Verfassungsbeschwerden an. Diese richten sich gegen das Verbot, solche Puppen auf den Markt zu bringen, zu kaufen oder zu besitzen. (Az. 2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22)

Bundesgerichtshof entscheidet in Möbelstreit von USM und Konektra

Im Streit zwischen dem Schweizer Möbelbauer USM und seinem deutschen Konkurrenten Konektra will der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (08.45 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil verkünden. USM wirft Konektra vor, Teile seines bekannten modularen Möbelsystems USM Haller nachgebaut zu haben, und will erreichen, dass Konektra keine ähnlichen Möbelstücke oder Teile davon mehr verkaufen darf. (Az. I ZR 96/22)

Europäischer Gerichtshof urteilt über Rekord-Geldbuße für Google

Eine Rekord-Geldbuße für Google steht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg auf dem Prüfstand. Für Donnerstag (09.30 Uhr) kündigte der EuGH ein Urteil in dem Fall an. Die EU-Kommission hatte die Strafe von ursprünglich 4,34 Milliarden Euro 2018 wegen illegaler Praktiken beim Android-Betriebssystem verhängt. (Az. C-738/22 P)

Trotz Warnung des Vatikans: Piusbruderschaft weiht vier neue Bischöfe

Die traditionalistische Piusbruderschaft hat am Mittwoch in der Schweiz vier neue Bischöfe geweiht und sich damit über Papst Leo XIV. hinweggesetzt. Wegen der fehlenden Zustimmung des Vatikans sind die vier neuen Bischöfe und die beiden Bischöfe, welche die Weihen vollzogen, de facto aus der römisch-katholischen Kirche exkommuniziert, also aus der Kirche ausgeschlossen worden. Zwei der vier neuen Bischöfe sind Franzosen, einer US-Bürger und einer Schweizer.

Textgröße ändern: