The National Times - Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt

Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt


Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt
Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt

Vor dem Landgericht Mönchengladbach ist am Mittwoch ein Prozess um einen verdursteten Jungen aus Grevenbroich gegen dessen Mutter neu aufgerollt worden. Die Anklageschrift wurde zu Beginn erneut verlesen, zu den Vorwürfen schwieg die Angeklagte Jessica S. jedoch, wie ein Sprecher sagte. Die 30-jährige muss sich unter anderem wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. Außerdem legt ihr die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last.

Textgröße ändern:

Sie soll ihren zweijährigen Sohn zwischen dem 14. und dem 16. April 2020 in dessen Kinderbett verdursten haben lassen. Laut Anklagevorwurf versorgte sie Leon am Abend des 14. April und gab ihm noch zu essen und zu trinken. Dann habe sie ihn gewickelt und in einem Schlafsack im Kinderbett abgelegt. Ein im Kinderzimmer aufgestellter Heizlüfter sei auf hoher Stufe eingeschaltet und auf das Bett des Jungen gerichtet gewesen.

Erst zwei Tage später, mittags am 16. April, habe die Angeklagte wieder nach ihrem Sohn gesehen und ihn leblos vorgefunden. Der Rettungsdienst habe zu diesem Zeitpunkt nur noch den Tod des Kinds feststellen können. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab nach Gerichtsangaben, dass das Kind wegen Flüssigkeitsmangels in Verbindung mit erheblicher Hitze starb.

Im August 2020 wurde S. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof im Februar 2021 das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts. Für das Verfahren sind zunächst neun weitere Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann weiter observieren. Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr" bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.

Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu fünf Jahren Haft verurteilt

Wegen des Tods eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt ist der Vater des Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Halle sprach den Angeklagten am Freitag in einem Revisionsverfahren der fahrlässigen Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit fiel das Strafmaß höher aus als in einem ersten Prozess, der mit drei Jahren Haft für den Mann geendet hatte.

Nach Tod zweier Patienten: Verurteilung von Arzt in Berlin wird neu verhandelt

Die Verurteilung eines Kardiologen der Berliner Universitätsklinik Charité wegen zweifachen Totschlags muss weitgehend neu verhandelt werden. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf Revision der Staatsanwaltschaft großteils auf, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Demnach soll ein möglicher Mordvorwurf erneut geprüft werden.

Tödlicher Angriff auf Zugbegleiter: Gericht sieht keine Gründe für Mordanklage

Nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz soll sich der mutmaßliche Täter in knapp zwei Wochen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Zweibrücken sieht jedoch anders als die Staatsanwaltschaft keine hinreichenden Gründe für einen Tötungsvorsatz und damit auch nicht für eine Mordanklage, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. Vielmehr komme eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht.

Textgröße ändern: