The National Times - Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt

Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt


Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt
Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt

Vor dem Landgericht Mönchengladbach ist am Mittwoch ein Prozess um einen verdursteten Jungen aus Grevenbroich gegen dessen Mutter neu aufgerollt worden. Die Anklageschrift wurde zu Beginn erneut verlesen, zu den Vorwürfen schwieg die Angeklagte Jessica S. jedoch, wie ein Sprecher sagte. Die 30-jährige muss sich unter anderem wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. Außerdem legt ihr die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last.

Textgröße ändern:

Sie soll ihren zweijährigen Sohn zwischen dem 14. und dem 16. April 2020 in dessen Kinderbett verdursten haben lassen. Laut Anklagevorwurf versorgte sie Leon am Abend des 14. April und gab ihm noch zu essen und zu trinken. Dann habe sie ihn gewickelt und in einem Schlafsack im Kinderbett abgelegt. Ein im Kinderzimmer aufgestellter Heizlüfter sei auf hoher Stufe eingeschaltet und auf das Bett des Jungen gerichtet gewesen.

Erst zwei Tage später, mittags am 16. April, habe die Angeklagte wieder nach ihrem Sohn gesehen und ihn leblos vorgefunden. Der Rettungsdienst habe zu diesem Zeitpunkt nur noch den Tod des Kinds feststellen können. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab nach Gerichtsangaben, dass das Kind wegen Flüssigkeitsmangels in Verbindung mit erheblicher Hitze starb.

Im August 2020 wurde S. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof im Februar 2021 das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts. Für das Verfahren sind zunächst neun weitere Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Erzbischöfin Mullally: Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche

Zum ersten Mal in der Geschichte der Anglikanischen Kirche ist eine Frau deren geistliches Oberhaupt: Bischöfin Sarah Mullally ist am Mittwoch in einem historischen Gottesdienst in der Londoner St.-Pauls-Kathedrale in ihrem Amt als Erzbischöfin von Canterbury bestätigt worden. Damit steht sie zugleich an der Spitze der Kirche von England und ist geistliches Oberhaupt der weltweit 85 Millionen Gläubigen der Anglikanischen Kirche.

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe "Artgemeinschaft" ist am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht geprüft worden. Ein Urteil fiel bis Mittwochabend nach Angaben einer Sprecherin noch nicht, die Verhandlung lief noch. Das Bundesinnenministerium hatte die "Artgemeinschaft" im Sommer 2023 mit allen Teilorganisationen als Verein verboten. (Az. 6 A 18.23)

Geldwäsche-Verdacht: Durchsuchungen bei der Deutschen Bank

Wegen eines Verdachts auf Geldwäsche haben Ermittler am Mittwoch Standorte der Deutschen Bank in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht. Die Vorwürfe richteten sich "gegen unbekannte Verantwortliche und Mitarbeiter der Deutschen Bank", teilte die Frankfurter Staatsanwaltschaft mit. Die Deutsche Bank habe "in der Vergangenheit Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Gesellschaften" gehalten, die "wiederum im Verdacht stehen, selbst zum Zwecke der Geldwäsche eingesetzt worden zu sein".

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Taleb A. laut Gutachten schuldfähig

Der Angeklagte im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist einem Gutachten zufolge voll schuldfähig. Zu diesem Schluss kommt ein psychiatrischer Sachverständiger in einem Gutachten, das er am Mittwoch im Prozess gegen Taleb A. vor dem Landgericht Magdeburg präsentierte. A. sei dem Gutachten zufolge weder in seiner Steuerungsfähigkeit noch in seiner Einsichtsfähigkeit eingeschränkt, sagte ein Gerichtssprecher.

Textgröße ändern: