The National Times - Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt

Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt


Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt
Prozess um verdursteten Zweijährigen aus Grevebroich neu aufgerollt

Vor dem Landgericht Mönchengladbach ist am Mittwoch ein Prozess um einen verdursteten Jungen aus Grevenbroich gegen dessen Mutter neu aufgerollt worden. Die Anklageschrift wurde zu Beginn erneut verlesen, zu den Vorwürfen schwieg die Angeklagte Jessica S. jedoch, wie ein Sprecher sagte. Die 30-jährige muss sich unter anderem wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. Außerdem legt ihr die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last.

Textgröße ändern:

Sie soll ihren zweijährigen Sohn zwischen dem 14. und dem 16. April 2020 in dessen Kinderbett verdursten haben lassen. Laut Anklagevorwurf versorgte sie Leon am Abend des 14. April und gab ihm noch zu essen und zu trinken. Dann habe sie ihn gewickelt und in einem Schlafsack im Kinderbett abgelegt. Ein im Kinderzimmer aufgestellter Heizlüfter sei auf hoher Stufe eingeschaltet und auf das Bett des Jungen gerichtet gewesen.

Erst zwei Tage später, mittags am 16. April, habe die Angeklagte wieder nach ihrem Sohn gesehen und ihn leblos vorgefunden. Der Rettungsdienst habe zu diesem Zeitpunkt nur noch den Tod des Kinds feststellen können. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab nach Gerichtsangaben, dass das Kind wegen Flüssigkeitsmangels in Verbindung mit erheblicher Hitze starb.

Im August 2020 wurde S. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof im Februar 2021 das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts. Für das Verfahren sind zunächst neun weitere Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.

S.Lee--TNT

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: