The National Times - Hitlergruß-Vorwürfe: Sängerin Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt

Hitlergruß-Vorwürfe: Sängerin Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt


Hitlergruß-Vorwürfe: Sängerin Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt
Hitlergruß-Vorwürfe: Sängerin Melanie Müller zu Geldstrafe verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Die frühere Ballermann-Sängerin Melanie Müller ist wegen des Zeigens des Hitlergrußes auch in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach Müller am Montag des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Sie soll insgesamt 3500 Euro zahlen.

Textgröße ändern:

Damit fiel die Geldstrafe in dem Berufungsverfahren deutlich geringer aus als im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Leipzig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es ging um einen Auftritt von Müller im September 2022 in Leipzig. Auf der Bühne soll sie mehrfach den rechten Arm gehoben haben. Das sah das Landgericht demnach als erwiesen an. Aus dem Publikum wurden der Anklage zufolge wiederholt Naziparolen gerufen, Müller habe zudem mehrfach "Zickezacke" gerufen, was vom Publikum mit "Heil, Heil, Heil"-Rufen beantwortet worden sei.

Die Ermittlungen waren durch ein Video angestoßen worden, in dem Müller zu sehen war, wie sie während des Auftritts mehrmals den rechten Arm in die Höhe schnellen ließ, was an den Hitlergruß erinnerte.

Das Amtsgericht Leipzig sprach die Sängerin bereits im August 2024 des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie des Drogenbesitzes schuldig und verurteilte sie zu insgesamt 80.000 Euro Geldstrafe. Dagegen legte Müller Berufung ein.

Müller, die bürgerlich Melanie Blümer heißt, bestritt die Vorwürfe stets. Gegenüber Medien sagte sie, dass diese Geste seit Jahren Teil ihres Bühnenauftritts sei. Auch habe die Handbewegung keinen rechtsradikalen Hintergrund.

In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Leipzig plädierte die Verteidigung laut Gericht auf einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte insgesamt 7200 Euro Geldstrafe. Die schlussendlich gegen Müller verhängte Strafe fiel den Angaben zufolge auch wegen ihres geringen Einkommens vergleichsweise gering aus. Der Vorwurf des Drogenbesitzes wurde demnach fallen gelassen.

Die Sängerin hatte in den vergangenen Jahren Realityshows im Fernsehen wie das "Dschungelcamp" und "Big Brother" gewonnen und trat unter anderem als Sängerin auf Mallorca auf.

H.Davies--TNT

Empfohlen

Nach Schnee nun Glatteis: Geschlossene Schulen und einige annullierte Flüge

Nach den massiven Schneefällen der vergangenen Woche hat ein über Deutschland ziehender atlantischer Tiefausläufer am Montag vielerorts für glatte Straßen gesorgt. Im Auto-, Bahn- und Flugverkehr kam es zu Einschränkungen, aber nicht zu einem Stillstand. Unfälle gingen meist glimpflich aus. Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main wurden 104 Flüge annulliert. Zahlreiche Schulen, etwa in Bremen, stellten wegen der Glätte den Präsenzunterricht vorübergehend ein.

Mann in Niedersachsen von eigener Bulldogge getötet

In Niedersachsen ist ein Mann offenbar von seiner eigenen Bulldogge getötet worden. Dies sei das Ergebnis der Obduktion der Leiche des 33-Jährigen, teilte die Polizei am Montag in Cloppenburg mit. Der Mann war am vergangenen Donnerstag leblos in einem Graben gefunden worden.

Jugendlicher will Schnee von Stromleitung entfernen - tödlich verletzt

Beim Versuch, Schnee von einer durchhängenden Stromleitung zu entfernen, ist ein Jugendlicher in Bayern tödlich verletzt worden. Er sei am Sonntag im Krankenhaus gestorben, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd am Montag in Rosenheim mit. Zu dem Unglück kam es demnach bereits Freitag auf einem Bauernhof in Kiefersfelden.

Juristischer Streit um Schmerzgriff: Berliner Polizei scheitert mit Berufung

In der juristischen Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Schmerzgriffen hat die Berliner Polizei eine Niederlage erlitten. Die Berufung der Behörde gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach sogenannte Nervendrucktechniken und Schmerzgriffe durch Polizisten gegenüber einem Aktivisten der Klimagruppe Letzte Generation rechtswidrig waren, wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg abgewiesen, wie dieses am Montag mitteilte. Der Beschluss, der bereits am Donnerstag fiel, ist laut OVG unanfechtbar.

Textgröße ändern: