The National Times - EuGH: Keine Gesundheits-Werbung für Pflanzenextrakte in Nahrungsergänzungsmitteln

EuGH: Keine Gesundheits-Werbung für Pflanzenextrakte in Nahrungsergänzungsmitteln


EuGH: Keine Gesundheits-Werbung für Pflanzenextrakte in Nahrungsergänzungsmitteln
EuGH: Keine Gesundheits-Werbung für Pflanzenextrakte in Nahrungsergänzungsmitteln / Foto: © AFP/Archiv

Unternehmen dürfen für Pflanzenextrakte in Nahrungsergänzungsmitteln aktuell nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben werben. Dieses grundsätzliche Verbot gilt solange, bis die EU-Kommission die Prüfung dieser Angaben abgeschlossen hat, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschied. Es ging um einen Fall aus Deutschland. (Az. C-386/23)

Textgröße ändern:

Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe liegt eine Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen das Unternehmen Novel Nutriology. Dieses vertreibt ein Nahrungsergänzungsmittel, das Extrakte aus Safran und Melonensaft enthält. Es warb damit, dass diese Extrakte stimmungsaufhellend wirkten sowie Stressgefühle und Erschöpfung reduzierten. Der Verband klagte auf Unterlassung.

Der Bundesgerichtshof setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob eine solche Werbung zulässig sei. Denn grundsätzlich darf mit solchen auf die Gesundheit bezogenen Angaben nicht für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel geworben werden. Ausnahmen gelten nur für Angaben, welche die EU-Kommission geprüft und zugelassen hat.

Aussagen zu pflanzlichen Stoffen, sogenannten Botanicals, stehen aber noch nicht auf der Liste. Die Prüfung und Zulassung solle sicherstellen, dass gesundheitsbezogene Angaben wissenschaftlich abgesichert seien, erklärte der EuGH. So sollten Verbraucher geschützt werden. Darum dürfe aktuell nicht gesundheitsbezogen für Botanicals in Nahrungsergänzungsmitteln geworben werden.

Eine Ausnahme gelte für Angaben, die unter eine Übergangsregelung fallen. Dafür hätte aber vor 2008 ein Zulassungsantrag gestellt werden müssen, was hier nicht passiert sei.

Im konkreten Rechtsstreit zwischen dem Verband und dem Unternehmen entscheidet nun der Bundesgerichtshof. Er ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden. Ein Termin für die Entscheidung in Karlsruhe wurde noch nicht bekanntgegeben.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Weinstein-Prozess: Klägerin Haley erneuert Vorwurf der Vergewaltigung

Im neu aufgelegten Prozess gegen den früheren US-Filmproduzenten Harvey Weinstein hat eine der Klägerinnen ihren Vergewaltigungsvorwurf bekräftigt. Die ehemalige Produktionsassistentin Miriam "Mimi" Haley berichtete am Mittwoch vor den Geschworenen in New York, wie Weinstein sie im Jahr 2006 zum Oralsex gezwungen habe. "Ich konnte ihm nicht entkommen", sagte die heute 48-Jährige.

Amnesty: Iran unterdrückt Berichterstattung über Explosion in Hafen

Nach der verheerenden Explosion in einem Hafen im Iran hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International der Führung in Teheran vorgeworfen, die Berichterstattung über die Geschehnisse unterdrücken zu wollen. Mithilfe von Strafverfahren gegen Medienschaffende würden die iranischen Behörden gezielt Hintergründe der Explosion vertuschen wollen, kritisierte Amnesty am Mittwoch. Teheran hatte zuvor "Fahrlässigkeit" für das Unglück verantwortlich gemacht, bei dem mindestens 70 Menschen getötet und über 1000 verletzt worden waren.

BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf einem Journalisten den Einblick in Unterlagen über eine frühere Zusammenarbeit mit dem 2020 gestorbenen Comicverleger Rolf Kauka, dem Erfinder von "Fix und Foxi", verwehren. Eine Klage dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch ab. Der BND hatte dem Journalisten, der für "Bild" arbeitet, auf dessen Anfrage hin nur Zugang zu einem Teil der Dokumente gegeben. (Az. 10 A 1.24)

Nach tödlichem Surfunfall auf Eisbach: Ermittler in München suchen Flussbett ab

Nach dem Tod einer 33-Jährigen infolge eines Surfunfalls im Eisbach in München haben Ermittler am Mittwoch den Wasserstand abgesenkt und das Flussbett nach möglichen Hindernissen abgesucht. Gefunden wurden jedoch nur einige kleinere metallische Gegenstände, wie die Polizei in der bayerischen Hauptstadt mitteilte. Ob ein Zusammenhang mit dem Unfall bestehen könnte, werde im Zuge der laufenden Ermittlung geprüft.

Textgröße ändern: