The National Times - EuGH: Malta darf keine goldenen Pässe für Investoren ausstellen

EuGH: Malta darf keine goldenen Pässe für Investoren ausstellen


EuGH: Malta darf keine goldenen Pässe für Investoren ausstellen
EuGH: Malta darf keine goldenen Pässe für Investoren ausstellen / Foto: © AFP/Archiv

Malta darf seine Staatsbürgerschaft nicht gegen Investitionen vergeben. Die sogenannten goldenen Pässe des Mittelmeerstaats verstoßen gegen EU-Recht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschied. Sonst werde der Erwerb der Staatsangehörigkeit zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion. (Az. C-181/23)

Textgröße ändern:

In Malta können ausländische Investoren bislang unter bestimmten Voraussetzungen die maltesische Staatsbürgerschaft - und damit die Unionsbürgerschaft - bekommen. Wenn sie seit 36 Monaten im Land sind, müssen sie dazu unter anderem 600.000 Euro investieren, nach erst zwölf Monaten werden 750.000 Euro fällig.

Außerdem müssen sie eine Immobilie für mindestens 700.000 Euro kaufen oder für mindestens fünf Jahre eine Wohnung für mindestens 16.000 Euro jährlich mieten und an eine gemeinnützige Organisation spenden. Russen und Belarussen können derzeit keine Staatsbürger werden.

Wegen dieser Praxis verklagte die EU-Kommission Malta vor dem EuGH. Die Gewährung der Staatsbürgerschaft eines EU-Lands gegen Zahlungen ohne wirklichen Bezug zu diesem Staat sei nicht mit EU-Recht vereinbar, argumentierte sie. Das sahen die Richterinnen und Richter nun ähnlich. Das Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren komme einer Vermarktung der Unionsbürgerschaft gleich, erklärten sie in ihrem Urteil.

Zwischen einem EU-Land und seinen Bürgerinnen und Bürgern bestünden ein besonderes Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis sowie gegenseitige Rechte und Pflichten. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft als direkte Gegenleistung für festgelegte Investitionen oder Zahlungen verstoße gegen diese Grundsätze. Sie sei mit dem Grundkonzept der Unionsbürgerschaft unvereinbar.

Diese gewährt Freizügigkeit innerhalb der EU. Das beruhe auf zwei Grundprinzipien, führte der EuGH aus, dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten und der gegenseitigen Anerkennung nationaler Entscheidungen. EU-Staaten dürften die gemeinsamen Ziele der Europäischen Union nicht gefährden. Das Ausstellen von goldenen Pässen wie in Malta gefährde das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten.

Durch diese Praxis entstehe keine Verbundenheit oder Loyalität zu dem Land. Zwar seien EU-Staaten selbst dafür zuständig, die Voraussetzungen für die Verleihung und den Verlust ihrer Staatsangehörigkeit festzulegen, erklärte der EuGH. Dabei müsse aber das EU-Recht beachtet werden.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

Richterin hebt Haftbefehl gegen Boliviens Ex-Präsidenten Morales auf

Im Verfahren um Vorwürfe zu Menschenhandel gegen Boliviens Ex-Präsidenten Evo Morales hat ein Gericht die Einstellung angeordnet. Richterin Lilian Moreno setzte am Mittwoch (Ortszeit) den Haftbefehl gegen Morales außer Kraft und ordnete die Einstellung aller "Verfahrungs- und Ermittlungshandlungen" an, wie die Anwälte des Ex-Präsidenten erklärten. Morales wird vorgeworfen, während seiner Amtszeit (2006 bis 2019) eine Beziehung zu einer 15-Jährigen gehabt zu haben.

Weinstein-Prozess: Klägerin Haley erneuert Vorwurf der Vergewaltigung

Im neu aufgelegten Prozess gegen den früheren US-Filmproduzenten Harvey Weinstein hat eine der Klägerinnen ihren Vergewaltigungsvorwurf bekräftigt. Die ehemalige Produktionsassistentin Miriam "Mimi" Haley berichtete am Mittwoch vor den Geschworenen in New York, wie Weinstein sie im Jahr 2006 zum Oralsex gezwungen habe. "Ich konnte ihm nicht entkommen", sagte die heute 48-Jährige.

Amnesty: Iran unterdrückt Berichterstattung über Explosion in Hafen

Nach der verheerenden Explosion in einem Hafen im Iran hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International der Führung in Teheran vorgeworfen, die Berichterstattung über die Geschehnisse unterdrücken zu wollen. Mithilfe von Strafverfahren gegen Medienschaffende würden die iranischen Behörden gezielt Hintergründe der Explosion vertuschen wollen, kritisierte Amnesty am Mittwoch. Teheran hatte zuvor "Fahrlässigkeit" für das Unglück verantwortlich gemacht, bei dem mindestens 70 Menschen getötet und über 1000 verletzt worden waren.

BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf einem Journalisten den Einblick in Unterlagen über eine frühere Zusammenarbeit mit dem 2020 gestorbenen Comicverleger Rolf Kauka, dem Erfinder von "Fix und Foxi", verwehren. Eine Klage dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch ab. Der BND hatte dem Journalisten, der für "Bild" arbeitet, auf dessen Anfrage hin nur Zugang zu einem Teil der Dokumente gegeben. (Az. 10 A 1.24)

Textgröße ändern: