The National Times - Prozess gegen mutmaßliche Schlüsselfigur bei Cum-Ex-Geschäften Hanno Berger begonnen

Prozess gegen mutmaßliche Schlüsselfigur bei Cum-Ex-Geschäften Hanno Berger begonnen


Prozess gegen mutmaßliche Schlüsselfigur bei Cum-Ex-Geschäften Hanno Berger begonnen
Prozess gegen mutmaßliche Schlüsselfigur bei Cum-Ex-Geschäften Hanno Berger begonnen

Vor dem Bonner Landgericht hat am Montag der Prozess gegen eine mutmaßliche Schlüsselfigur illegaler Cum-Ex-Geschäfte begonnen. Am ersten Verhandlungstag sei die Anklage verlesen worden, eine Einlassung des Angeklagten werde zunächst nicht erwartet, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Die Bürgerbewegung Finanzwende sah im Prozessauftakt einen "Erfolg und Anlass zur Freude", forderte aber auch ein härteres Durchgreife des Staates gegen Steuerhinterziehung.

Textgröße ändern:

"Es wird höchste Zeit, dass sich der Staat in Sachen CumEx dauerhaft durchsetzt und sich als wehrhaft erweist", erklärte der Referent für Finanzkriminalität bei Finanzwende, Konrad Duffy. Über Jahre hinweg sei der Eindruck entstanden, dass "vermögende Menschen in Nadelstreifen anders behandelt werden als der Rest der Gesellschaft", kritisierte Duffy.

Laut Finanzwende beläuft sich der Gesamtschaden der Cum-Ex-Geschäfte auf rund zehn Milliarden Euro, lediglich 1,8 Milliarden Euro davon seien aktuell zurückgeholt worden. "Die Finanzverwaltungen müssen möglichst umgehend alle Gelder aus dem größten Steuerraub der deutschen Geschichte zurückholen", forderte Duffy. Alle Täter sollten sich vor Gericht verantworten, laut Finanzwende gibt es insgesamt über 1300 Beschuldigte.

Zudem seien ähnliche Steuertricks wie die Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Aktien um einen Dividenden-Stichtag herum hin- und hergeschoben wurden, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, weiterhin möglich. "Es gibt also noch viele Hausaufgaben zu erledigen, wenn weiterer Schaden von unserem Staat abgewandt werden soll", erklärte Duffy.

Bei dem am Montag begonnen Prozess gegen Berger geht es um den Vorwurf der besonders schweren Steuerhinterziehung in Höhe von rund 278 Millionen Euro. Nur acht Tage später beginnt auch vor dem Landgericht Wiesbaden ein Prozess gegen Berger, ebenfalls wegen Steuerhinterziehung. Festgelegt sind vorerst 15 Verhandlungstermine bis Ende Juli, die Prozesse sollen parallel stattfinden.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Fingierte Hausbesuche: Urteil gegen Arzt aus Bayern rechtskräftig

Eine unter anderem wegen Abrechnungsbetrugs durch fingierte Hausbesuche gegen einen Arzt aus Bayern verhängte Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Es habe keine Rechtsfehler gegeben.

Mögliche Pumasichtung in Bayern: Weitere keine Nachweise von Raubkatze

Fast eine Woche nach einer möglichen Pumasichtung im bayerischen Landkreis Erding gibt es weiterhin keine gesicherten Erkenntnisse. Die Auswertung von Bildern mehrerer eigens angebrachter Wildtierkameras habe bis Montagvormittag keine Nachweise katzenartiger Tiere erbracht, teilte die Polizei in Erding mit. Es seien nur einheimische Wildtiere aufgenommen worden.

Hurrikan "Simon" soll zur Wochenmitte in Mexiko auf Land treffen

Der Hurrikan "Simon" ist am Montag weiter vor der mexikanischen Küste entlanggezogen und soll nach jüngsten Angaben der Experten Mitte der Woche auf Land treffen. Der Wirbelsturm werde voraussichtlich zur Wochenmitte über den Westen und das Zentrum Mexikos hinwegziehen, erklärte das US-Hurrikanzentrum NHC am Montag.

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bayerns Klage zu Erbschaftsteuer

Die Frage, ob die Erbschaftsteuer bundesweit gleich sein muss, beschäftigt seit Montag das Bundesverfassungsgericht. Es begann in Karlsruhe mit der Verhandlung über eine Klage Bayerns. Der Freistaat findet, dass der Bund hier nicht die Regeln für alle vorgeben solle, und hält angesichts gestiegener Immobilienpreise die Freibeträge für zu niedrig. (Az. 1 BvF 1/23)

Textgröße ändern: