The National Times - Prozess gegen mutmaßliche Schlüsselfigur bei Cum-Ex-Geschäften Hanno Berger begonnen

Prozess gegen mutmaßliche Schlüsselfigur bei Cum-Ex-Geschäften Hanno Berger begonnen


Prozess gegen mutmaßliche Schlüsselfigur bei Cum-Ex-Geschäften Hanno Berger begonnen
Prozess gegen mutmaßliche Schlüsselfigur bei Cum-Ex-Geschäften Hanno Berger begonnen

Vor dem Bonner Landgericht hat am Montag der Prozess gegen eine mutmaßliche Schlüsselfigur illegaler Cum-Ex-Geschäfte begonnen. Am ersten Verhandlungstag sei die Anklage verlesen worden, eine Einlassung des Angeklagten werde zunächst nicht erwartet, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Die Bürgerbewegung Finanzwende sah im Prozessauftakt einen "Erfolg und Anlass zur Freude", forderte aber auch ein härteres Durchgreife des Staates gegen Steuerhinterziehung.

Textgröße ändern:

"Es wird höchste Zeit, dass sich der Staat in Sachen CumEx dauerhaft durchsetzt und sich als wehrhaft erweist", erklärte der Referent für Finanzkriminalität bei Finanzwende, Konrad Duffy. Über Jahre hinweg sei der Eindruck entstanden, dass "vermögende Menschen in Nadelstreifen anders behandelt werden als der Rest der Gesellschaft", kritisierte Duffy.

Laut Finanzwende beläuft sich der Gesamtschaden der Cum-Ex-Geschäfte auf rund zehn Milliarden Euro, lediglich 1,8 Milliarden Euro davon seien aktuell zurückgeholt worden. "Die Finanzverwaltungen müssen möglichst umgehend alle Gelder aus dem größten Steuerraub der deutschen Geschichte zurückholen", forderte Duffy. Alle Täter sollten sich vor Gericht verantworten, laut Finanzwende gibt es insgesamt über 1300 Beschuldigte.

Zudem seien ähnliche Steuertricks wie die Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Aktien um einen Dividenden-Stichtag herum hin- und hergeschoben wurden, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, weiterhin möglich. "Es gibt also noch viele Hausaufgaben zu erledigen, wenn weiterer Schaden von unserem Staat abgewandt werden soll", erklärte Duffy.

Bei dem am Montag begonnen Prozess gegen Berger geht es um den Vorwurf der besonders schweren Steuerhinterziehung in Höhe von rund 278 Millionen Euro. Nur acht Tage später beginnt auch vor dem Landgericht Wiesbaden ein Prozess gegen Berger, ebenfalls wegen Steuerhinterziehung. Festgelegt sind vorerst 15 Verhandlungstermine bis Ende Juli, die Prozesse sollen parallel stattfinden.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute

Ein wegen zahlreicher Betrugsfälle verurteilter Mann kommt laut einer Gerichtsentscheidung wegen fehlender Angaben zum Verbleib der Tatbeute nicht vorzeitig aus der Haft. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte, lehnte es eine Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner siebeneinhalbjährigen Strafe ab. Der Mann habe keine ausreichenden Angaben zum Verbleib der Beute in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro gemacht.

EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen

Wenn Flüge sich verspäten, müssen die betroffenen Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände nachweisen, um mögliche Erstattungen an Passagiere ablehnen zu können. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und hob damit eine Vorabentscheidung des Gerichts auf. Mit dem Urteil werden Fluggesellschaften verpflichtet, zur Ablehnung von Ausgleichszahlungen die genauen Umständen einer Verspätung nachzuweisen, ohne sich nur auf das Flugverkehrsmanagement zu berufen. (Az. C-108/26 RX)

Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben

Mit einer Razzia sind Ermittler in sieben Bundesländern gegen ein bundesweit tätiges mutmaßliches Geldwäschenetzwerk vorgegangen. Eine 72-jährige Hauptbeschuldigte steht im Verdacht, die Gruppe angeführt zu haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft und das Zollfahndungsamt in Stuttgart am Donnerstag mitteilten. Bei den Durchsuchungen am Mittwoch wurden insgesamt vier Beschuldigte mit Untersuchungshaftbefehlen festgenommen. Mehr als 300 Kräfte waren an rund 30 Orten im Einsatz.

Cookies ohne Einwilligung: Bundesgerichtshof prüft Haftung

Cookies und der Schutz von Daten im Internet haben am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Er verhandelte in Karlsruhe über die Frage, wer haften muss, wenn Cookies ohne Einwilligung der Nutzer gesetzt wurden. Ein Mann verklagte ein Technologieunternehmen auf Schadenersatz. (Az. I ZR 5/26)

Textgröße ändern: