The National Times - Norwegischer Kronprinz Haakon besucht Sicherheitskonferenz und Rüstungskonzern

Norwegischer Kronprinz Haakon besucht Sicherheitskonferenz und Rüstungskonzern


Norwegischer Kronprinz Haakon besucht Sicherheitskonferenz und Rüstungskonzern
Norwegischer Kronprinz Haakon besucht Sicherheitskonferenz und Rüstungskonzern / Foto: © AFP

Der norwegische Kronprinz Haakon hat am Dienstag in Bayern seinen viertägigen Deutschland-Besuch fortgesetzt. Der Schwerpunkt lag dabei nach Angaben der norwegischen Botschaft in Deutschland zunächst auf dem Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. So nahm der 50-Jährige an einer sicherheitspolitischen Fachkonferenz in München teil und besuchte anschließend einen Standort des Rüstungskonzerns Kraus-Maffei Wegmann, der seine Leopard-Kampfpanzer auch an Norwegen liefert.

Textgröße ändern:

Für den Nachmittag stand der Botschaft zufolge außerdem ein Besuch Haakons bei einer Literaturveranstaltung in München auf dem Programm, bevor der Prinz nach Hamburg weiterreisen sollte. Dort war für Dienstagabend ein feierlicher Empfang durch den Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) im Rathaus vorgesehen.

Haakon unterstrich nach Angaben der Botschaft bei der Konferenz in München die Bedeutung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit von Norwegen und Deutschland. Beide Länder seien "enge Verbündete in geopolitischen Krisenzeiten wie diesen", fasste diese seine Kernbotschaft zusammen. Deutschland und Norwegen sind beide seit Jahrzehnten Mitglieder der Nato, Norwegen ist darüber hinaus ein bedeutender Energielieferant. Das Land verfügt über große Öl- und Gasvorkommen sowie erhebliche Wasserkraftpotenziale.

In Hamburg wird Haakon am Mittwoch unter anderem Gespräche mit Politikern und Wirtschaftsvertretern zu wirtschafts- und energiepolitischen Themen führen und eine Schiffsrundfahrt durch den Hafen machen. Anschließend reist er mit dem Zug weiter nach Berlin, wo dann auch Kronprinzessin Mette-Marit zu ihm stoßen soll.

In der Hauptstadt sind nach Angaben des norwegischen Königshauses unter anderem Treffen mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Kanzler Olaf Scholz (SPD) geplant. Ferner wird der Kronprinz am Donnerstag an einer Gedenkveranstaltung zum Fall der Berliner Mauer teilnehmen, bevor sein Deutschland-Besuch am selben Tag endet.

G.Waters--TNT

Empfohlen

Kinderhilfswerk und Unicef rufen zu stärkerer Beachtung von Kinderrechten auf

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September haben das Deutsche Kinderhilfswerk und das UN-Kinderhilfswerk Unicef Deutschland am Freitag Politik und Gesellschaft aufgerufen, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte der Kinder vollständig umzusetzen. Dafür müssten diese aktiv in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden, auch in der internationalen Zusammenarbeit Deutschlands.

Weltkriegsbombe in Berlin entschärft: Über zwölftausend Betroffene können zurück

Mehr als zwölftausend Menschen sind am Freitag wegen der Entschärfung einer Weltkriegsbombe im Berliner Bezirk Spandau von Evakuierungen betroffen gewesen. Neben zahlreichen Wohnhäusern mussten nach Polizeiangaben auch ein Krankenhaus, ein Pflegeheim, eine Grundschule und Kitas geräumt werden. Entschärfer machten den bei Bauarbeiten gefundenen hundert Kilogramm schweren russischen Sprengkörper unschädlich.

Pop-Star Madonna kündigt neues Album für kommendes Jahr an

Pop-Star Madonna hat ein neues Album für das kommende Jahr angekündigt. Es handele sich um ein Dance-Album, erklärte die Sängerin am Donnerstag (Ortszeit). Madonna ist die Künstlerin mit den weltweit höchsten Verkaufszahlen, es wird ihr erstes Studioalbum seit sieben Jahren sein.

Block-Prozess: Landgericht Frankfurt weist Ehrschutzklage gegen Verteidiger ab

Der frühere Ehemann der wegen der Entführung ihrer Kinder angeklagten Steakhauskettenerbin Christina Block ist mit einer Ehrschutzklage gegen deren Verteidiger gescheitert. Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main wies die beantragte Unterlassungsverfügung am Donnerstag nach eigenen Angaben ab. Die von Blocks Exmann angegriffenen Äußerungen des Anwalts aus einer Pressemitteilung seien teils hinreichend belegte "Tatsachenbehauptungen" und teils "zulässige Meinungsäußerungen".

Textgröße ändern: