The National Times - EZB schreibt 2025 erneut Verlust

EZB schreibt 2025 erneut Verlust


EZB schreibt 2025 erneut Verlust
EZB schreibt 2025 erneut Verlust / Foto: © AFP/Archiv

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist im vergangenen Jahr weiter in den roten Zahlen geblieben. Der Fehlbetrag für das Jahr 2025 summierte sich auf rund 1,25 Milliarden Euro, wie die EZB am Donnerstag in Frankfurt am Main mitteilte. Im Vergleich zu 2024, als die Zentralbank ein Rekordminus von gut 7,9 Milliarden Euro verbucht hatte, fiel der Fehlbetrag aber deutlich niedriger aus. Dennoch wird es der EZB zufolge nun erneut "keine Gewinnausschüttung an die nationalen Zentralbanken des Euroraums" wie etwa die Bundesbank geben.

Textgröße ändern:

Die Fehlbeträge seit dem Jahr 2022 hängen vor allem mit den geldpolitischen Entscheidungen der Zentralbank selbst zusammen. Denn um die zeitweilig hohe Inflation im Euroraum zu bekämpfen, hatte die EZB die Leitzinsen seit 2022 angehoben - mit Auswirkungen auch auf die Zinsaufwendungen für eigene Verbindlichkeiten.

Da die Teuerung der Verbraucherpreise mittlerweile wieder eingedämmt ist und die Inflation nahe des EZB-Ziels von zwei Prozent liegt, sind die Vorzeichen inzwischen anders: 2025 sei der Nettozinsaufwand bereits wieder "deutlich geringer als in den Vorjahren gewesen, erklärte die Zentralbank. "Die EZB sollte im Jahr 2026 oder im Folgejahr wieder Gewinne erzielen." Dies hänge jedoch auch vom künftigen Niveau der Leitzinsen und der Wechselkurse ab.

Zugleich hob die EZB hervor, dass die Zentralbank "ungeachtet jeglicher Verluste wirksam handeln und ihr vorrangiges Mandat - die Gewährleistung von Preisstabilität - erfüllen" könne. Der Fehlbetrag im Jahr 2025 soll der EZB zufolge, wie bereits die Fehlbeträge der Vorjahre, in der Bilanz der Zentralbank verbleiben und mit künftigen Überschüssen verrechnet werden.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,7 Milliarden Euro an Klarna zahlen

Google soll in Schweden eine Entschädigung in Milliardenhöhe wegen jahrelanger Wettbewerbsverstöße zahlen. Das schwedische Gericht für Patente und Wettbewerb verurteilte den US-Konzern am Mittwoch zu einer Zahlung von umgerechnet 1,7 Milliarden Euro an das Preisvergleichsportal Pricerunner. Die Richter sahen es als erwiesen an, "dass Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat". Pricerunner gehört zu dem schwedischen Unternehmen hinter dem Zahlungsdienstleister Klarna.

Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,3 Milliarden Euro an Klarna zahlen

Google soll in Schweden eine Entschädigung in Milliardenhöhe wegen jahrelanger Wettbewerbsverstöße zahlen. Das schwedische Gericht für Patente und Wettbewerb verurteilte den US-Konzern am Mittwoch zu einer Zahlung von 14,3 Milliarden Kronen (1,3 Milliarden Euro) an das Preisvergleichsportal Pricerunner. Die Richter sahen es als erwiesen an, "dass Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat". Pricerunner gehört zu dem schwedischen Unternehmen hinter dem Zahlungsdienstleister Klarna.

Anstieg der Spritpreise schon vor Ende des Tankrabatts

Die Spritpreise an den deutschen Tankstellen sind mit Auslaufen des Tankrabatts massiv angestiegen. Bereits am Dienstagmittag, als die Steuersenkung auf Diesel und Benzin noch galt, hoben die Tankstellen die Preise bundesweit stark an, wie der ADAC am Mittwoch mitteilte. Anschließend sanken die Preise nur leicht - um dann am Mittwochmittag erneut stark anzusteigen. Der ADAC und auch die Monopolkommission übten scharfe Kritik an den Mineralölkonzernen.

Schweden: Gericht verurteilt Google zur Zahlung von 1,3 Milliarden Euro an Klarna

Der US-Konzern Google soll einem Preisvergleichsportals des schwedischen Zahldienstes Klarna wegen der Bevorzugung seiner eigenen Preisvergleichsseite in den Suchergebnissen Schadenersatz zahlen. Das zuständige Gericht in Stockholm verurteilte Google zu einer Zahlung von 14,3 Milliarden Kronen (1,3 Milliarden Euro) an das Portal Pricerunner. Dieses gelte "als geschädigt, da Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat", erklärten die Richter.

Textgröße ändern: