The National Times - Gericht: Rassistische Beleidigung des Vermieters rechtfertigt Kündigung

Gericht: Rassistische Beleidigung des Vermieters rechtfertigt Kündigung


Gericht: Rassistische Beleidigung des Vermieters rechtfertigt Kündigung
Gericht: Rassistische Beleidigung des Vermieters rechtfertigt Kündigung / Foto: © AFP/Archiv

Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, kann seine Wohnung verlieren - das entschied das Amtsgericht Hannover im Fall einer Räumungsklage. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Dies sei hier der Fall, denn die Beklagte habe den Kläger in "rassistischer und menschenverachtender Weise beleidigt". (Az. 465 C 781/25)

Textgröße ändern:

Der Kläger hatte sich an das Amtsgericht gewandt und von der Mieterin die Räumung und Herausgabe eines Wohnhauses verlangt, dessen Eigentümer er ist. Zuvor war er nach eigener Schilderung von der Mieterin bei einem Vorfall im Dezember 2024 mit den Aussagen "Ihr Kanacken!", "Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!", beleidigt worden, wie das Gericht mitteilte.

Die Beklagte bestritt dies demnach und gab an, zum Zeitpunkt des angeblichen Treffens bei ihrer Tochter und einer Nachbarin gewesen zu sein. Das von ihr gemietete Wohnhaus räumte sie innerhalb der vom Kläger gesetzten Frist nicht.

Laut dem am Mittwoch vom Amtsgericht ergangenen Urteil, das binnen eines Monats mit einer Berufung angefochten werden kann, muss sie dies aber nun tun. Zwei unabhängige Zeugen hätten den Vorfall so wie vom Kläger geschildert bestätigt, erklärte das Gericht. Die Aussage einer von der Beklagten benannten Zeugin widerspreche hingegen dem, was die Beklagte selbst angegeben habe. Daher sei sie "verpflichtet, das Wohnhaus zu räumen und an den Kläger herauszugeben".

G.Morris--TNT

Empfohlen

Bundeskabinett beschließt Senkung der Luftverkehrsteuer

Die Bundesregierung hat die Anhebung der Luftverkehrsteuer der Vorgängerregierung wieder rückgängig gemacht. Die von den Fluggesellschaften zu zahlende Abgabe sinkt zum 1. Juli 2026 auf das Niveau von vor Mai 2024, wie das Bundesfinanzministerium am Mittwoch unter Verweis auf einen Kabinettsbeschluss mitteilte. Wirtschaftsverbände begrüßten den Schritt, den Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart hatten.

Französisches Endlager für Atommüll wird deutlich teurer als erwartet

Das in Frankreich geplante Endlager für radioaktiven Atommüll wird deutlich teurer als geplant. Der Staat schätzt die Gesamtkosten auf rund 33,4 Milliarden Euro, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Erlass im Amtsblatt hervorgeht. Vor zehn Jahren hatten die Behörden die Kosten auf 25 Milliarden Euro geschätzt.

Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsinstitute: Wachstumsprognose mehr als halbiert

Die führenden deutschen Wirtschaftsinstitute haben ihre Konjunkturprognose für 2026 angesichts der durch den Iran-Krieg stark gestiegenen Energiepreise mehr als halbiert. Sie erwarten für das laufende Jahr eine Zunahme der deutschen Wirtschaftsleistung von 0,6 Prozent und für 2027 um 0,9 Prozent, wie am Mittwoch aus dem Frühjahrsgutachten der fünf Institute hervorging. Im Herbst hatten die Ökonomen noch mit einem Wachstum von 1,3 beziehungsweise 1,4 Prozent gerechnet.

Vorläufige Berechnung: 53 Prozent Strom aus Erneuerbaren im ersten Quartal

Strom aus Sonne, Wind und anderen regenerativen Quellen hat im ersten Quartal vorläufigen Zahlen zufolge 53 Prozent des deutschen Stromverbrauchs gedeckt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Anstieg um fast sechs Prozentpunkte, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am Mittwoch mitteilte. Allerdings liegt der Anstieg auch daran, dass das Vergleichsquartal 2025 sehr windarm ausgefallen war.

Textgröße ändern: