The National Times - Streichung der EEG-Umlage kommt womöglich nicht voll bei Verbrauchern an

Streichung der EEG-Umlage kommt womöglich nicht voll bei Verbrauchern an


Streichung der EEG-Umlage kommt womöglich nicht voll bei Verbrauchern an
Streichung der EEG-Umlage kommt womöglich nicht voll bei Verbrauchern an

Angesichts der hohen Strompreise will die Bundesregierung zügig die EEG-Umlage abschaffen - ob dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern tatsächlich hilft, ist aber unklar. Es gebe "noch keine wirkliche Lösung", wie erreicht werden soll, "dass die gesenkte Umlage auch wirklich weitergegeben wird", hieß es laut einem Bericht des "Spiegel" vom Donnerstag im Bundeswirtschaftsministerium.

Textgröße ändern:

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird von den Stromanbietern an die Übertragungsnetzbetreiber abgeführt; sie geben die Kosten an die Kundinnen und Kunden weiter. Fällt die Umlage weg, betrifft das zunächst nur die Stromanbieter. "Die große Frage ist: Was kommt von den Entlastungen bei den Endverbrauchern an?", sagte der wissenschaftliche Leiter der Würzburger Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten Müller, dem "Spiegel".

Er empfahl der Bundesregierung, die Rechtslücke zu schließen. Sie könne etwa gesetzlich festlegen, dass sich mit der Abschaffung der EEG-Umlage die Preise für private Endverbraucher um genau 3,7 Cent pro Kilowattstunde reduzieren - so hoch ist die Umlage aktuell. Dieser Eingriff könne "gerechtfertigt werden, weil es für die Anbieter ein ökonomisches Nullsummenspiel ist und gerade die Entlastung der Verbraucher das Ziel der Abschaffung ist", sagte Müller dem Magazin.

Der "Spiegel" wies darauf hin, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Stromanbieter Preisänderungsklauseln stünden, die oft auch die Verpflichtung für den Versorger festschrieben, bei sinkenden Kosten die Tarife entsprechend anzupassen. Allerdings behielten sich die Unternehmen oft vor, Kostensenkungen mit Kostensteigerungen zu verrechnen.

Wenn also der entfallenen EEG-Umlage ein höherer Einkaufspreis für Strom gegenüberstehe, könne der Anbieter beide Posten intern verrechnen. Damit könnten sie dann eine deutlich niedrigere Preissenkung als die um 3,7 Cent begründen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Klingbeil will bessere Bedingungen für Startups in Deutschland schaffen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will bessere Bedingungen für Startups in Deutschland schaffen. "Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können", erklärte er am Montag vor einem Treffen mit Gründerinnen und Gründern aus Ostdeutschland. Junge innovative Unternehmen seien die Zukunft des Landes: "Sie bringen neue Ideen auf den Markt, schaffen gute Arbeitsplätze und machen unsere Wirtschaft wettbewerbsfähiger."

US-Journalist: Trump droht dem Oman mit Angriffen bei Widerspruch gegen Iran-Abkommen

US-Präsident Donald Trump hat dem Oman einem US-Journalisten zufolge mit Angriffen gedroht, falls sich das Land einem möglichen US-Abkommen mit dem Iran zur Zukunft der Straße von Hormus "in den Weg stellt". In diesem Fall "werden wir sie in Grund und Boden bomben", sagte Trump dem Fox-News-Journalisten Trey Yingst, wie dieser am Montag im Onlinedienst X berichtete. Trump verlangte demnach außerdem die Kapitulation Teherans.

Konkurrenz für Eurostar auf Ärmelkanal-Bahnstrecke wird wahrscheinlicher

Das Bahn-Unternehmen Eurostar könnte bald erstmals Konkurrenz auf der Strecke durch den Eurotunnel von London nach Paris bekommen. Die britische Verkehrsaufsicht ORR gab am Montag dem Unternehmen Virgin grünes Licht für die Nutzung der Strecke ab 2030. Die Firma des Unternehmers Richard Branson will nach dessen Angaben den Zugverkehr durch den Eurotunnel "aufmischen".

Benachteiligung von Drittanbieter-Apps: Kartellamt akzeptiert Apples Änderungen

Das Bundeskartellamt hat von Apple angebotene Änderungen bei Datenschutzvorgaben für App-Anbieter akzeptiert. Die Abfragefenster für die Einwilligung zur werblichen Nutzung personalisierter Daten sollen bei Apples eigenen Apps und bei Apps von Drittanbietern angeglichen werden, wie die Bonner Behörde am Montag mitteilte. Das entsprechende Verfahren gegen Apple ist damit abgeschlossen.

Textgröße ändern: