The National Times - Streichung der EEG-Umlage kommt womöglich nicht voll bei Verbrauchern an

Streichung der EEG-Umlage kommt womöglich nicht voll bei Verbrauchern an


Streichung der EEG-Umlage kommt womöglich nicht voll bei Verbrauchern an
Streichung der EEG-Umlage kommt womöglich nicht voll bei Verbrauchern an

Angesichts der hohen Strompreise will die Bundesregierung zügig die EEG-Umlage abschaffen - ob dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern tatsächlich hilft, ist aber unklar. Es gebe "noch keine wirkliche Lösung", wie erreicht werden soll, "dass die gesenkte Umlage auch wirklich weitergegeben wird", hieß es laut einem Bericht des "Spiegel" vom Donnerstag im Bundeswirtschaftsministerium.

Textgröße ändern:

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird von den Stromanbietern an die Übertragungsnetzbetreiber abgeführt; sie geben die Kosten an die Kundinnen und Kunden weiter. Fällt die Umlage weg, betrifft das zunächst nur die Stromanbieter. "Die große Frage ist: Was kommt von den Entlastungen bei den Endverbrauchern an?", sagte der wissenschaftliche Leiter der Würzburger Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten Müller, dem "Spiegel".

Er empfahl der Bundesregierung, die Rechtslücke zu schließen. Sie könne etwa gesetzlich festlegen, dass sich mit der Abschaffung der EEG-Umlage die Preise für private Endverbraucher um genau 3,7 Cent pro Kilowattstunde reduzieren - so hoch ist die Umlage aktuell. Dieser Eingriff könne "gerechtfertigt werden, weil es für die Anbieter ein ökonomisches Nullsummenspiel ist und gerade die Entlastung der Verbraucher das Ziel der Abschaffung ist", sagte Müller dem Magazin.

Der "Spiegel" wies darauf hin, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Stromanbieter Preisänderungsklauseln stünden, die oft auch die Verpflichtung für den Versorger festschrieben, bei sinkenden Kosten die Tarife entsprechend anzupassen. Allerdings behielten sich die Unternehmen oft vor, Kostensenkungen mit Kostensteigerungen zu verrechnen.

Wenn also der entfallenen EEG-Umlage ein höherer Einkaufspreis für Strom gegenüberstehe, könne der Anbieter beide Posten intern verrechnen. Damit könnten sie dann eine deutlich niedrigere Preissenkung als die um 3,7 Cent begründen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Ostseegemeinde Binz gegen LNG-Terminal

Das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen beschäftigt am Mittwoch (11.00 Uhr) erneut das Bundesverwaltungsgericht. Es verhandelt in Leipzig über eine Klage der Gemeinde Binz gegen die Anlage. Binz befürchtet Risiken für die Anwohner, falls es zu einem Störfall käme, und negative Folgen für den Tourismus auf der Insel. (Az. 7 A 6.25)

Kreise: Wirtschaftsministerium hält Preisdeckel für Sprit und Übergewinnsteuer für "problematisch"

Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommen ernste Bedenken mit Blick auf die von der SPD geforderten Maßnahmen gegen die hohen Spritpreise. Sowohl ein Preisdeckel bei Kraftstoffen wie in Luxemburg als auch eine sogenannte Übergewinnsteuer seien "problematisch", hieß es am Dienstagabend aus Ministeriumskreisen.

OpenAI will KI mit Konkurrenten selbst regulieren

Das US-Technologieunternehmen OpenAI will gemeinsam mit den Konkurrenten Anthropic und Google Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) festlegen. Dafür solle eine Selbstregulierungsorganisation geschaffen werden, erklärte OpenAI am Dienstag. Hintergrund sind Warnungen aus der Branche, die Technologie könne unkontrollierbar werden.

US-Finanzminister Bessent will chinesischen Amtskollegen treffen

US-Finanzminister Scott Bessent will am Wochenende seinen chinesischen Kollegen He Lifeng treffen. Dabei gehe es unter anderem um die US-Sanktionen gegen den Iran und dessen Verbündete, sagte Bessent am Dienstag vor US-Abgeordneten in Washington. China ist der wichtigste Handelspartner Teherans und kauft unter anderem Öl aus dem Iran. Details zu Ort und Zeit des Treffens nannte Bessent nicht.

Textgröße ändern: