The National Times - Streichung der EEG-Umlage kommt womöglich nicht voll bei Verbrauchern an

Streichung der EEG-Umlage kommt womöglich nicht voll bei Verbrauchern an


Streichung der EEG-Umlage kommt womöglich nicht voll bei Verbrauchern an
Streichung der EEG-Umlage kommt womöglich nicht voll bei Verbrauchern an

Angesichts der hohen Strompreise will die Bundesregierung zügig die EEG-Umlage abschaffen - ob dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern tatsächlich hilft, ist aber unklar. Es gebe "noch keine wirkliche Lösung", wie erreicht werden soll, "dass die gesenkte Umlage auch wirklich weitergegeben wird", hieß es laut einem Bericht des "Spiegel" vom Donnerstag im Bundeswirtschaftsministerium.

Textgröße ändern:

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird von den Stromanbietern an die Übertragungsnetzbetreiber abgeführt; sie geben die Kosten an die Kundinnen und Kunden weiter. Fällt die Umlage weg, betrifft das zunächst nur die Stromanbieter. "Die große Frage ist: Was kommt von den Entlastungen bei den Endverbrauchern an?", sagte der wissenschaftliche Leiter der Würzburger Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten Müller, dem "Spiegel".

Er empfahl der Bundesregierung, die Rechtslücke zu schließen. Sie könne etwa gesetzlich festlegen, dass sich mit der Abschaffung der EEG-Umlage die Preise für private Endverbraucher um genau 3,7 Cent pro Kilowattstunde reduzieren - so hoch ist die Umlage aktuell. Dieser Eingriff könne "gerechtfertigt werden, weil es für die Anbieter ein ökonomisches Nullsummenspiel ist und gerade die Entlastung der Verbraucher das Ziel der Abschaffung ist", sagte Müller dem Magazin.

Der "Spiegel" wies darauf hin, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Stromanbieter Preisänderungsklauseln stünden, die oft auch die Verpflichtung für den Versorger festschrieben, bei sinkenden Kosten die Tarife entsprechend anzupassen. Allerdings behielten sich die Unternehmen oft vor, Kostensenkungen mit Kostensteigerungen zu verrechnen.

Wenn also der entfallenen EEG-Umlage ein höherer Einkaufspreis für Strom gegenüberstehe, könne der Anbieter beide Posten intern verrechnen. Damit könnten sie dann eine deutlich niedrigere Preissenkung als die um 3,7 Cent begründen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Datensatz für KI-Training: Bundesgerichtshof prüft Nutzung von Foto

Um zu lernen, braucht Künstliche Intelligenz (KI) riesige Mengen an Daten. Ob dabei Rechte von Urhebern verletzt werden können, wurde am Donnerstag erstmals vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft. In Karlsruhe verhandelte er über die Klage eines Fotografen gegen einen gemeinnützigen Verein, der solche Daten zu Forschungszwecken kostenlos zur Verfügung stellt. (Az. I ZR 281/25)

Benzinpreis steigt auf neues Allzeithoch

Der Benzinpreis an den deutschen Tankstellen hat ein neues Allzeithoch erreicht. Der Liter Super E10 kostete am Mittwoch im bundesweiten Tagesdurchschnitt 2,215 Euro, wie der ADAC in München am Donnerstag mitteilte. Damit wurde der bisherige Höchstpreis von März 2022 übertroffen.

E-Auto-Trend setzt sich fort: Anteil an Neuzulassungen steigt über 32 Prozent

Fast jedes dritte neu zugelassene Auto in Deutschland ist im August ein reiner Elektro-Pkw gewesen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am Donnerstag in Flensburg mitteilte, legten die Neuzulassungen von E-Autos (BEV) im Vergleich zum Vorjahresmonat um 75,1 Prozent auf 68.930 Pkw zu. Gemessen an allen Neuzulassungen entspricht dies einem Anteil von 32,4 Prozent.

Super E10 erreicht nach neuer Eskalation im Irankrieg nominalen Preisrekord

Der bundesweite Tagesdurchschnitt für Super E10 ist auf 2,215 Euro je Liter gestiegen und hat damit den bisherigen nominalen Rekord aus dem Jahr 2022 übertroffen.

Textgröße ändern: