The National Times - Niederlage für Sony in Streit um Schummelsoftware für Playstation am BGH

Niederlage für Sony in Streit um Schummelsoftware für Playstation am BGH


Niederlage für Sony in Streit um Schummelsoftware für Playstation am BGH

Im langen Streit um Schummelsoftware hat der Playstation-Hersteller Sony vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Niederlage erlitten. Wenn die Software auf einer Spielekonsole nicht dauerhaft umgeschrieben wird, ist das Urheberrecht nicht verletzt, wie die Richterinnen und Richter in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Im konkreten Fall ging es um Software für die bis 2014 vertriebene Playstation Portable, mit der beispielsweise bei einem Rennspiel Fahrer früher freigeschaltet werden konnten. (Az. I ZR 157/21)

Textgröße ändern:

Dabei veränderte die Schummelsoftware nicht das Spielprogramm selbst, sondern lediglich die Daten, die das Programm während des Spiels im Arbeitsspeicher der Konsole ablegt. Sony klagte gegen eine Firma, die solche Software anbot, damit sie diese nicht weiter verkaufte. Der Playstation-Hersteller forderte auch Schadenersatz mit dem Argument, dass die Software die Computerspiele umarbeite, was gegen das Urheberrecht verstoße.

Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatte die Klage keinen Erfolg. Sony wandte sich daraufhin an den BGH. Dieser legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Fragen vor. Der EuGH entschied, dass das Ändern variabler Daten im Arbeitsspeicher der Konsole nicht gegen den Rechtsschutz des Programms verstößt.

Nun entschied der BGH im konkreten Fall gegen Sony. Die Software beeinflusse nur den Ablauf des Programms, erklärte er. Der Quellcode - also der in einer Programmiersprache verfasste Text des Programms - und der für die Maschine lesbare Objektcode würden nicht verändert. Darum sei das Urheberrecht von Sony nicht verletzt.

Einen zweiten Fall, in dem es ebenfalls um das Urheberrecht ging, verwies der BGH am Donnerstag zurück an das Hamburger Oberlandesgericht. Hier klagte der Axel-Springer-Konzern gegen Eyeo, den Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus. Auch Springer argumentiert damit, dass Computerprogramme seiner Seiten verändert würden.

Das Oberlandesgericht entschied im August 2023 gegen Springer. Es hat sich dabei aber mit einigen Fragen nicht genügend auseinandergesetzt, wie der BGH nun entschied. Das soll nachgeholt werden.

J.Sharp--TNT

Empfohlen

ADAC: Neue Preisregel für Tankstellen hat Preisniveau nicht reduziert

Der ADAC hat nach knapp drei Tagen ein vorläufiges negatives Fazit zu der von der Bundesregierung eingeführten Preisregel für Tankstellen gezogen. "Aus Sicht des ADAC hat die Umstellung auf das sogenannte Österreich-Modell das hohe Preisniveau nicht reduziert", erklärte der Club am Freitag. "Stattessen hat es die Entwicklung nach oben eher befördert."

DIHK: Jeder sechste Industriebetrieb verdient durch Verteidigungsindustrie

Jeder sechste Industriebetrieb in Deutschland ist nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bereits in die Wertschöpfungskette der Verteidigungsindustrie eingebunden. Besonders hoch sei der Anteil mit 36 Prozent im Fahrzeugbau, zitierte die "Wirtschaftswoche" am Freitag aus einer Sonderauswertung der aktuellen DIHK-Konjunkturumfrage. Demnach sehen fast ein Drittel der befragten Industrieunternehmen Chancen für das eigene Geschäftsmodell in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.

Gesundheitsministerin Warken gegen starke Abstriche bei Partnerversicherung

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Sparempfehlungen der Finanzkommission Gesundheit nicht gänzlich übernehmen und ist etwa gegen starke Abstriche bei der Partnerversicherung. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern in den Krankenkassen dürfe nicht so stark eingeschränkt werden, sagte Warken der "Frankfurter Allgemeinen" (Freitag). "Zum Beispiel leisten pflegende Angehörige einen so wichtigen Beitrag, dass ich es schwer begründbar finde, sie an dieser Stelle finanziell zu belasten."

Historische Mondumrundung: Artemis-Crew verlässt Erdumlaufbahn

Einen Tag nach ihrem Start haben die vier Astronauten der Mondmission Artemis 2 die Erdumlaufbahn verlassen und fliegen nun Richtung Mond. Das Triebwerk der Orion-Kapsel katapultierte die Astronauten mit einem fast sechsminütigen Schub auf ihre Flugbahn zum Mond, wie der Nasa-Livestream am Donnerstagabend (Ortszeit) zeigte. "Sieht nach einem guten Schub aus", erklärte das Nasa-Kontrollzentrum in Houston. Später berichteten die Astronauten von ersten Aktivitäten an Bord.

Textgröße ändern: