The National Times - EU droht mit Zöllen auf US-Autos und -Flugzeuge

EU droht mit Zöllen auf US-Autos und -Flugzeuge


EU droht mit Zöllen auf US-Autos und -Flugzeuge
EU droht mit Zöllen auf US-Autos und -Flugzeuge / Foto: © AFP/Archiv

Die Europäische Union droht mit Zöllen auf US-Autos und -Flugzeuge, sollten die Verhandlungen mit der US-Regierung scheitern. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Vorschlagsliste der EU-Kommission hervor, die US-Produkte im Wert von insgesamt rund 95 Milliarden Euro umfasst. Zugleich kündigte die Kommission eine Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) gegen die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump an.

Textgröße ändern:

"Die EU ist nach wie vor fest entschlossen, eine Verhandlungslösung mit den USA zu finden", betonte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. "Gleichzeitig bereiten wir uns weiterhin auf alle Möglichkeiten vor", fügte sie mit Blick auf die Vorschläge ihrer Behörde für mögliche Gegenzölle hinzu.

Neben Autos, Flugzeugen und Fahrzeugteilen enthält die Liste der Kommission zahlreiche Agrarprodukte, Rohmaterialien und mechanische Geräte. Sie reicht von Truthahn, Lachs und Rosenkohl über Rohöl und Kohle bis hin zu Zahnarztgeräten, Kondomen und menschlichen Haaren für Perücken.

Dabei handle es sich um Vorschläge, betonte ein EU-Beamter in Brüssel. Ziel sei es, vor allem solche Produkte zu treffen, für die es alternative Lieferanten gebe, damit es nicht zu Engpässen komme. So stünden etwa keine Medikamente auf der Liste. Diese geht nun in die Beratungen mit den 27 EU-Ländern, die vor einer Einführung der Zölle mehrheitlich zustimmen müssten.

US-Präsident Donald Trump hat mit einer Reihe massiver Zölle einen weltweiten Handelsstreit losgetreten. Anfang April verhängte er unter anderem einen allgemeinen Zollsatz von 20 Prozent auf Waren aus der EU, den er kurz darauf auf zehn Prozent halbierte. Außerdem werden Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Stahl- und Aluminiumwaren sowie Autos fällig.

Sowohl der allgemeine Zollsatz als auch der US-Zoll auf Autos verstoße aus europäischer Sicht "in eklatanter Weise gegen grundlegende WTO-Regeln", teilte die Kommission am Donnerstag mit. Mit dem angestoßenen Verfahren wolle die EU bekräftigen, dass diese Regeln "von keinem WTO-Mitglied einseitig missachtet werden können, auch nicht von den USA".

N.Taylor--TNT

Empfohlen

Vietnam meldet acht Prozent Wirtschaftswachstum 2025 trotz US-Zöllen

Die vietnamesische Wirtschaft ist im vergangenen Jahr um voraussichtlich acht Prozent gewachsen. Das Statistikamt in Hanoi veröffentlichte am Montag eine erste Schätzung des Bruttoinlandsproduktes. Das erwartete Wachstum wäre das stärkste seit 2022 - und dies trotz hoher Zölle von US-Präsident Donald Trump, die das südostasiatische Land besonders hart treffen. 2023 hatte das vietnamesische BIP um 5,1 Prozent und 2024 um 7,1 Prozent zugelegt.

Anschlag in Berlin: Generalbundesanwalt soll Übernahme der Ermittlungen prüfen

Nach dem Anschlag auf das Stromnetz in Teilen der Bundeshauptstadt hat die Berliner Senatsverwaltung vom Generalbundesanwalt eine Prüfung der Übernahme der Ermittlungen gefordert. "Jetzt ist es wichtig, dass auch der Generalbundesanwalt die Übernahme des Verfahrens prüft", sagte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Montag vor Journalisten.

Deutsche Flughäfen erwarten 2026 gut vier Prozent mehr Fluggäste

Die deutschen Flughäfen blicken optimistisch in das anlaufende Jahr und erwarten eine Zunahme des Fluggastaufkommens um 4,2 Prozent auf 225 Millionen Passagiere. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass "die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Entlastungen tatsächlich umgesetzt werden und weitere Standortnachteile angegangen werden", erklärte der Flughafenverband ADV am Montag.

Gericht: Mädchen darf Nachnamen von neuem Ehemann von Mutter annehmen

Ein Kind darf einer Gerichtsentscheidung zufolge den Nachnamen des neuen Ehemanns seiner Mutter annehmen - obwohl der leibliche Vater dagegen war. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut Mitteilung vom Montag. Das Gericht wandte dabei eine neue, großzügigere Gesetzeslage im Namensrecht an. Der Antrag war noch vor Gesetzesänderung eingereicht worden. Die Anwendung des neuen Gesetzes verstoße aber nicht gegen das Rückwirkungsverbot.

Textgröße ändern: