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Finanztip: Große Unterschiede bei Programmen für die Steuererklärung


Finanztip: Große Unterschiede bei Programmen für die Steuererklärung
Finanztip: Große Unterschiede bei Programmen für die Steuererklärung / Foto: © AFP/Archiv

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für Steuerzahlerinnen und -zahler, die dazu verpflichtet sind, läuft in diesem Jahr am 31. Juli ab - beim Eintragen der Daten können Computerprogramme oder Handy-Apps helfen. Das Verbraucherportal Finanztip hat zwölf dieser Anwendungen für das Steuerjahr 2024 getestet. Fazit: "Leistungsstarke Anwendungen" gibt es für 20 bis knapp 70 Euro, wie Finanztip am Freitag mitteilte.

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"Für die große Mehrheit der Steuerzahler reichen eine Steuer-App, eine Steuersoftware oder eine Online-Steuererklärung vollkommen aus", sagte Finanztip-Steuerexperte Jörg Leine der Nachrichtenagentur AFP. "Sie sind deutlich günstiger als ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein." Für komplexere Steuerfälle – etwa Selbstständigkeit, Gewerbe oder Vermietung – rät Finanztip aber eher zu einer Steuersoftware.

Das Portal testete die Anwendungen mit zwei Musterfällen. Am besten schnitt "Wiso Steuer" für 49,95 Euro ab, sowohl als App als auch als Computer-Programm, wie Finanztip mitteilte. Für einfache Fälle empfiehlt Finanztip die - kostenlose - App "Check 24 Steuer".

Weniger empfehlenswert sei "Mein Elster" von der deutschen Steuerverwaltung - "Elster erfordert mehr Vorwissen und gibt keine Steuerspartipps", sagte Leine. Für Steuerprofis sei Elster aber geeignet. Empfehlenswert laut Finanztip sind auch die Apps "Steuerbot" und "Taxfix" sowie die drei Online-Programme "Smartsteuer", "SteuerGo" und "Lohnsteuer kompakt", alle zum Preis von 35 bis 70 Euro.

Fast alle Programme ließen sich kostenfrei testen, riet Finanztip-Experte Leine. "Man zahlt erst, wenn die Erklärung wirklich ans Finanzamt versendet wird und weiß vorher, ob sich das lohnt."

Die Kosten für die Steuersoftware seien zudem bis zu einem Betrag von 100 Euro steuerlich komplett absetzbar – für Angestellte etwa über die Werbungskosten in Anlage N. Steuerpflichtigen Rentnerinnen und Rentnern ohne Zusatzeinkünfte empfiehlt das Portal das Online-Programm "einfachElster" vom Finanzamt - es sei deutlich übersichtlicher als "Mein Elster".

Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht auf einer Schätzung. Sie geht davon aus, dass ein Standardarbeitnehmer das ganze Jahr über zu gleichem Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat. Mit der Lohnsteuererklärung soll die Arbeits- und Lebenssituation des Steuerzahlers besser berücksichtigt werden. Die meisten Steuerzahler und Steuerzahlerinnen bekommen Geld zurück, weil sie Ausgaben absetzen können - im Schnitt sind es gut 1000 Euro.

Die Frist 31. Juli zur Abgabe der Steuererklärung gilt laut Portal für mehr als 20 Millionen Steuerpflichtige. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann mit der Abgabe bis zum 30. April 2026 warten. Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben - für das Steuerjahr 2024 gilt also der 31. Dezember 2028.

T.Hancock--TNT

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