The National Times - ADAC: Tanken morgens am teuersten - bei Diesel 16 Cent Preisunterschied

ADAC: Tanken morgens am teuersten - bei Diesel 16 Cent Preisunterschied


ADAC: Tanken morgens am teuersten - bei Diesel 16 Cent Preisunterschied
ADAC: Tanken morgens am teuersten - bei Diesel 16 Cent Preisunterschied / Foto: © AFP/Archiv

Wer morgens tankt, zahlt drauf: Die Preisunterschiede an der Zapfsäule betragen zwischen dem Höchststand am Morgen und dem Tiefststand am Abend bei Diesel gut 16 Cent, wie eine am Dienstag veröffentliche Auswertung des ADAC zeigt. Bei Super E10 macht der Unterschied demnach zehn Cent aus. Am teuersten sind die Kraftstoffe morgens nach 07.00 Uhr.

Textgröße ändern:

Zwischen 05.00 und 11.00 Uhr schwanken die Preise laut ADAC ziemlich stark, liegen aber fast immer über dem Niveau des restlichen Tages. Ab Mittag zeigt der Trend nach unten; am günstigsten ist das Tanken zwischen 20.00 und 22.00 Uhr. Auch der Zeitraum zwischen 18.00 und 19.00 Uhr sei "relativ preisgünstig", führte der ADAC aus. Während der Nacht wiederum änderten sich die Preise kaum.

Der Abstand zwischen den höchsten und den niedrigsten Preisen im Tagesverlauf fiel dem Automobilklub zufolge dieses Jahr deutlich größer aus als bei der Erhebung 2021. Damals lag der Unterschied bei Diesel bei sechseinhalb Cent, bei Super E10 waren es gut sieben Cent. Die bei der jüngsten Erhebung im Mai festgestellte Differenz biete somit "einen deutlich größeren Anreiz, zu einem möglichst günstigen Zeitpunkt eine Tankstelle anzusteuern", befand der ADAC.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Prozess um Social-Media-Sucht: Instagram und Youtube sollen drei Millionen Dollar zahlen

In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat ein US-Gericht in Los Angeles die Onlineplattformen Instagram und Youtube zu einer hohen Entschädigungszahlung verurteilt. Sie sollen der Klägerin insgesamt drei Millionen Dollar (rund 2,6 Millionen Euro) zahlen, wie die Geschworenen am Mittwoch entschieden. Die heute 20-jährige Klägerin hatte den Unternehmen vorgeworfen, sie als Minderjährige abhängig gemacht und ihr dadurch schwere psychische Schäden zugefügt zu haben.

Trump beruft Zuckerberg und andere Tech-Chefs in Beirat

Präsident Donald Trump hat einige der größten Namen der US-Technologiebranche in einen Beirat des Weißen Hauses berufen. Dem Rat für Wissenschafts- und Technologieberatung (PCAST) gehören nach Angaben vom Mittwoch unter anderem Meta-Gründer Mark Zuckerberg und Google-Mitgründer Sergey Brin an. Vertreten sind unter anderem auch die Chefs des Halbleiterkonzerns Nvidia und des Softwareunternehmens Oracle, Jensen Huang und Larry Ellison.

Gericht: Pauschale Regelung zu Freistellung nach Kündigung ist unwirksam

Eine pauschale Regelung im Arbeitsvertrag, wonach die Firma Beschäftigte sofort nach der Kündigung freistellen darf, ist unwirksam. Sie benachteiligt Arbeitnehmer unangemessen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschied. Ihr Interesse, tatsächlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzuarbeiten, wiegt hier schwerer als das Interesse der Arbeitgeber an der Freistellung. (Az. 5 AZR 108/25)

Merz verteidigt Streichung von Mitteln für Demokratieförderung

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die geplante Streichung der Unterstützung für bestimmte Projekte zur Demokratieförderung verteidigt. Die Finanzmittel würden künftig "wirklich konzentriert auf diejenigen, die sich für unsere Demokratie für unser Land einsetzen", sagte Merz am Mittwoch in der Fragestunde des Bundestags. Merz äußerte sich auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Mandy Eißling - und deutete an, dass von der Streichung gerade auch linksgerichtete Projekte betroffen sein könnten.

Textgröße ändern: