The National Times - Bitkom stellt Ampel-Regierung durchwachsenes Zeugnis bei Digitalpolitik aus

Bitkom stellt Ampel-Regierung durchwachsenes Zeugnis bei Digitalpolitik aus


Bitkom stellt Ampel-Regierung durchwachsenes Zeugnis bei Digitalpolitik aus
Bitkom stellt Ampel-Regierung durchwachsenes Zeugnis bei Digitalpolitik aus / Foto: © AFP/Archiv

Der Digitalverband Bitkom hat der Ampel-Regierung ein durchwachsenes Zeugnis in der Digitalpolitik ausgestellt. 38 Prozent der Vorhaben von SPD, Grünen und FDP seien am Ende auch umgesetzt, jedes zehnte Vorhaben sei gar nicht erst in Angriff genommen worden, erklärte der Verband am Freitag. Gründe dafür seien neben einer "schwierigen Ausgangslage" vor allem "fragmentierte Zuständigkeiten und fehlender Fokus" gewesen.

Textgröße ändern:

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien und der Digitalstrategie der Bundesregierung waren 334 digitalpolitische Vorhaben angekündigt worden - 126 davon wurden auch umgesetzt. Dazu gehören die elektronische Patientenakte und das Bürokratieentlastungsgesetz. Auch beim Ausbau der Mobilfunk- und Glasfasernetze sei "viel erreicht" worden, erklärte der Bitkom.

52 Prozent der Vorhaben dagegen seien zwar angefangen, aber nicht abgeschlossen worden. Der Bitkom nannte hier vor allem den Stand bei der Digitalisierung der Verwaltung. Zwar habe der Bund "viele seiner Hausaufgaben gemacht", auf Landes- und Kommunalebene aber stocke es. Insbesondere die Umsetzung des sogenannten "Once Only Prinzips" sei kaum vorangekommen. Damit sollte sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger Daten künftig an einer Stelle hinterlegen können und nicht bei jedem Verwaltungsvorgang erneut angeben müssen.

Der Digitalverband überprüft seit August 2023 regelmäßig den Umsetzungsstand von Projekten aus der Digitalstrategie der Bundesregierung und aus dem Koalitionsvertrag. Auch die Digitalpolitik der künftigen Regierung will Bitkom "auf Umsetzungsstand, Bedeutung für die Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Staat und die Umsetzungskomplexität hin" untersuchen und einordnen. So werde "Digitalpolitik messbar gemacht und der Druck hochgehalten".

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Dieselskandal: Auch Fiat soll in Frankreich der Prozess gemacht werden

Im Zuge des Dieselskandals soll sich nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in Frankreich nach dem Volkswagen-Konzern auch der italienische Autobauer Fiat vor Gericht verantworten. Wie die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus mit dem Fall vertrauten Kreisen erfuhr, beantragte die Pariser Staatsanwaltschaft bereits am 30. Juni, Fiat wegen schweren Betrugs vor Gericht zu bringen.

Trump: Notenbankchef Powell müsste bei "Betrug" gehen

US-Präsident Donald Trump hat Notenbankchef Jerome Powell mit möglichem Betrug in Verbindung gebracht und Spekulationen über seine baldige Entlassung befeuert. Trump sagte am Mittwoch in Washington, ein Rauswurf Powells sei "höchst unwahrscheinlich - außer er muss wegen Betrugs gehen". Trump bestätigte, dass er gestiegene Renovierungskosten für das Notenbankgebäude untersuchen lässt und Powell dafür verantwortlich macht.

Theaterlegende Claus Peymann mit 88 Jahren gestorben

Der bekannte Theaterregisseur Claus Peymann ist mit 88 Jahren gestorben. Das Wiener Burgtheater bestätigte am Abend den Tod seines langjährigen Direktors. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf das familiäre Umfeld des Künstlers berichtet, dass Peymann nach längerer, schwerer Krankheit am Mittwoch in Berlin gestorben sei. Dort lebte der langjährige Intendant des Berliners Ensembles zuletzt in Köpenick. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) würdigte Peymann als einen "Titan des Theaters" und "Meister der Zumutung und Erneuerung".

Urteil: Lange zurückliegende Teilzeit darf Sozialplan-Leistungen nicht mindern

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen wegen einer lange zurückliegenden Teilzeitarbeit nicht bei Sozialplan-Leistungen benachteiligt werden. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt darf sich eine Teilzeitbeschäftigung nicht mehr nachteilig auswirken, wenn sie vor dem für den Anspruch auf die Leistung notwendigen Beschäftigungszeitraum liegt. (Az.: 9 AZR 287/24)

Textgröße ändern: