The National Times - Arbeitsminister Heil rechnet nur noch mit Wachstum von 1,4 bis 1,5 Prozent

Arbeitsminister Heil rechnet nur noch mit Wachstum von 1,4 bis 1,5 Prozent


Arbeitsminister Heil rechnet nur noch mit Wachstum von 1,4 bis 1,5 Prozent
Arbeitsminister Heil rechnet nur noch mit Wachstum von 1,4 bis 1,5 Prozent

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) rechnet infolge des Ukraine-Kriegs in diesem Jahr nur noch mit einem Wirtschaftswachstum von 1,4 bis 1,5 Prozent und mehr als einer halben Million Kurzarbeitern. "Im Schnitt rechnen wir in diesem Jahr mit 590.000 Kurzarbeitern", sagte Heil der "Bild am Sonntag". Das Wirtschaftswachstum werde nach den Prognosen der Forscher bei 1,4 bis 1,5 Prozent liegen, es bleibe also immerhin bei einem Wachstum.

Textgröße ändern:

"Das Ganze steht aber unter dem Vorbehalt, dass sich der Krieg nicht ausweitet und die Energieversorgung steht", hob Heil hervor. Er versicherte, dass die Bundesregierung bei einer Verschlechterung der Lage "mit weiteren gezielten Wirtschaftshilfen und der Kurzarbeit, wo immer es geht, Arbeitsplätze sichern" werde.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) rechnet infolge des Ukraine-Kriegs mit einem spürbaren und langanhaltenden Wohlstandsverlust in Deutschland. "Viele werden weniger Geld und weniger Wohlstand haben", sagte Kretschmann dem Berliner "Tagesspiegel" vom Sonntag. "Und diese Verluste werden deutlich und schmerzhaft sein – und womöglich über Jahre andauern", fügte der Grünen-Politiker hinzu.

Kretschmann erwartet, dass die Energiepreise weiter steigen werden und Deutschland eine "lange Phase der Konfrontation mit einem aggressiven Russland" bevorsteht. Darauf müsse sich das Land vorbereiten und finanzielle Härten für Geringverdiener abfedern. "Dafür haben wir genügend Instrumente“, sagte Kretschmann dem "Tagesspiegel".

Teile des neuen Entlastungspakets der Ampel-Parteien kritisierte der 73-Jährige. Maßnahmen müssten zielgenau aufgesetzt werden "und nicht nach dem Gießkannenprinzip, wie etwa bei der Ermäßigung der Spritpreise für alle", kritisierte Kretschmann. "Das ist nicht der Weg der Zukunft."

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof: Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage auf Balkon einbauen

Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich von der Eigentümergemeinschaft verlangen, dass ihnen der Einbau eines Klima-Splitgeräts mit Außengerät auf dem Balkon erlaubt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Rechte der anderen Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Dass die Klimaanlage später Geräusche macht, spielt für die Erlaubnis keine Rolle. (Az. V ZR 162/25)

Starkes Plus im Wohnungsbau: 24,7 Prozent mehr Baugenehmigungen im Mai

Die Zahl der Baugenehmigungen ist im Mai stark angestiegen. Es wurden 4200 Wohnungen mehr genehmigt als im Vorjahresmonat, was einem Plus von 24,7 Prozent entspricht, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Insgesamt wurden 21.000 Wohnungen genehmigt, 17.800 davon im Neubau. Für die Zeit von Januar bis Mai verzeichnete das Bundesamt bei den Baugenehmigungen ein Plus von 15,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Chinas Präsident Xi ruft zu Kooperation zwischen Staaten bei KI-Technologie auf

Chinas Präsident Xi Jinping hat zu mehr Kooperation zwischen Staaten im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) aufgerufen. "Die Entwicklung von KI sollte keine Solo-Leistung eines einzelnen Landes sein, sondern eine Symphonie internationaler Zusammenarbeit", sagte Xi am Freitag bei einer Rede zur Eröffnung der Weltkonferenz für Künstliche Intelligenz im chinesischen Shanghai. Der chinesische Staatschef forderte außerdem, KI müsse immer "unter menschlicher Kontrolle" bleiben.

Bundesgerichtshof entscheidet über Anspruch von Eigentümern auf Klimaanlage

Der Wunsch nach einer Klimaanlage beschäftigt am Freitag (09.00 Uhr) den Bundesgerichtshof. Wohnungseigentümer aus Berlin wollten auf ihrem Balkon eine Split-Klimaanlage einbauen lassen, die Eigentümergemeinschaft stimmte aber mehrheitlich dagegen. Nun entscheiden die Richterinnen und Richter in Karlsruhe, ob Wohnungseigentümer Anspruch auf eine Klimaanlage haben können. (Az. V ZR 162/25)

Textgröße ändern: