The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Atomstromproduktion in mehreren Ländern wegen niedriger Flusspegel unter Druck

Die Atomstromproduktion in mehreren europäischen Ländern ist wegen niedriger Pegelstände von Flüssen und deshalb fehlenden Kühlwassers stark unter Druck. In Rumänien sind zwei Reaktoren des Kraftwerks Cernavoda außer Betrieb, in Ungarn wurde die Leistung des Kernkraftwerks Paks gedrosselt. Auch in Frankreich wurden in dieser Woche Reaktoren wegen der hohen Temperaturen abgeschaltet.

Russland setzt Telegram-Chef Durow auf "Terroristen"-Liste

Russland hat den Chef des Onlinedienstes Telegram, Pawel Durow, auf eine schwarze Liste von "Terroristen und Extremisten" gesetzt. Der Name des 41-Jährigen war am Donnerstag in einem entsprechenden Register der russischen Finanzbehörde Rosfinmonitoring zu finden. Zur Begründung erklärte der russische Geheimdienst FSB, Telegram habe zugelassen, dass der ukrainische Geheimdienst die Plattform dazu nutzt, Russen für Angriffe auf die Infrastruktur zu gewinnen.

Ende des Tankrabatts: Inflation steigt im Juli auf voraussichtlich 2,8 Prozent

Die hohen Preise für Benzin und Diesel haben den Preisanstieg in Deutschland im Juli stark beschleunigt: Die Teuerung lag bei voraussichtlich 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Bis Juni hatte sich die Inflationsrate auf 2,3 Prozent verringert, ein gewichtiger Grund dafür war der staatliche Tankrabatt.

Niedrigwasser belastet Wirtschaft - Bauindustrie fordert "Klima-Fitnessprogramm"

Der niedrige Wasserstand vieler Flüsse infolge extremer Trockenheit bereitet der deutschen Wirtschaft Sorgen und macht Forderungen nach einer besseren Anpassung laut. Angesichts eines drohenden Niedrigwasser-Rekords im Rhein hob Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) hervor, dass der Fluss nicht nur "Lebensader", sondern auch "einer unserer wichtigsten Handelswege" sei. Die Bauindustrie mahnte ein "Klima-Fitnessprogramm" für Deutschlands Wasserstraßen an.

Textgröße ändern: