The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Iranische Revolutionsgarden schießen auf Tanker - Auch TUI-Schiff bedroht

Die iranischen Revolutionsgarden haben nach der erneuten Schließung der Straße von Hormus auf mindestens ein Schiff geschossen und auch das TUI-Kreuzfahrtschiff "Mein Schiff 4" bedroht. Wie die britische Behörde für maritime Sicherheit (UKMTO) am Samstag mitteilte, berichtete der Kapitän eines Tankers von einem Angriff durch zwei Patrouillenboote der Revolutionsgarden rund 37 Kilometer nordöstlich von Oman.

Tausende Menschen demonstrieren für mehr Tempo bei der Energiewende

Tausende Menschen haben am Samstag für eine schnellere Energiewende in Deutschland demonstriert. Nach Angaben der Veranstalter gingen in den vier Städten Köln, Berlin, Hamburg und München mehr als 80.000 Menschen auf die Straßen - laut Polizei waren es deutlich weniger. Das Bündnis, das zu den Demonstrationen aufgerufen hatte, wertete die Beteiligung als "riesigen Erfolg".

Veranstalter: Mehr als 80.000 Menschen bei Demonstrationen für Energiewende

Mehr als 80.000 Menschen haben nach Angaben der Veranstalter am Samstag an mehreren Demonstrationen für eine schnellere Energiewende teilgenommen. In Köln seien dafür 30.000 Menschen auf die Straße gegangen, in Berlin 24.000, in Hamburg 15.000 und in München 12.000, teilte das Bündnis von Umweltverbänden mit, das zu den Demonstrationen aufgerufen hatte. Es wertete die Proteste als "riesigen Erfolg".

Presse: Fast 3000 verstrahlte Wildschweine wurden 2025 vernichtet

Auch 40 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl überschreiten Wildschweine in mehreren Bundesländern laut "Bild"-Zeitung die Grenzwerte für radioaktives Cäsium-137 und dürfen deshalb nicht in den Handel gelangen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 2927 erlegte Wildschweine wegen überhöhter Strahlenbelastung vernichtet, wie die "Bild" am Samstag unter Berufung auf Zahlen des Bundesverwaltungsamtes berichtete.

Textgröße ändern: