The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Streiks bei der Lufthansa: Gewerkschaften stellen vorerst Pause in Aussicht

Zum Ende einer Woche der Arbeitskämpfe bei der Lufthansa haben die Piloten- und Flugbegleitergewerkschaften VC und UFO vorerst eine Streikpause in Aussicht gestellt. Es gebe "keine weiteren Streikbeschlüsse aktuell", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO), Joachim Vázquez Bürger, der Nachrichtenagentur AFP am Freitag. "Wir warten jetzt ab, wie die Lufthansa reagiert." Wenn keine angemessene Reaktion komme, bleibe der Gewerkschaft allerdings nur übrig, wieder die Arbeit niederzulegen.

Gewerkschaften: Kurzfristig keine weiteren Streiks bei Lufthansa geplant

Die Piloten- und Flugbegleitergewerkschaften VC und UFO haben derzeit auf kurze Sicht keine weiteren Streiks geplant. Es gebe "keine weiteren Streikbeschlüsse aktuell", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO), Joachim Vázquez Bürger, der Nachrichtenagentur AFP am Freitag. "Wir warten jetzt ab, wie die Lufthansa reagiert." Wenn keine angemessene Reaktion komme, bleibe der Gewerkschaft allerdings nur übrig, wieder die Arbeit niederzulegen.

Merz: Öffnung der Straße von Hormus muss "zuverlässig" und "dauerhaft" sein

Eine Öffnung der für den Ölhandel wichtigen Straße von Hormus muss nach den Worten von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) "zuverlässig" und "dauerhaft" sein. Die iranische Ankündigung einer Öffnung der Meerenge während der bestehenden Waffenruhe bezeichnete Merz am Freitag in Paris als "gute Nachricht". "Aber dies muss in vollkommener Übereinstimmung mit dem internationalen Seerecht so ausgestaltet werden, dass es keinerlei Einschränkungen gibt", fügte Merz hinzu.

Demonstrationen am Samstag für Abkehr von Kohle, Öl und Gas

Umweltverbände und Initiativen haben für diesen Samstag in den Metropolen Berlin, Hamburg, München und Köln zu Demonstrationen für den Fortgang der Energiewende aufgerufen. Unter dem Motto "Erneuerbare Energien verteidigen" fordern die Initiatoren eine Abkehr von Kohle, Öl und Gas. Scharfe Kritik gibt es dabei an Plänen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Textgröße ändern: