The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Zahnbehandlungen selbst zahlen: CDU-Wirtschaftsrat will Sozialleistungen streichen

Der CDU-Wirtschaftsrat, ein CDU-naher Unternehmensverband, hat radikale Streichungen von Sozialleistungen gefordert, um einen Anstieg der Sozialabgaben zu verhindern. In der gesetzlichen Krankenversicherung etwa sollten der Leistungskatalog überprüft und Zahnbehandlungen daraus gestrichen werden, heißt es in einer "Agenda für Arbeitnehmer", die der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, in der "Bild am Sonntag" vorstellte.

"Technische Störung": Massive Stromausfälle in der Ukraine und in Moldau

In der Ukraine ist es am Samstag zu massiven Stromausfällen gekommen - verantwortlich war nach Regierungsangaben eine "technische Störung". Diese sei am Morgen an den Hauptstromleitungen zwischen Rumänien, Moldau und der Ukraine aufgetreten. In der Folge stand erstmals seit Beginn des russischen Angriffskrieges 2022 die U-Bahn in Kiew komplett still. Erst am Nachmittag funktionierten sie und andere wichtige Infrastruktur in der Hauptstadt wieder. Auch im Nachbarland Moldau kam es zu massiven Stromausfällen.

Babymilchskandal: Frankreich kündigt strengere Vorschrift an

Angesichts immer neuer Fälle von verunreinigtem Babymilchpulver hat das französische Landwirtschafts- und Ernährungsministerium strengere Grenzwerte für die giftige Substanz Cereulid angekündigt. Bislang dürfen davon 0,03 Mikrogramm pro Körpergewicht aufgenommen werden, dies werde nun auf 0,014 Mikrogramm verringert, teilte das Ministerium am Freitagabend mit. Der Lebensmittelriese Danone rief drei Chargen seiner Säuglingsnahrung Aptamil in Deutschland zurück.

Minister: Massive Stromausfälle in der Ukraine wegen "technischer Störung"

In der Ukraine ist es nach Regierungsangaben infolge einer "technischen Störung" zu massiven Stromausfällen gekommen. Die Störung sei am Samstagmorgen an den Hauptstromleitungen zwischen Rumänien, Moldau und der Ukraine aufgetreten, erklärte Energieminister Denys Schmyhal im Onlinedienst Telegram. Er versicherte, die Stromversorgung werde "innerhalb der nächsten Stunden" wiederhergestellt sein. Eine Ursache der "Störung" nannte Schmyhal zunächst nicht.

Textgröße ändern: