The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

US-Konzern OpenAI setzt auf potenziell weltgrößtes KI-Rechenzentrum in Ohio

Das KI-Unternehmen OpenAI will in den USA für 20 Jahre ein riesiges neues Rechenzentrum anmieten und setzt dabei auf eine Finanzierungszusage des US-Technologieriesen Nvidia in Höhe von 105 Milliarden Dollar (knapp 91 Milliarden Euro). In der Anlage sollen mehr als 1,5 Millionen Nvidia-Chips zum Einsatz kommen, wie aus einer Pflichtmitteilung von Montag (Ortszeit) hervorgeht. Die Anlage ist auf eine Kapazität von bis zu acht Gigawatt ausgelegt und könnte damit zum größten einzelnen Rechenzentrum für Künstliche Intelligenz (KI) weltweit werden.

Hitze und Trockenheit: Bauern erwarten leicht unterdurchschnittliche Ernte

Getreide, Raps, Kartoffeln: Wegen der Hitze und Trockenheit der vergangenen Wochen fallen die Ernten in Deutschland teils enttäuschend aus, vor allem im Süden und Westen. Zugleich bekämen die Landwirte "seit drei Jahren unterdurchschnittliche Erzeugerpreise" und ihre Kosten seien "sehr sehr stark gestiegen", sagte Bauernpräsident Joachim Rukwied am Dienstag bei der Vorstellung der vorläufigen Erntebilanz in Berlin. Die Lage sei "wirtschaftlich sehr angespannt". Rukwied forderte finanzielle Unterstützung.

Vergewaltigungsverdacht: Ermittlungen gegen früheren Pariser Priester

In Frankreich ist ein neuer Fall von mutmaßlichem Kindesmissbrauch durch einen katholischen Priester bekannt geworden: Die Justiz nahm Ermittlungen gegen einen 81-Jährigen Geistlichen wegen des Verdachts auf Vergewaltigung eines Minderjähriger zwischen 1997 und 2015 auf, wie die Staatsanwaltschaft am Montagabend in Paris bestätigte.

Konjunkturerwartungen von Finanzexperten ziehen weiter an

Die Konjunkturerwartungen von Finanzexpertinnen und -experten sind im August weiter angestiegen. Wie das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) am Dienstag in Mannheim mitteilte, legte der ZEW-Index deutlich um 7,9 Punkte auf nun 34,2 Zähler zu. "Der positive Trend in den Erwartungen bekräftigt sich im August", erklärte ZEW-Präsident Achim Wambach. "Dies dürfte mit den guten Quartalszahlen und dem jüngsten Exporthoch zusammenhängen."

Textgröße ändern: