The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Einsparungen von halber Milliarde: Bahn-Chefin Palla will Konzernleitung verschlanken

Bahn-Chefin Evelyn Palla hat "eine deutliche Verschlankung der Konzernleitung" angekündigt. Dies werde jährliche Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro bringen, sagte Palla am Montagabend bei einem Neujahrsempfang in Berlin. Mit Blick auf die Pünktlichkeit der Züge schwor sie Bahnfahrer in Deutschland auf ein weiteres schwieriges Jahr ein.

Deutschlandticket: Trotz Preiserhöhung keine Kündigungswelle

Die Preiserhöhung für das Deutschlandticket von 58 auf 63 Euro im Monat hat nach Angaben der Verkehrsunternehmen nicht zu einer Kündigungswelle geführt. Zum Jahreswechsel hätten 5,75 Prozent der Kundinnen und Kunden ihr Ticket gekündigt, teilte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am Dienstag mit. Das liege im "normalen Rahmen", sagte VDV-Präsident Ingo Wortmann. Vor einem Jahr, als das Ticket erstmals teurer wurde, hatten rund acht Prozent der Kunden gekündigt.

Puma bekommt chinesischen Großaktionär

Der deutsche Sportbekleidungshersteller Puma bekommt einen neuen Großaktionär aus China: Der chinesische Sportartikelhersteller Anta Sports will Puma-Aktien im Wert von rund 1,51 Milliarden Euro und somit 29 Prozent der Anteile an dem Unternehmen übernehmen. Anta gab dies am Dienstag in einer Börsenerklärung in Hongkong bekannt. Die Chinesen kaufen demnach die Puma-Anteile des bisherigen größten Anteilseigners, der Artémis-Holding des französischen Milliardärs François Pinault.

EU-Neuwagenmarkt 2025 gewachsen - Deutliches Plus bei Hybrid- und E-Autos

Ein deutliches Plus bei Hybrid- und Elektroautos hat dem EU-Neuwagenmarkt im vergangenen Jahr ein Wachstum beschert. Von Januar bis Dezember wurden mit insgesamt gut 10,8 Millionen Fahrzeugen 1,8 Prozent mehr Autos zugelassen als 2024, wie der Herstellerverband Acea am Dienstag mitteilte. Die Gesamtmenge liege damit jedoch weiterhin "deutlich" unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie.

Textgröße ändern: