The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

77 Jahre alt: Chef von Luxusgüterkonzern LVMH will noch lange nicht zurücktreten

Der Gründer und Chef des weltgrößten Luxusgüterkonzerns LVMH, Bernard Arnault, hat Spekulationen über seinen Rücktritt beiseite gewischt. Auf der Hauptversammlung des Konzerns sagte der 77-Jährige am Donnerstag: "Wir reden darüber wieder in sieben bis acht Jahren." Zu LVMH gehören Marken wie Louis Vuitton, Dior, Moët & Chandon oder Tiffany's.

Merz' Rentenäußerung stößt auch in CDU auf Unverständnis - IG Metall droht mit Protest

Rente als "Basisabsicherung" - mit dieser Äußerung sorgt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beim Koalitionspartner SPD, aber auch in den eigenen Reihen für Unverständnis. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) kündigte am Donnerstag im TV-Sender Welt Widerstand gegen eine solche Basisrente an. Die Gewerkschaft IG Metall drohte für den Fall von Rentenkürzungen mit Protesten.

Fehlerhafter Test: Stiftung Warentest muss Schadenersatz zahlen

Es ist nach Ansicht des betroffenen Herstellers Pyrexx ein "historischer Erfolg": Die Stiftung Warentest muss wegen eines fehlerhaften Testurteils Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main urteilte am Donnerstag, die Bewertung eines Pyrexx-Rauchmelders sei geeignet gewesen, dem Ruf des Unternehmens zu schaden "und das Vertrauen in die Produkte zu schmälern". Stiftung Warentest betonte, es handle sich um einen "bislang einmaligen Fall". (Az. 16 U 38/25)

Bund unterstützt Sanierung kommunaler Sportstätten

Der Bund fördert die Sanierung von 314 kommunalen Sportstätten mit insgesamt 333 Millionen Euro. Der Haushaltsausschuss des Bundestages beschloss in seiner Sitzung vom Mittwoch die Förderung mit Mitteln aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten". Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität stehen dafür 333 Millionen Euro zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Bundesprogramms steht eine nachhaltige Sanierung der Einrichtungen.

Textgröße ändern: