The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

GKV-Finanzen: Hausärzte und Sozialverband fordern weniger Krankenkassen

Angesichts steigender Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung fordern die Hausärzte eine Reduzierung der Zahl der Krankenkassen. "Es wird Zeit, dass die Kassen endlich den Rotstift bei sich selbst ansetzen, statt immer nur bei der Versorgung ihrer Versicherten", sagte der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, der "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe). Auch der Sozialverband VdK verlangt Einsparungen bei den Kassen selbst.

Keine Bewegung: Knapp die Hälfte der Beschäftigten arbeitet nach Tarifvertrag

Bei der Tarifbindung in deutschen Betrieben gibt es keine Bewegung - nach wie vor arbeitet knapp die Hälfte der Beschäftigten hierzulande nach Tarif. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte, waren im vergangenen Jahr 49 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig. Damit blieb die Bindung verglichen mit den Vorjahren konstant.

Stimmung im deutschen Immobiliensektor trübt sich zum Jahresauftakt ein

Die Stimmung im deutschen Immobiliensektor hat sich zum Jahresauftakt eingetrübt: Wie das "Handelsblatt" am Donnerstagabend unter Berufung auf eine Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Branchenverbands ZIA berichtete, sank das Geschäftsklima in der Branche im ersten Quartal um 1,0 Punkte. Damit verlor der Indikator seit vergangenem Sommer fast zehn Punkte. Hintergrund ist zumindest aktuell auch der Iran-Krieg.

Finanztip: Strompreise für Neukunden als Folge des Iran-Kriegs spürbar gestiegen

Im Zuge des Iran-Kriegs sind einer Auswertung zufolge neben den Gas- nun auch die Strompreise für Neukunden deutlich gestiegen. Beim Abschluss eines neuen Tarifs zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit im Schnitt 31,68 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) für Tarife mit zwölf Monaten Preisgarantie, wie das Verbraucherportal Finanztip am Donnerstag mitteilte. Damit stieg der Preis innerhalb der vergangenen drei Wochen um über fünf Prozent oder 1,58 ct/kWh.

Textgröße ändern: