The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Isar Aerospace: Erfolgreicher Start von Trägerrakete "nur ein erster Schritt"

Der erfolgreiche Flug der Trägerrakete Spectrum in die Erdumlaufbahn war nach den Worten des Chefs des bayerischen Startups Isar Aerospace, Daniel Metzler, nur "ein erster Schritt". "Das Ziel war nicht, nur eine Rakete zu starten, sondern viele Raketen zu starten", sagte Metzler am Sonntag bei einer Online-Pressekonferenz. Ein weiterer Startplatz in Kanada sei bereits im Bau, neben dem norwegischen Weltraumbahnhof Andöya, von dem aus Spectrum am Samstag als erste privat entwickelte Rakete vom europäischen Kontinent aus geflogen war. Das Unternehmen sei darüber hinaus mit mehr als zwei Dutzend Ländern im Gespräch, sagte Metzler weiter.

Wirtschaftsweise: AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt würde Fachkräfte abschrecken 

Sollte die AfD nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt an die Regierung kommen, könnte dies nach den Worten der Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, dringend benötigte Fachkräfte abschrecken und somit schwere wirtschaftliche Folgen haben. "Angesichts des Wahlprogramms ist zu erwarten, dass bei einer Regierungsübernahme der AfD das Bundesland als Standort für Fachkräfte und Unternehmen deutlich an Attraktivität verlieren würde", sagte Schnitzer dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Sonntag).

Bis September rund 52.500 Anträge für E-Auto-Prämie bewilligt

Mehr als drei Monate nach dem Start der neuen Kaufprämie für E-Autos hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) knapp 52.500 Anträge für die staatliche Förderung für ein Elektroauto bewilligt. Bis zum 1.September seien 52.473 Bewilligungen erteilt worden, teilte das Bafa am Samstag mit. Die Höhe der ausgezahlten Fördermittel betrug 230 Millionen Euro.

Panamakanalbehörde reduziert wegen El Niño Anzahl der täglich erlaubten Schiffe

Wegen des Klimaphänomens El Niño hat am Freitag die Reduzierung des Schiffsverkehrs im Panamakanal begonnen. Die Zahl der Schiffe, welche die Wasserstraße zwischen dem Atlantik und dem Pazifik durchqueren dürfen, wird bis Mitte September schrittweise von 36 auf 32 pro Tag gesenkt, wie die Panamakanalbehörde mitteilte. Als Grund für die Entscheidung nannte die Behörde die niedrigen Wasserstände in den beiden künstlichen Seen, aus denen der Kanal gespeist wird.

Textgröße ändern: