The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

EU und Australien schließen offenbar Verteidigungspakt

Die EU und Australien haben die Verhandlungen zu einem Verteidigungs- und Sicherheitspakt offenbar abgeschlossen. Die Einigung könne möglicherweise parallel zum Freihandelsabkommen verkündet werden, das noch ausgehandelt wird, teilten EU-Diplomaten dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe) mit. Nach Angaben aus Verhandlungskreisen wird nun nur noch ein Datum für die Unterschrift gesucht.

Merz reist zu Industriegipfel nach Belgien

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nimmt am Mittwoch an einem Industriegipfel in der belgischen Stadt Antwerpen teil. Er soll dort gegen 17.30 Uhr eine Rede vor Industrievertretern halten, unter anderem aus der Chemie- und Stahlbranche. Neben Merz werden der belgische Regierungschef Bart De Wever, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwartet.

US-Medien: Britney Spears verkauft Rechte an ihrer Musik für 200 Millionen Dollar

Die US-Popsängerin Britney Spears hat die Rechte an ihrer Musik US-Medienberichten zufolge für rund 200 Millionen Dollar (168 Millionen Euro) verkauft. Spears' Songs seien von dem Unterhaltungsunternehmen Primary Wave erworben worden, das bereits die Rechte an der Musik von Whitney Houston, Bob Marley, Prince und weiteren Künstlern besitzt, berichteten US-Medien am Dienstag. Im Jahr 2023 hatte der kanadische Sänger Justin Bieber die Rechte an seinem Werk für einen ähnlichen Wert verkauft.

"Gestapo"-Methoden: ICE-Chef wehrt sich im Kongress gegen harte Vorwürfe

Nach den tödlichen Schüssen auf zwei US-Bürger in Minneapolis haben Abgeordnete der Demokraten scharfe Vorwürfe gegen die Einwanderungsbehörde ICE erhoben. Bei einer Kongressanhörung am Dienstag in Washington sprachen Oppositionspolitiker von "Gestapo"-Methoden. Der amtierende ICE-Chef Todd Lyons verbat sich solche Vergleiche und verteidigte die Abschiebepolitik von Präsident Donald Trump.

Textgröße ändern: