The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Microsoft will 4800 Stellen abbauen

Der US-Konzern Microsoft hat den Abbau von 4800 Stellen angekündigt. Betroffen sind die Bereiche für Xbox-Spielkonsolen und Geschäftskunden, wie Microsoft am Montag mitteilte. Ende Juni hatte das Unternehmen eine deutliche Preissteigerung für die Xbox angekündigt.

Netanjahu warnt Trump vor Kampfjet-Verkauf an Erdogan

Kurz vor dem Nato-Gipfel in Ankara hat der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu US-Präsident Donald Trump vor dem Verkauf von Kampfjets an die Türkei gewarnt. Netanjahu sagte am Montag dem US-Sender Fox News, die Türkei dürfe keine F35-Maschinen oder Kampfjet-Triebwerke erhalten. Dies würde "das Kräftegleichgewicht im Nahen Osten stören", das durch die israelische Lufthoheit garantiert werde und durch das US-Militär in der Region.

Wissenschaftsrat: Kritisches Denken lässt sich nicht an KI delegieren

Der Wissenschaftsrat hat vor möglichen negativen Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz (KI) auf die Hochschulen gewarnt. "Kritisches Denken lässt sich nicht an eine KI delegieren", erklärte der Vorsitzende des Expertengremiums, Wolfgang Wick, am Montag in Köln. "Wir müssen die unabhängige menschliche Urteilsfähigkeit in einer Welt erhalten, die immer mehr algorithmisch durchdrungenen ist."

Regierungsfraktionen für Änderungen an neuem Heizungsgesetz - Kritik bleibt

Die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien schlagen eine Reihe von Änderungen am Regierungsentwurf für ein neues Heizungsgesetz vor. Unter anderem soll noch in diesem Jahr ein weiteres Gesetz verabschiedet werden, das eine vollständige Umstellung auf alternative Brennstoffe für Öl- und Gasheizungen bis 2045 vorsieht. Das geht aus einem Änderungsantrag der Unions- und SPD-Fraktionen zum sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz hervor, der am Montag der Nachrichtenagentur AFP vorlag.

Textgröße ändern: