The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Trump: US-Kriegsschiff greift iranischen Frachter im Golf von Oman an

Die US-Marine hat nach Angaben von Präsident Donald Trump ein iranisches Frachtschiff im Golf von Oman beschossen und unter ihre Kontrolle gebracht. Das Schiff habe versucht, die von den USA errichtete Blockade iranischer Häfen in der Straße von Hormus zu umgehen, schrieb Trump am Sonntag in seinem Onlinedienst Truth Social.

Merz hält bei Eröffnung der Hannover Messe Plädoyer für Standort Deutschland

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat zur Eröffnung der Hannover Messe ein Plädoyer für den Standort Deutschland gehalten und zugleich auf "strukturelle" Defizite hingewiesen. "Als Europas größte Volkswirtschaft und drittgrößte Volkswirtschaft der Welt stellt Deutschland einen unverzichtbaren Markt für jedes Unternehmen dar", sagte Merz in seiner Rede am Sonntag. Deutschland sei "das wichtigste Tor zum europäischen Binnenmarkt". Investitionen in Deutschland seien "sicher und sie sind wirtschaftlich attraktiv". Zugleich sei klar: "Es geht noch besser. Und es muss auch noch besser geben."

Jeff Bezos' Firma Blue Origin gelingt Wiederverwertung von New-Glenn-Raketenantrieb

Blue Origin, das Raumfahrtunternehmen von US-Milliardär Jeff Bezos, hat erstmals den Antrieb seiner New-Glenn-Rakete wiederverwendet und damit einen Fortschritt im Wettbewerb mit dem Konkurrenten SpaceX erzielt. Der Antrieb der riesigen Rakete sei am Sonntag wiederverwendet und danach erneut geborgen worden, teilte Blue Origin mit. Die aus Cape Canaveral im Bundesstaat Florida gestartete Rakete brachte demnach einen Kommunikationssatelliten für das Unternehmen AST SpaceMobile ins All.

US-Delegation am Montag zu Iran-Verhandlungen in Pakistan

Kurz vor dem Auslaufen der Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran werden US-Unterhändler am Montag zu weiteren Verhandlungen in Pakistan erwartet. Wie US-Präsident Donald Trump am Sonntag auf seiner Onlineplattform Truth Social weiter erklärte, biete er dem Iran einen "vernünftigen Deal" an. Falls Teheran dies aber ablehnen sollte, würden die USA "jedes Kraftwerk und jede Brücke im Iran" zerstören. Der Iran bestätigte seine Teilnahme zunächst nicht. Beide Länder warfen einander zudem Verstöße gegen die Waffenruhe vor.

Textgröße ändern: