The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Inflation im Euroraum steigt im April auf 3,0 Prozent

Die Inflation im Euroraum ist im April auf voraussichtlich auf 3,0 Prozent gestiegen. Der Preisanstieg im Jahresvergleich lag damit weitere 0,4 Prozentpunkte höher als noch im März, wie das EU-Statistikamt Eurostat am Donnerstag in einer ersten Schätzung mitteilte. Die Inflation war wegen der hohen Energiepreise infolge des Iran-Kriegs sprunghaft gestiegen, im Februar lag sie noch bei 1,9 Prozent.

Kartellamt: "Hohe Zahl" von Verstößen gegen Zwölf-Uhr-Regel an Tankstellen

Das Bundeskartellamt hat eine hohe Zahl von Verstößen gegen die seit April geltende Regel festgestellt, dass Tankstellen nur noch einmal am Tag um 12.00 Uhr die Preise erhöhen dürfen. "Viele scheinen mir Anfangsfehler technischer Art zu sein", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt dem "Tagesspiegel" vom Donnerstag. "Es gibt aber auch grobe Abweichungen."

Fernsehen im Seniorenheim: EuGH erlaubt Weiterleiten von Programm in Zimmer

Im Streit über Fernsehen und Radio in einem Seniorenheim in Rheinland-Pfalz droht der Gema eine Niederlage. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass es sich beim Weiterleiten von Programmen in die einzelnen Zimmer nicht um eine öffentliche Wiedergabe handelt. Dafür müsste also nicht zusätzlich gezahlt werden. Im konkreten Fall urteilt aber noch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az. C-127/24)

Deutsche Wirtschaftsleistung im ersten Quartal um 0,3 Prozent gestiegen

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland ist im ersten Quartal um 0,3 Prozent verglichen mit dem Vorquartal gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte, legten sowohl die privaten als auch die staatlichen Konsumausgaben zu. Auch die Exporte stiegen den vorläufigen Angaben der Behörde zufolge in den ersten drei Monaten des Jahres.

Textgröße ändern: