The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Trump: Beendigung des Ukraine-Krieges ist Aufgabe der Nato und Europas - nicht der USA

Sich "um die Ukraine zu kümmern" ist nach Ansicht von US-Präsident Donald Trump Aufgabe der Nato und Europas - und nicht der USA. "Was haben die USA von all dieser Arbeit, all diesem Geld, außer Tod, Zerstörung und kolossalen Geldsummen, die an Menschen gehen, die unsere Taten nicht zu schätzen wissen?", sagte Trump am Mittwoch in seiner Rede auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos.

Trump in Davos: Europa bewegt sich "nicht in die richtige Richtung"

US-Präsident Donald Trump hat auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos seine Fundamentalkritik an Europa wiederholt. Der Kontinent bewege "sich nicht in die richtige Richtung", sagte er am Mittwoch in seiner Rede vor Staats- und Regierungschefs und Wirtschaftsführern. Dies liege unter anderem an "unkontrollierter Massenmigration und endlosen Importe aus dem Ausland", sagte er. Europa sei "nicht mehr wiederzuerkennen".

Französischer Konzern Lactalis ruft Babynahrung in 16 Ländern zurück

Auch der französische Milchindustriekonzern Lactalis muss Babynahrung wegen möglicher Belastung mit einem bakteriellen Gift zurückrufen. Bestimmte Chargen des Produkts könnten das Toxin Cereulid enthalten, teilte Lactalis am Mittwoch mit. Das Gift verursacht Übelkeit und Erbrechen, in seltenen Fällen auch lebensbedrohliche Vergiftungen. Lactalis rief Produkte in insgesamt 16 Ländern zurück.

EU-Parlament beharrt auf Entschädigungsrechten bei verspäteten Flügen

Das Europaparlament setzt sich weiter für einen Erhalt der Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen ein. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten bestätigte am Mittwoch in Straßburg die Haltung des Parlaments gegen eine Anhebung der Schwelle, ab der eine Entschädigung fällig ist. Der Streit um die Reform geht nun in einen Vermittlungsausschuss mit den 27 EU-Ländern.

Textgröße ändern: