The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Tarifeinigung für öffentlichen Dienst in Hessen - 5,8 Prozent mehr in 25 Monaten

In den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst in Hessen hat es eine Einigung gegeben. Diese sieht für die 58.000 Landesbeschäftigten eine Entgelterhöhung in zwei Stufen vor, wie das hessische Innenministerium am Freitag in Wiesbaden auf Anfrage mitteilte. Zum 1. Juli werden die Entgelte demnach um drei Prozent, mindestens aber 110 Euro erhöht. Zum 1. Oktober 2027 folgt eine zweite Erhöhung um 2,8 Prozent. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 25 Monate.

Reform von privater Altersvorsorge im Bundestag - Klingbeil: "Meilenstein"

Der Bundestag hat die abschließenden Beratungen über die Reform der privaten Altersvorsorge begonnen. Mit dieser soll die Riester-Rente durch ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell abgelöst werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte kurz vor der Sitzung, die Reform sei "ein wirklicher Meilenstein". Die dritte Säule der Alterssicherung werde damit neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge gestärkt.

Bahn trennt sich nach weniger als vier Monaten von Finanzvorständin Dohm

Die Deutsche Bahn (DB) hat sich nach weniger als vier Monaten von Finanzvorständin Karin Dohm getrennt. Die Entscheidung sei "einvernehmlich" und "ausdrücklich nicht aufgrund der in der Öffentlichkeit diskutierten Vorwürfe oder Mutmaßungen" getroffen worden, hieß es am Donnerstag in einer Erklärung der DB. "Zweifel an der fachlichen Qualifikation, Integrität oder ordnungsgemäßen Amtsführung von Frau Dohm bestehen nicht", hieß es weiter.

Umfrage: Durch Iran-Krieg steigt Bedeutung erneuerbarer Energien

Der Iran-Krieg und die daraus resultierenden Preisausschläge bei Öl, Gas und Kraftstoffen steigern einer Umfrage zufolge die Akzeptanz erneuerbarer Energien. "66 Prozent der Befragten sehen angesichts der aktuellen Lage eine wachsende Bedeutung erneuerbarer Energien, nur zwölf Prozent erwarten keinen Bedeutungszuwachs", erklärte der Chef des Energiekonzerns Eon, Filip Thon, am Freitag. Eon hat demnach die Umfrage beim Meinungsforschungsinstitut Yougov in Auftrag gegeben.

Textgröße ändern: