The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

ARD-Studio und Deutsche-Welle-Büro in Kiew nach russischem Angriff beschädigt

Bei den nächtlichen russischen Angriffen auf Kiew sind auch das ARD-Studio sowie das Büro der Deutschen Welle (DW) massiv beschädigt und teilweise zerstört worden. Wie der Westdeutsche Rundfunk am Sonntag in Köln mitteilte, stürzten Wände ein, außerdem gingen Fenster kaputt und Technik wurde zerstört - vermutlich durch Druckwellen. Da sich zum Zeitpunkt des Angriffs keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ARD-Studio befanden, wurde niemand verletzt.

BSW beklagt Rentenunterschiede in Ost und West: Von Renteneinheit weit entfernt

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat die nach wie vor deutlichen Rentenunterschiede zwischen Ost und West beklagt und vor diesem Hintergrund vor einer Absenkung des Rentenniveaus gewarnt. Laut vom BSW beim Statistischen Bundesamt abgefragten Daten hatten Rentnerinnen und Rentner im Osten zuletzt mehr als 300 Euro im Monat weniger zur Verfügung als Senioren im Westen. Die Zahlen lagen AFP am Sonntag vor.

Zahlreiche Verletzte bei Zusammenstoß zweier Straßenbahnen in Düsseldorf

Beim Zusammenstoß zweier Straßenbahnen in Düsseldorf sind am Samstag zahlreiche Menschen verletzt worden. Die Bahnen kollidierten aus zunächst ungeklärter Ursache frontal an einer Kreuzung in der Düsseldorfer Innenstadt.

Bundesweiter "Ehrentag": Verbände fordern von Politik Stärkung des Ehrenamts

Zum bundesweiten Ehrentag anlässlich des 77-jährigen Bestehens des deutschen Grundgesetzes hat eine Reihe von Verbänden eine Stärkung des Ehrenamts gefordert. Weniger Bürokratie für die ehrenamtliche Arbeit und eine bessere Vereinbarkeit mit dem Beruf verlangten am Samstag etwa die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie der Sozialverband Deutschland.

Textgröße ändern: