The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Autoabsatz in der EU im ersten Halbjahr deutlich gestiegen

Der Absatz von Neuwagen in der EU hat im ersten Halbjahr deutlich zugelegt. Auch dank eines starken Plus im Juni von 13,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Zahl der Neuzulassungen über die ersten sechs Monate gesehen um 5,7 Prozent, wie der europäische Herstellerverband Acea am Donnerstag mitteilte. Der Anteil von E-Autos legte von 15,6 Prozent im vergangenen Jahr auf 20,7 Prozent zu.

Wohnungsbau: Ifo-Institut erwartet für 2026 Rückgang der Fertigstellungen

Trotz Wohnraummangels in vielen Ballungsgebieten werden in Deutschland nach Angaben des Ifo-Instituts in diesem Jahr voraussichtlich weniger Wohnungen als im Vorjahr gebaut. Zu erwarten seien 185.000 Wohnungsfertigstellungen, teilte das Münchener Forschungsinstitut am Donnerstag auf Grundlage einer Prognose der europäischen Forschergruppe Euroconstruct mit. Im vergangenen Jahr waren laut Statistischem Bundesamt knapp 207.000 Wohnungen fertiggestellt worden - so wenige wie seit 2012 nicht mehr.

Tesla steigert Umsatz - Musks massive Investitionspläne verunsichern Anleger

Der E-Autobauer Tesla hat im zweiten Quartal zwar mehr Umsatz gemacht, der Gewinn fiel jedoch niedriger aus als im Vorjahr. Zudem verunsichern massive Ausgabenpläne von Konzernchef Elon Musk die Anleger. Die Aktie sackte am Mittwochabend infolge der Veröffentlichung der Quartalszahlen um gut vier Prozent ab.

Zahl der Alleinerziehenden geht in Zehnjahresvergleich leicht zurück

Die Zahl der Alleinerziehenden in Deutschland ist im Zehnjahresvergleich leicht zurückgegangen. 2025 gab es 1,62 Millionen Alleinerziehende, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zehn Jahre zuvor waren es noch 1,65 Millionen. Damit gab es damals wie heute in knapp jeder fünften Familie mit Kindern unter 18 Jahren nur ein Elternteil.

Textgröße ändern: