The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Lufthansa bietet trotz Streiks 60 Prozent aller Langstreckenflüge an

Trotz der Pilotenstreiks bei der Lufthansa und ihrer Tochter Cityline am Donnerstag und Freitag kann die Lufthansa nach eigenen Angaben mehr als die Hälfte ihres Flugprogramms aufrechterhalten. Bei Langstreckenverbindungen liege der Anteil "bei 60 Prozent", teilte die Fluggesellschaft am Mittwoch in Frankfurt am Main mit. Die Frachtsparte Lufthansa Cargo muss demnach nur 20 Prozent ihrer für Donnerstag und Freitag geplanten Flüge absagen.

Bundesbank gibt Umbaupläne für Frankfurter Zentrale auf und sucht neuen Sitz

Die Bundesbank hat die teuren Umbaupläne für ihren Sitz in Frankfurt aufgegeben und sucht nun nach einem neuen Standort. "Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat klar ergeben, dass der Kauf einer Immobilie deutlich kostengünstiger ist als eine Unterbringung der Bundesbankzentrale am bisherigen Standort in der Wilhelm-Epstein-Straße", erklärte Bundesbankpräsident Joachim Nagel am Mittwoch. Selbst die bereits deutlich zusammengekürzten Umbaupläne fielen demnach deutlich zu teuer aus.

US-Inflation verharrt im Februar bei 2,4 Prozent

In den USA ist die Inflation im Februar stabil geblieben. Die Verbraucherpreise stiegen wie bereits im Januar um 2,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie das Arbeitsministerium am Mittwoch in Washington mitteilte. Die massiv erhöhten Öl- und Gaspreise im Zuge des Iran-Kriegs spiegeln sich in den Zahlen noch nicht wieder.

CDU pocht auf "harte Schuldenbremse" - SPD will umfassende Neuerung

In der Debatte um eine Reform der Schuldenbremse warnt die Union vor einer Aufweichung der geltenden Regel - der Koalitionspartner SPD hingegen fordert umfassende Neuerungen. Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Christian Haase (CDU), sprach sich in der "Rheinischen Post" vom Mittwoch für eine "harte Schuldenbremse" aus und bezeichnete die bisherige Regelung als "Erfolgsmodell". Die SPD forderte hingegen eine modernisierte Schuldenregel und erinnerte die Union an den Koalitionsvertrag.

Textgröße ändern: