The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Vizekanzler Klingbeil lädt Wirtschaft und Gewerkschaften zum Krisengipfel

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Spitzen der deutschen Wirtschaft und der Gewerkschaften wegen der Energiepreiskrise zu einem Gipfeltreffen eingeladen. Wie der "Spiegel" am Mittwoch berichtete, sollen Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaftern und Wirtschaftsverbänden am Freitag zu einem "Sozialpartnergespräch zu den wirtschafts- und finanzpolitischen Auswirkungen des Iran-Kriegs" ins Finanzministerium kommen.

Ost-Regierungschefs fordern sofortiges Aussetzen der CO2-Abgabe auf Benzin

Drei ostdeutsche Ministerpräsidenten haben die Bundesregierung zur Senkung der Benzinpreise zu einem sofortigen Aussetzen der CO2-Abgabe auf Benzin aufgefordert. Durch die Maßnahme könnte der Liter Kraftstoff aus dem Stand um bis zu 16 Cent günstiger werden, sagte Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) zu "Bild" (Mittwochsausgabe). Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) schlossen sich der Forderung an.

Kartellamt ermittelt wegen erster Verstöße gegen neue Spritpreisregel

Das Bundeskartellamt hat wegen erster Verstöße gegen die neue Spritpreisregel, wonach Tankstellenbetreiber nur noch einmal täglich um 12.00 Uhr die Benzinpreise anheben dürfen, Ermittlungen eingeleitet. Es gehe dabei vor allem um Uhrzeitverstöße, also verspätete Preiserhöhungen, bestätigte ein Kartellamtssprecher gegen "Bild" (Mittwochsausgabe). Die Einhaltung der Regel werde "automatisiert und lückenlos anhand der Echtzeitdaten der Markttransparenzstelle überwacht".

Commerzbank bekräftigt Ablehnung von Übernahme durch Unicredit

Die Frankfurter Commerzbank hat ihre Ablehung der von der italienischen Unicredit angestrebten Übernahme bekräftigt. Das Angebot der italienischen Großbank biete "kein ausreichendes Wertschöpfungspotenzial" für die Commerzbank-Aktionäre, erklärte das deutsche Institut am Dienstag. Ein Großteil der von der Unicredit skizzierten Potenziale könne die Commerzbank auch eigenständig erwirtschaften - ohne das Risiko einer Zusammenlegung.

Textgröße ändern: