The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Hohe Kerosinkosten und Arbeitskämpfe: Lufthansa stoppt Flugangebot von Cityline

Die hohen Kerosinkosten und die derzeitigen Arbeitskämpfe werden für die Lufthansa immer mehr zur Belastung. Die Airline stoppte am Donnerstag mit sofortiger Wirkung das Flugangebot der Tochtergesellschaft Cityline. Die "aktuelle Krise" zwinge das Unternehmen, die schon länger geplante Maßnahme nun früher umzusetzen, erklärte der Finanzvorstand des Lufthansa-Konzerns, Till Streichert. Scharfe Kritik daran kam von der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC).

Lufthansa stoppt Flugangebot von Cityline

Die Lufthansa stoppt angesichts hoher Kerosinkosten und der derzeitigen Arbeitskämpfe ab sofort das Flugangebot der Tochtergesellschaft Cityline. Die "aktuelle Krise" zwinge das Unternehmen, die schon länger geplante Maßnahme nun früher umzusetzen, erklärte der Finanzvorstand des Lufthansa-Konzerns, Till Streichert, am Donnerstag. Dies sei "insbesondere mit Blick auf die Kolleginnen und Kollegen von Lufthansa Cityline ein schmerzhafter Schritt", fügte er hinzu - umso wichtiger sei es nun, "Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Konzern zu finden".

Grünes Licht für Strompreissubvention für energieintensive Industrie

Unternehmen in energieintensiven Bereichen können mit deutlichen Entlastungen bei ihren Stromkosten rechnen. Die EU-Kommission gab am Donnerstag grünes Licht für die Pläne der Bundesregierung für einen sogenannten Industriestrompreis. Deutschland darf demnach die Stromkosten energieintensiver Unternehmen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 bis Ende 2028 subventionieren. "Damit wird buchstäblich ein Bremsklotz beseitigt", freute sich Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Spitzensteuersatz: CDU-Generalsekretär gegen Erhöhung am unteren Ende der Steuergruppe

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes zumindest für das untere Ende dieser Steuergruppe abgelehnt. Linnemann sagte am Donnerstag dem Nachrichtensender Welt TV, er sei "dagegen, dass jemand, der 80.000 Euro zu versteuern hat, dass der jetzt eine Steuererhöhung bekommt". 80.000 Euro Einkommen seien "kein Reichtum", deswegen sei er "da vorsichtig".

Textgröße ändern: