The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

Mütter kleiner Kinder deutlich seltener erwerbstätig als Väter

Mütter von kleinen Kindern sind deutlich seltener erwerbstätig als Väter. Im vergangenen Jahr gingen 39,7 Prozent der Frauen mit mindestens einem Kind unter drei Jahren einer Erwerbsarbeit nach, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Bei Männern haben kleine Kinder im Haushalt hingegen kaum Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit.

Musk akzeptiert 1,5 Millionen Dollar Bußgeld wegen Twitter-Übernahme

Der US-Milliardär Elon Musk hat eingewilligt, 1,5 Millionen Dollar Strafe wegen einer verspäteten Mitteilung zur Übernahme des Kurznachrichtendienstes Twitter zu zahlen. Musks Fonds-Gesellschaft erklärte sich am Montag zur Zahlung dieser verhältnismäßig kleine Summe zur Beilegung des Verfahrens bereit. Die Börsenaufsicht SEC hatte dies angeboten, der zuständige Richter muss noch zustimmen. Der Börsenaufsicht zufolge hat sein unlauteres Vorgehen bei der Twitter-Übernahme Musk Mehrkosten in Höhe von 150 Millionen Dollar gespart.

Industrie-Studie: Enormes Potenzial durch Recycling und Wiederverwendung

Deutsche Unternehmen sind bei vielen wichtigen Rohstoffen vollständig auf Importe angewiesen. Abhilfe für dieses sich verschärfende Problem des deutschen Industriestandorts könnte zumindest teilweise ein stärkerer Fokus auf Recycling und Wiederverwertung leisten, wie eine Studie des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) ergab. "Recycling und Wiederverwendung könnten bis 2045 zwischen 20 und 40 Prozent der Rohstoffimporte ersetzen", erklärte der Verband am Dienstag.

Armenien und EU wollen bei Gipfel in Eriwan Beziehungen vertiefen

In Eriwan kommen am Dienstag Spitzenvertreter Armeniens und der EU zusammen, um über die Vertiefung der Beziehungen zwischen der Staatengemeinschaft und dem Kaukasusland zu beraten (7.00 Uhr MESZ). Es wird erwartet, dass beide Seiten eine Intensivierung der Zusammenarbeit in mehreren Bereichen verkünden, darunter Sicherheit und Verteidigung sowie die weitere Vernetzung in Bereichen wie Energie, Verkehr und Digitales.

Textgröße ändern: