The National Times - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

F.Adams--TNT

Empfohlen

BGH verhandelt über Maklerprovision für Ein- oder Zweifamilienhaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über eine Maklerprovision. In dem Fall aus Berlin wurde die Immobilie als Zweifamilienhaus vermarktet und verkauft. Der Käufer will aber mit seiner Familie allein dort wohnen - was er dem Makler erst nach Abschluss des online geschlossenen Vertrags mitteilte. Die Frage ist, wie viel Provision er zahlen muss. (Az. I ZR 111/25)

Facebook-Mutter Meta beginnt mit Entlassung von 8000 Mitarbeitern

Der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta hat am Mittwoch mit der Umsetzung einer großen Entlassungswelle begonnen. Mitarbeiter des Unternehmens in Singapur gehörten zu den ersten Betroffenen, die über den Verlust ihres Arbeitsplatzes informiert wurden, berichtete die Nachrichtenagentur Bloomberg.

"Bild": Rentenkommission plädiert für Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre

Die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission will laut einem Bericht der "Bild" die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen. Die Grenze solle bis Anfang der 2060er Jahre von bald 67 Jahren auf dann 70 Jahre steigen, berichtete die Zeitung (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Kommissionskreise.

KI-Boom: Nvidia erneut mit Rekordumsatz im ersten Quartal

Die ungebrochene Nachfrage nach Mikrochips für Künstliche Intelligenz (KI) hat dem US-Technologieriesen Nvidia erneut einen Rekordumsatz beschert. Im ersten Quartal erzielte der Chiphersteller nach Angaben von Mittwoch einen Umsatz von 81,6 Milliarden Dollar (gut 70 Milliarden Euro). Das war ein Plus von 85 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und deutlich mehr als von Analysten erwartet.

Textgröße ändern: