The National Times - Stiftung Warentest: Sieben von acht Crosstrainern sind mangelhaft

Stiftung Warentest: Sieben von acht Crosstrainern sind mangelhaft


Stiftung Warentest: Sieben von acht Crosstrainern sind mangelhaft
Stiftung Warentest: Sieben von acht Crosstrainern sind mangelhaft

Wem das Wetter zu unangenehm oder das Fitnessstudio zu voll ist, kann auch im Wohnzimmer Sport treiben - zum Beispiel mit einem Crosstrainer. Doch keines von acht getesteten Geräte ist empfehlenswert, wie die Stiftung Warentest am Mittwoch mitteilte. Bei fast allen Geräten war demnach Stabilität ein Problem, auch die Schadstoffbelastung war in einigen Crosstrainern erhöht. Nur eines der getesteten Geräte maß außerdem die Trainingsleistung korrekt.

Textgröße ändern:

Teilweise ermittelten die Warentester eine Abweichung von bis zu 50 Prozent zwischen der auf dem Gerät angegebenen und der tatsächlichen Leistung der Sportlerinnen und Sportler - insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen bestehe so die Gefahr einer Überlastung, warnte die Stiftung Warentest.

Bei fast allen Geräten war außerdem Stabilität ein Manko: Die Griffe der Crosstrainer verbogen sich im Test, brachen teilweise sogar ab. Zwischen den beweglichen Teilen der Geräte bestehe außerdem Verletzungsgefahr für die Nutzerinnen und Nutzer, erklärten die Warentester. Nur ein getestetes Gerät bestand den Belastungstest mit der Note befriedigend.

Auch die Schadstoffbelastung war in sechs von acht getesteten Geräten erhöht. So konnten die Warentester bei sechs Modellen krebserregende Stoffe und Weichmacher nachweisen, fünf dieser Modelle wurden im Test mit der Gesamtnote mangelhaft bewertet.

Trotz der schlechten Bewertungen sind die Crosstrainer nicht für wenig Geld zu haben: Die getesteten Geräte kosteten zwischen 450 und 1300 Euro. Selbst der teuerste Crosstrainer im Test wurde mit mangelhaft bewertet. Den Testsieger - der in diesem Fall "gerade noch das Qualitätsurteil Ausreichend" erreichte - gab es für 600 Euro.

V.Allen--TNT

Empfohlen

BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über die Frage, ob ein Verband von einem Geschäftsführer wegen der mutmaßlichen Täuschung von Verbrauchern Schadenersatz fordern kann. Er prüft eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz in einem von dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Rechtsstreit. Diese klagte gegen ein Unternehmen, das kostenpflichtige Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag anbot, etwa zur Ummeldung. (Az. I ZR 253/25)

Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Mittwoch (08.45 Uhr) in Karlsruhe über Auskunftsansprüche von Bürgern gegenüber der Schufa. Dabei geht es aber noch um den alten Schufa-Basisscore, nicht um den im März neu eingeführten Wert. Private Kläger forderten in Sachsen Auskunft über die Berechnung ihres Werts, das Oberlandesgericht Dresden gab ihnen größtenteils Recht.(Az. I ZR 227/25 u.a.)

Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10

Nach jahrelanger Verzögerung haben die US-Behörden dem Flugzeugbauer Boeing die endgültige Zulassung für das Kurzstreckenflugzeug 737 Max 10 erteilt. Die Luftfahrtbehörde FAA bestätigte am Dienstag nach Angaben des Verkehrsministeriums, dass das größte Flugzeug der Max-Familie alle Konstruktions- und Sicherheitsauflagen erfüllt. Nach zwei Max-Abstürzen in den Jahren 2018 und 2019 mit insgesamt 346 Toten hatte sich das Genehmigungsverfahren in die Länge gezogen.

Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Pläne zur Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen in Berlin scharf kritisiert. Der Schutz des Eigentums und das "Vertrauen in den funktionierenden Markt" seien "tief verankert in unserer wirtschaftspolitischen Überzeugung", sagte Merz am Dienstag zum Abschluss eines internationalen Investitionsgipfels in der Hauptstadt. "Das ist das Fundament unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Und damit experimentiert man nicht."

Textgröße ändern: