The National Times - Stiftung Warentest: Sieben von acht Crosstrainern sind mangelhaft

Stiftung Warentest: Sieben von acht Crosstrainern sind mangelhaft


Stiftung Warentest: Sieben von acht Crosstrainern sind mangelhaft
Stiftung Warentest: Sieben von acht Crosstrainern sind mangelhaft

Wem das Wetter zu unangenehm oder das Fitnessstudio zu voll ist, kann auch im Wohnzimmer Sport treiben - zum Beispiel mit einem Crosstrainer. Doch keines von acht getesteten Geräte ist empfehlenswert, wie die Stiftung Warentest am Mittwoch mitteilte. Bei fast allen Geräten war demnach Stabilität ein Problem, auch die Schadstoffbelastung war in einigen Crosstrainern erhöht. Nur eines der getesteten Geräte maß außerdem die Trainingsleistung korrekt.

Textgröße ändern:

Teilweise ermittelten die Warentester eine Abweichung von bis zu 50 Prozent zwischen der auf dem Gerät angegebenen und der tatsächlichen Leistung der Sportlerinnen und Sportler - insbesondere für Menschen mit Vorerkrankungen bestehe so die Gefahr einer Überlastung, warnte die Stiftung Warentest.

Bei fast allen Geräten war außerdem Stabilität ein Manko: Die Griffe der Crosstrainer verbogen sich im Test, brachen teilweise sogar ab. Zwischen den beweglichen Teilen der Geräte bestehe außerdem Verletzungsgefahr für die Nutzerinnen und Nutzer, erklärten die Warentester. Nur ein getestetes Gerät bestand den Belastungstest mit der Note befriedigend.

Auch die Schadstoffbelastung war in sechs von acht getesteten Geräten erhöht. So konnten die Warentester bei sechs Modellen krebserregende Stoffe und Weichmacher nachweisen, fünf dieser Modelle wurden im Test mit der Gesamtnote mangelhaft bewertet.

Trotz der schlechten Bewertungen sind die Crosstrainer nicht für wenig Geld zu haben: Die getesteten Geräte kosteten zwischen 450 und 1300 Euro. Selbst der teuerste Crosstrainer im Test wurde mit mangelhaft bewertet. Den Testsieger - der in diesem Fall "gerade noch das Qualitätsurteil Ausreichend" erreichte - gab es für 600 Euro.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Essen im Restaurant: Senkung der Mehrwertsteuer führt nicht zu niedrigeren Preisen

Die seit Jahresbeginn abgesenkte Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants hat laut einer Studie im Auftrag der Gastro-Gewerkschaft NGG nicht zu niedrigeren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher geführt. Nur ein Prozent der untersuchten Gerichte wurde günstiger, wie aus der am Donnerstag in Berlin vorgestellten Studie hervorgeht. Gleichzeitig gingen viele Beschäftigte der Branche angesichts einer hohen Arbeitsbelastung zunehmend "auf dem Zahnfleisch", kritisierte die Gewerkschaft.

Diesel so teuer wie nie - Auch Wirtschaftsministerin Reiche für Mehrwertsteuersenkung

An den Zapfsäulen erklimmen die Preise für Autofahrerinnen und Autofahrer weiter Rekordhöhen: Auch der Preis für einen Liter Diesel erreichte einen neuen Höchstwert. Die Politik diskutierte weiter über Entlastungen - Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach sich ebenfalls für eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Sprit aus. Die Spediteure erklärten, dies wäre für sie "ohne Nutzen".

Social Media ab 13 Jahren und weniger Funktionen: Brüssel schlägt neue Regeln vor

Kinder unter 13 Jahren sollen keine Social-Media-Plattformen mehr nutzen dürfen, für ältere Jugendliche soll sich die Funktionsweise grundlegend ändern: Die EU-Kommission hat am Donnerstag vorgeschlagen, dass es für alle unter 18-Jährigen kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden und nachts keine Benachrichtigungen mehr geben soll. Sie will die Plattformen damit sicherer machen. Halten sich die Betreiber nicht daran, sollen die Plattformen für Minderjährige gesperrt werden.

Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter

Wie weit der Datenschutz im Privatbereich geht, will der Bundesgerichtshof (BGH) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen. In zwei skurril klingenden Fällen legte er den europäischen Richterinnen und Richtern am Donnerstag in Karlsruhe Fragen vor. Einmal ging es um den Streit zweier Freundinnen, das andere Mal um die Überwachung der eigenen Mutter in der Wohnküche. (Az. I ZR 256/25 und I ZR 289/25)

Textgröße ändern: