The National Times - Betreiberfirma der Pipeline Nord Stream 2 ist pleite

Betreiberfirma der Pipeline Nord Stream 2 ist pleite


Betreiberfirma der Pipeline Nord Stream 2 ist pleite
Betreiberfirma der Pipeline Nord Stream 2 ist pleite

Das Projekt war wegen des Ukraine-Konflikts bereits auf Eis gelegt - nun ist die Betreibergesellschaft der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2 pleite. Die Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug in der Schweiz sei "wegen der Sanktionen aus den USA" in der vergangenen Woche "zahlungsunfähig" geworden, sagte die Regierungsrätin des Kantons Zug, Silvia Thalmann-Gut, am Dienstag dem Sender SRF. Die gut 100 Beschäftigten wurden entlassen.

Textgröße ändern:

Vor einer Woche hatten die USA wegen des damals bereits eskalierenden Konfliktes mit Russland das Unternehmen und dessen deutschen Geschäftsführer Matthias Warnig mit Sanktionen belegt. Wenige Tage vor dem russischen Angriff auf die Ukraine stoppte die Bundesregierung das Projekt und erklärte, das laufende Genehmigungsverfahren für die deutsch-russische Pipeline müsse nun neu bewertet werden.

Der bisherige Betreiber hat nun Konkurs angemeldet: "Wir wurden heute informiert, dass dieses Unternehmen nicht weitergeführt werden kann", sagte Thalmann-Gut dem Schweizer Sender. Alle Beschäftigten hätten die Kündigung erhalten und würden nun über ihre Rechte und Pflichten informiert. Sie könne zudem nicht ausschließen, dass weitere Unternehmen mit Sitz in der Schweiz "betroffen sein werden".

Die Genehmigung für die Inbetriebnahme der Pipeline stand ohnehin noch aus. Eine Zertifizierung komme nur dann in Betracht, "wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist", hatte die Bundesnetzagentur Mitte November erklärt. Die Nord Stream 2 AG entschloss sich demnach aber, nicht die bestehende Gesellschaft umzuwandeln, sondern eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen.

Das Projekt war von Gegnern seit jeher als geopolitisches Instrument in den Händen Russlands kritisiert worden. Nach der Eskalation des Ukraine nahm diese Diskussion noch einmal an Fahrt auf.

S.O'brien--TNT

Empfohlen

Steigende Preise: Europäische Zentralbank hebt Leitzins auf 2,5 Prozent an

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat zum zweiten Mal seit Beginn des Iran-Kriegs und dem daraus resultierenden Energiepreisschock die Zinsen erhöht. Der auch für Sparerinnen und Sparer wichtige Einlagenzinssatz steigt auf 2,5 Prozent, wie die EZB am Donnerstag mitteilte. Dies soll dabei helfen, die zuletzt deutlich gestiegene Inflation im Euroraum einzudämmen, könnte sich aber auch dämpfend auf das Wirtschaftswachstum auswirken.

EU-Behörde stuft Süßstoffe in Light-Getränken weiter als unbedenklich ein

Die gängigen Süßstoffe in Light-Getränken und zuckerfreiem Kaugummi sind nach Einschätzung der EU-Behörde für Ernährungssicherheit (Efsa) unbedenklich. Die zuständigen Experten fanden in einer regulären Überprüfung "keine Sicherheitsbedenken" im Zusammenhang mit aktuell üblichen Konzentrationen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte 2023 zu Mäßigung gemahnt.

Trump unter Druck: Zinsen für Langfrist-Anleihen fast auf 20-Jahres-Hoch

Die Zinsen für langfristige US-Staatsanleihen sind so hoch wie seit rund zwei Jahrzehnten nicht mehr: Die Rendite von US-Schuldverschreibungen mit 30-jähriger Laufzeit kletterte am Donnerstag zeitweise auf 5,35 Prozent, den höchsten Stand seit 2007. Die Regierung von Präsident Donald Trump gerät durch den verteuerten Schuldendienst unter Druck, während die Staatsverschuldung bereits auf Rekordniveau ist.

Urteil: Befristete Neuvermietung in Milieuschutzgebiet darf verboten werden

Der Berliner Bezirk Neukölln darf Eigentümern verbieten, in einem sogenannten Milieuschutzgebiet Wohnungen auf Zeit möbliert zu vermieten, wenn diese vorher dauerhaft vermietet waren. Denn dabei handelt es sich um eine Nutzungsänderung, die genehmigt werden muss, wie das Verwaltungsgericht der Hauptstadt am Donnerstag entschied. Geklagt hatte eine Vermieterin von 15 Wohneinheiten.

Textgröße ändern: