The National Times - Faeser zu AfD-Verbot: Kein Automatismus nach Einstufung durch Verfassungsschutz

Faeser zu AfD-Verbot: Kein Automatismus nach Einstufung durch Verfassungsschutz


Faeser zu AfD-Verbot: Kein Automatismus nach Einstufung durch Verfassungsschutz
Faeser zu AfD-Verbot: Kein Automatismus nach Einstufung durch Verfassungsschutz / Foto: © AFP/Archiv

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat klargestellt, dass die Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz und ein mögliches Parteiverbotsverfahren unabhängig voneinander zu betrachten sind. "Diese rechtlichen Instrumente sollten wir immer von der notwendigen politischen Auseinandersetzung trennen", sagte sie am Freitag in Berlin. Bei einem Parteiverbotsverfahren gebe es "aus guten Gründen sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden".

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Faeser sagte weiter, ein Parteiverbotsverfahren "sollte man nicht ausschließen, aber weiterhin sehr vorsichtig damit umgehen". Es gebe jedenfalls nach der Entscheidung vom Bundesamt für Verfassungsschutz diesbezüglich "keinerlei Automatismus", ergänzte Faeser. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte zu dieser Frage beim Kirchentag, das sei "eine Sache, die man nicht übers Knie brechen darf".

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit Freitag als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" ein. Grund sei "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", teilte das Bundesamt in Köln mit.

Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz forderte nun indes zügig die Beantragung eines Verbotsverfahrens. "Spätestens jetzt müssen alle drei Antragsberechtigten beim Bundesverfassungsgericht, also Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag, zeitnah ein Verbotsverfahren initiieren", sagte er der "Rheinischen Post". Das Offensichtliche sei nun "höchstbehördlich testiert" worden.

"Eine wehrhafte Demokratie muss eine wirkmächtige rechtsextreme Partei vom Spielfeld nehmen, ohne Wenn und Aber", sagte Wanderwitz weiter. Der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung und ehemalige Bundestagsabgeordnete war Initiator eines Verbotsantrags. Dieser kam aber im Bundestag nicht mehr zur endgültigen Abstimmung.

H.Davies--TNT

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