The National Times - Bundestagspräsidentin Bas lehnt sofortige Einberufung des neuen Parlaments ab

Bundestagspräsidentin Bas lehnt sofortige Einberufung des neuen Parlaments ab


Bundestagspräsidentin Bas lehnt sofortige Einberufung des neuen Parlaments ab
Bundestagspräsidentin Bas lehnt sofortige Einberufung des neuen Parlaments ab / Foto: © AFP

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat die von der AfD geforderte sofortige Einberufung des neuen Parlaments abgelehnt. Bas verwies am Montag im "Spiegel" auf den geplanten Termin zur Neukonstituierung am 25. März. Der erste parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, hatte Bas am Wochenende in einem Brief aufgefordert, das neu gewählte Parlament umgehend einzuberufen.

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Damit will die AfD die für Dienstag geplante zweite Sondersitzung des alten Bundestags mit der Abstimmung über das hunderte Milliarden Euro schwere Finanzpaket von Union und SPD noch verhindern. Auch die Linke hatte gefordert, den neuen Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen. AfD und Linkspartei sind im neuen Parlament deutlich erstarkt.

Baumanns Brief kommentierte Bas im "Spiegel" nicht. "Nach den vorbereitenden Sitzungen mit den Fraktionen des neu gewählten 21. Deutschen Bundestags habe ich mich an dem dortigen Mehrheitswillen von CDU/CSU und SPD orientiert und für den 25. März 2025 zur konstituierenden Sitzung eingeladen", erklärte sie nur grundsätzlich.

AfD und Linke waren auch juristisch gegen die Einberufung des alten Bundestags zu insgesamt zwei Sondersitzungen für das Finanzpaket vorgegangen. Das Bundesverfassungsgericht entschied aber am Freitag, dass der alte Bundestag grundsätzlich entscheidungsfähig ist, bis der neue Bundestag konstituiert ist.

Bas verwies auf dieses Gerichtsurteil. Demnach habe Karlsruhe "ausdrücklich keine Pflichtverletzung in der Einberufung des neuen Bundestags für den 25. März 2025 gesehen", da es keinen politischen Willen der Mehrheit gebe, die Sitzung früher einzuberufen. Drei weitere Klagen, die sich auf die kurzen Beratungsfristen für die insgesamt drei Grundgesetzänderungen beziehen, sind aber in Karlsruhe noch anhängig.

S.Clarke--TNT

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