The National Times - Attacke mit Zollstock auf Konvoi von Özdemir: 44-Jähriger in Biberach verurteilt

Attacke mit Zollstock auf Konvoi von Özdemir: 44-Jähriger in Biberach verurteilt


Attacke mit Zollstock auf Konvoi von Özdemir: 44-Jähriger in Biberach verurteilt
Attacke mit Zollstock auf Konvoi von Özdemir: 44-Jähriger in Biberach verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

13 Monate nach den gewaltsamen Protesten gegen den politischen Aschermittwoch der Grünen im baden-württembergischen Biberach ist ein Mann wegen eines Wurfs mit einem Zollstock auf den Fahrzeugkonvoi von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) verurteilt worden. Das Amtsgericht Biberach sprach den 44-Jährigen nach Angaben vom Mittwoch unter anderem des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall schuldig. Es verhängte am Dienstag eine Bewährungsstrafe von neun Monaten.

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Der Angeklagte hatte demnach im Februar 2024 mit einem Zollstock die Scheibe eines Autos in dem Konvoi eingeworfen. Schuldig gesprochen wurde der Mann aus dem Landkreis Sigmaringen nun auch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands gegen sie sowie wegen Sachbeschädigung.

Die Proteste in Biberach im vergangenen Jahr hatten im Zusammenhang mit damaligen Bauernprotesten in Deutschland gestanden. Bei der Aschermittwochsveranstaltung sollten eigentlich Özdemir und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (beide Grüne) sprechen. Die Veranstaltung wurde aber schließlich wegen der Proteste kurzfristig abgesagt.

Nach Polizeiangaben verhielten sich Demonstranten teils aggressiv und griffen Einsatzkräfte an. Mehrere Polizisten wurden leicht verletzt, Polizeiautos wurden durch Steine beschädigt. Die Ereignisse in Biberach sorgten parteiübergreifend für Empörung und lösten Debatten über eine zunehmende Radikalisierung und Verrohung der politischen Auseinandersetzung aus.

Im Fall des 44-Jährigen forderte die Staatsanwaltschaft ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch. Die Entscheidung aus Biberach ist noch nicht rechtskräftig.

S.Cooper--TNT

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