The National Times - Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe

Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe


Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe
Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe

Fünf Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen außer der AfD haben gemeinsam einen Vorschlag für die Neuregelung der Suizidbeihilfe erarbeitet. Der am Donnerstag vorgestellte Entwurf würde es ermöglichen, anderen unter engen Voraussetzungen straffrei beim Suizid zu helfen. Die Gruppe wolle "den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern", sagte der zu den Initiatoren gehörende SPD-Politiker Lars Castellucci in Berlin.

Textgröße ändern:

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Damit ist es nicht mehr strafbar, anderen Menschen beim Suizid zu helfen, auch wenn dies geschäftsmäßig geschieht - also etwa durch Vereine, die regelmäßig beim Sterben helfen und dazu tödliche Medikamente beschaffen. Mangels einer gesetzlichen Neuregelung blieb die Lage für Betroffene jedoch kompliziert.

Der CDU-Politiker Ansgar Heveling betonte, der nun vorgelegte Entwurf solle dafür sorgen, dass "Missbrauch und das Geschäft mit dem Tod" geahndet werden können. Auch die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther wies darauf hin, dass derzeit Sterbehilfevereine aktiv seien, ohne dass deren Arbeit in einen klaren Regelungsrahmen eingebettet wäre.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe wieder strafbar ist und nur unter engen Voraussetzungen straffrei bleibt. So muss der suizidwillige Mensch mindestens zwei psychiatrische Untersuchungen im Abstand von mindestens drei Monaten absolvieren. Dazwischen ist ein Beratungsgespräch vorgesehen, bei dem neben Ärzten je nach Lebenssituation etwa Sucht- oder Schuldnerberatungen eingebunden werden sollen.

Bis zum tatsächlichen Vollzug der Selbsttötung müssten dann noch bestimmte Wartefristen eingehalten werden. Das Verfahren kann dem Entwurf zufolge verkürzt werden, falls jemand an "einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung" leidet. Kinder und Jugendliche unter 18 sollen generell keine Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen können.

Die Abgeordnetengruppe verknüpft ihren Gesetzentwurf mit einem Antrag, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, die Suizidprävention in Deutschland auszubauen. Dazu sollen etwa mehr Beratungsangebote geschaffen werden. Durch mehr Aufklärung soll der Tabuisierung und der Stigmatisierung von Suizidgedanken entgegen gewirkt werden.

Die Abgeordneten sammeln nun Unterschriften im Bundestag für ihre Initiative. Sobald mindestens fünf Prozent der Mitglieder die Vorlage unterstützen, kann sie im Plenum behandelt werden. Wann dies der Fall sein könnte, ist offen.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

SpaceX absolviert ersten erfolgreichen Starship-Testflug seit Börsengang

Das US-Raumfahrtunternehmen SpaceX hat den ersten erfolgreichen Testflug seiner Starship-Rakete seit dem Rekord-Börsengang im Juni absolviert. Die Rakete sei intakt und treibe im Ozean, erklärte Firmenchef Elon Musk am Freitag (Ortszeit) in seinem Onlinedienst X. In der vergangenen Woche hatte SpaceX einen Testflug in letzter Sekunde abbrechen müssen.

Venezuela tritt aus Internationalem Strafgerichtshof aus

Die venezolanische Regierung hat den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angekündigt. Die Regierung in Caracas habe die UNO über ihre "feste und unwiderrufliche Entscheidung" informiert, sich aus dem IStGH zurückzuziehen, erklärte der venezolanische Außenminister Félix Plasencia am Freitag (Ortszeit) im Onlinedienst X. Zur Begründung führte Plasencia eine angebliche "geografische Voreingenommenheit" des Gerichtshofs gegenüber afrikanischen und lateinamerikanischen Ländern an.

Kabinettsumbildung: Verfassungsrechtler Pieper kritisiert verzögerte Vereidigung

Der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, hat verfassungsrechtliche Bedenken am geplanten Ablauf der von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigten Kabinettsumbildung geäußert. "Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat", sagte Pieper der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). "Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber", fügte er hinzu.

Mandat von UN-Menschenrechtskommissar Türk um vier weitere Jahre verlängert

Die UN-Generalversammlung hat für eine vierjährige Verlängerung des Mandats von UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk gestimmt. Mit 144 Stimmen bei zehn Gegenstimmen und 13 Enthaltungen billigte die Generalversammlung am Freitag die von UN-Generalsekretär António Guterres vorgeschlagene Verlängerung von Türks Amtszeit bis zum 12. Oktober 2030. Die USA, Russland und Israel hatten sich gegen die Verlängerung des Mandats ausgesprochen.

Textgröße ändern: