The National Times - Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe

Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe


Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe
Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe

Fünf Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen außer der AfD haben gemeinsam einen Vorschlag für die Neuregelung der Suizidbeihilfe erarbeitet. Der am Donnerstag vorgestellte Entwurf würde es ermöglichen, anderen unter engen Voraussetzungen straffrei beim Suizid zu helfen. Die Gruppe wolle "den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern", sagte der zu den Initiatoren gehörende SPD-Politiker Lars Castellucci in Berlin.

Textgröße ändern:

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Damit ist es nicht mehr strafbar, anderen Menschen beim Suizid zu helfen, auch wenn dies geschäftsmäßig geschieht - also etwa durch Vereine, die regelmäßig beim Sterben helfen und dazu tödliche Medikamente beschaffen. Mangels einer gesetzlichen Neuregelung blieb die Lage für Betroffene jedoch kompliziert.

Der CDU-Politiker Ansgar Heveling betonte, der nun vorgelegte Entwurf solle dafür sorgen, dass "Missbrauch und das Geschäft mit dem Tod" geahndet werden können. Auch die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther wies darauf hin, dass derzeit Sterbehilfevereine aktiv seien, ohne dass deren Arbeit in einen klaren Regelungsrahmen eingebettet wäre.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe wieder strafbar ist und nur unter engen Voraussetzungen straffrei bleibt. So muss der suizidwillige Mensch mindestens zwei psychiatrische Untersuchungen im Abstand von mindestens drei Monaten absolvieren. Dazwischen ist ein Beratungsgespräch vorgesehen, bei dem neben Ärzten je nach Lebenssituation etwa Sucht- oder Schuldnerberatungen eingebunden werden sollen.

Bis zum tatsächlichen Vollzug der Selbsttötung müssten dann noch bestimmte Wartefristen eingehalten werden. Das Verfahren kann dem Entwurf zufolge verkürzt werden, falls jemand an "einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung" leidet. Kinder und Jugendliche unter 18 sollen generell keine Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen können.

Die Abgeordnetengruppe verknüpft ihren Gesetzentwurf mit einem Antrag, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, die Suizidprävention in Deutschland auszubauen. Dazu sollen etwa mehr Beratungsangebote geschaffen werden. Durch mehr Aufklärung soll der Tabuisierung und der Stigmatisierung von Suizidgedanken entgegen gewirkt werden.

Die Abgeordneten sammeln nun Unterschriften im Bundestag für ihre Initiative. Sobald mindestens fünf Prozent der Mitglieder die Vorlage unterstützen, kann sie im Plenum behandelt werden. Wann dies der Fall sein könnte, ist offen.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

Dobrindt und Selen stellen Verfassungsschutzbericht vor

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Verfassungsschutz-Präsident Sinan Selen stellen am Dienstag (10.00 Uhr) den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025 vor. Darin bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verfassungsfeindliche Entwicklungen und extremistische Gruppierungen. Traditionell widmet sich der Bericht unter anderem der Entwicklung von Rechtsextremismus, Linksextremismus und radikalem Islamismus.

Pistorius besucht Deutsch-Niederländisches Korps in Estland

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) besucht am Dienstag das Deutsch-Niederländische Korps in Estland. Anlass ist die Übernahme einer Führungsrolle in der Nato-Verteidigungsplanung für Estland und Lettland durch das Korps. Es führt künftig als taktisches Hauptquartier Nato-Truppenteile und nationale Landstreitkräfte, die in den beiden baltischen Staaten stationiert sind. Pistorius nimmt zu diesem Anlass an einer Zeremonie in der Grenzstadt Valga teil, die auf lettischer Seite Valka heißt.

Wahlbehörde in Peru erklärt Keiko Fujimori zur Siegerin der Präsidentenwahl

Drei Wochen nach der Stichwahl um das Präsidentenamt in Peru ist die rechtsgerichtete Politikerin Keiko Fujimori offiziell zur Siegerin erklärt worden. Fujimori setzte sich mit 50,13 Prozent der Stimmen gegen ihren linksgerichteten Rivalen Roberto Sánchez mit 49,86 Prozent durch, wie die Wahlbehörde am Montag in Lima mitteilte. Der 51-Jährigen gelang es somit im vierten Anlauf, das höchste Staatsamt in Peru zu erobern.

Wahlbehörde in Peru erklärt Fujimori zur Siegerin der Präsidentenwahl

Nach der Stichwahl um das Präsidentenamt in Peru hat die Wahlbehörde die rechtsgerichtete Kandidatin Keiko Fujimori zur Siegerin erklärt. Wie die Behörde am Montag mitteilte, setzte sich Fujimori mit 50,13 Prozent gegen ihren linksgerichteten Rivalen Roberto Sánchez mit 49,86 Prozent durch.

Textgröße ändern: