The National Times - Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe

Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe


Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe
Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe

Fünf Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen außer der AfD haben gemeinsam einen Vorschlag für die Neuregelung der Suizidbeihilfe erarbeitet. Der am Donnerstag vorgestellte Entwurf würde es ermöglichen, anderen unter engen Voraussetzungen straffrei beim Suizid zu helfen. Die Gruppe wolle "den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern", sagte der zu den Initiatoren gehörende SPD-Politiker Lars Castellucci in Berlin.

Textgröße ändern:

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Damit ist es nicht mehr strafbar, anderen Menschen beim Suizid zu helfen, auch wenn dies geschäftsmäßig geschieht - also etwa durch Vereine, die regelmäßig beim Sterben helfen und dazu tödliche Medikamente beschaffen. Mangels einer gesetzlichen Neuregelung blieb die Lage für Betroffene jedoch kompliziert.

Der CDU-Politiker Ansgar Heveling betonte, der nun vorgelegte Entwurf solle dafür sorgen, dass "Missbrauch und das Geschäft mit dem Tod" geahndet werden können. Auch die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther wies darauf hin, dass derzeit Sterbehilfevereine aktiv seien, ohne dass deren Arbeit in einen klaren Regelungsrahmen eingebettet wäre.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe wieder strafbar ist und nur unter engen Voraussetzungen straffrei bleibt. So muss der suizidwillige Mensch mindestens zwei psychiatrische Untersuchungen im Abstand von mindestens drei Monaten absolvieren. Dazwischen ist ein Beratungsgespräch vorgesehen, bei dem neben Ärzten je nach Lebenssituation etwa Sucht- oder Schuldnerberatungen eingebunden werden sollen.

Bis zum tatsächlichen Vollzug der Selbsttötung müssten dann noch bestimmte Wartefristen eingehalten werden. Das Verfahren kann dem Entwurf zufolge verkürzt werden, falls jemand an "einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung" leidet. Kinder und Jugendliche unter 18 sollen generell keine Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen können.

Die Abgeordnetengruppe verknüpft ihren Gesetzentwurf mit einem Antrag, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, die Suizidprävention in Deutschland auszubauen. Dazu sollen etwa mehr Beratungsangebote geschaffen werden. Durch mehr Aufklärung soll der Tabuisierung und der Stigmatisierung von Suizidgedanken entgegen gewirkt werden.

Die Abgeordneten sammeln nun Unterschriften im Bundestag für ihre Initiative. Sobald mindestens fünf Prozent der Mitglieder die Vorlage unterstützen, kann sie im Plenum behandelt werden. Wann dies der Fall sein könnte, ist offen.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

Übergangspräsidentin Rodríguez: Venezuela und USA sind in Dialogprozess

Nach US-Angaben über einen bevorstehenden Besuch von Venezuelas Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez in den USA hat die neue Staatschefin des südamerikanischen Landes ihren Dialogwillen hervorgehoben. "Wir befinden uns in einem Dialogprozess, in einem Prozess der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten", sagte Rodríguez am Mittwoch (Ortszeit). Dies geschehe "ohne Angst zu haben, uns unseren Differenzen und Schwierigkeiten zu stellen (...) und sie auf diplomatischem Wege anzugehen".

US-Richter stoppt Auswertung beschlagnahmter Datenträger von US-Journalistin

Ein US-Bundesrichter hat die Auswertung der vor knapp einer Woche bei einer US-Journalistin der "Washington Post" beschlagnahmten Datenträger gestoppt. Bis zu einer Entscheidung in einem anhängigen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung der Wohnung der Journalistin Hannah Natanson müsse die US-Regierung die Materialien "aufbewahren, darf sie jedoch nicht prüfen", erklärte US-Bundesrichter William Porter am Mittwoch (Ortszeit) in seinem Urteil. Das US-Justizministerium wirft Natanson vor, über Informationen, die sie wegen einer undichten Stelle im Pentagon erhalten habe, berichtet zu haben.

Europäischer Gerichtshof urteilt über Kürzung von EU-Hilfen für Polen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Kürzung von EU-Mitteln für Polen. Ursprünglich ging es um einen Rechtsstreit wegen des Braunkohletagebaus Turow im polnisch-tschechischen Grenzgebiet. Tschechien hatte Polen wegen nicht eingehaltener Umweltauflagen verklagt, schließlich einigten sich die beiden Staaten aber, und der Rechtsstreit wurde beigelegt. (Az. C-554/24 P)

Bundesgerichtshof urteilt über rechtsextremistische Kampfsportgruppe Knockout 51

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (14.30 Uhr) im Fall von vier Mitgliedern der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe Knockout 51, darunter der mutmaßliche Rädelsführer. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte sie im Juli 2024 wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Es verhängte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten. (Az. 3 StR 33/25)

Textgröße ändern: