The National Times - Frankreichs Innenminister weist Bericht über Einsatz von Gesichtserkennung zurück

Frankreichs Innenminister weist Bericht über Einsatz von Gesichtserkennung zurück


Frankreichs Innenminister weist Bericht über Einsatz von Gesichtserkennung zurück
Frankreichs Innenminister weist Bericht über Einsatz von Gesichtserkennung zurück / Foto: © AFP/Archiv

Frankreichs Innenminister Gérard Darmanin hat einen Bericht über den Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Gesichtserkennung durch sein Ministerium zurückgewiesen, aber zugleich eine interne Untersuchung dazu angekündigt. "Wir benutzen BriefCam wie auch andere Programme unter der Aufsicht der Justiz", sagte Darmanin am Montagabend im Sender France5. "Soweit ich weiß nutzen wir aber nicht die Gesichtserkennung", fügte er hinzu.

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Eine interne Untersuchung solle innerhalb von drei Monaten genauere Erkenntnisse zu dieser Frage bringen. Darmanin reagierte damit auf Recherchen des investigativen Onlinemagazins Discloser, das berichtet hatte, der illegale Einsatz von Gesichtserkennung mit Hilfe des israelischen Programms BriefCam sei bei der französischen Polizei bereits weit verbreitet.

Diese Software ermöglicht es, Videos von Überwachungskameras zu analysieren und dabei Menschen zu identifizieren und deren Wege zu verfolgen. In Frankreich ist der Einsatz von Gesichtserkennung grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen etwa bei Ermittlungsverfahren oder bei Grenzkontrollen zum Abgleichen einer Person mit dem Passfoto.

Nach den Recherchen von Discloser wird die Gesichtserkennung von der französischen Polizei jedoch längst aktiv genutzt. "Jeder Polizist kann ein Foto oder ein Video schicken und eine Analyse durch BriefCam anfordern", so zitiert der in der vergangenen Woche veröffentlichte Bericht eine ungenannte Quelle bei der Polizei.

Im vergangenen Mai hatte das französische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Auswertung von Bildern von Überwachungskameras testweise ermöglicht. Anlass sind die Olympischen Spiele in Paris im kommenden Sommer. Die Testperiode reicht allerdings bis Ende März 2025.

Erlaubt ist damit etwa das Erkennen ungewöhnlicher Menschenansammlungen oder verwaister Gepäckstücke. Die Gesichtserkennung ist explizit ausgeschlossen.

Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass es nur ein kleiner Schritt sei, auch die Gesichtserkennung zu aktivieren. Nach Ansicht von Datenschützern und Menschenrechtsgruppen bedeutet die Gesichtserkennung durch künstliche Intelligenz einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. "Es ist eine sehr übergriffige Art der Überwachung, die unsere Freiheiten mindert und letztlich die Gesellschaft untergräbt", betont etwa Privacy International.

Dabei wird immer wieder auf China verwiesen, wo Überwachungskameras mit Gesichtserkennung intensiv genutzt werden, um die Bevölkerung zu überwachen.

P.Barry--TNT

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