The National Times - Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor das Bundesverfassungsgericht

Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor das Bundesverfassungsgericht


Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor das Bundesverfassungsgericht
Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor das Bundesverfassungsgericht / Foto: © AFP/Archiv

Die Linkspartei zieht im Streit um eine Äußerung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Anlass für die Klage ist eine Äußerung, die Reiche auf der offiziellen Seite des Ministeriums im Onlinedienst Instagram gepostet hatte: "Antisemitismus und Enteignung gefährden Deutschland und die Wirtschaft." Die Berliner Linke sieht darin eine Verletzung des Neutralitätsgebots des Ministeriums und klagte auf Unterlassung. Ein Sprecher Reiches bestätigte am Montag, dass ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingegangen und an das Ministerium weitergeleitet worden sei.

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Der Sprecher wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht weiter zu der Klage der Linken äußern. Ob Reiches Äußerungen über einen offiziellen Kanal der Bundesregierung wirklich das Neutralitätsgebot verletze, sei nun zu prüfen, sagte er.

Die Berliner Linkspartei sieht eine "groß angelegte Kampagne" der CDU gegen ihre Wahlsiegerin und Spitzenkandidatin Elif Eralp. Die Partei verklagte wegen ähnlicher Aussagen auf offiziellen Ministeriumskanälen auch die CDU-Innenministerien in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Ministerien in Sachsen und Schleswig-Holstein zogen die Äußerungen auf den offiziellen Kanälen zurück, diejenigen in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen nicht.

Das Neutralitätsgebot der Bundesregierung verpflichtet Regierungsmitglieder und staatliche Organe dazu, in ihrer amtlichen Funktion neutral zu bleiben und nicht zugunsten oder zulasten einzelner politischer Parteien in den Wettbewerb einzugreifen. Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretäre dürfen "keine öffentlichen Mittel verwenden, um den in der Regierung vertretenen Mehrheitsparteien Hilfe zukommen zu lassen oder die Oppositionsparteien zu bekämpfen", wie es beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags heißt.

Minister und Staatssekretäre dürfen sich natürlich auch parteipolitisch äußern - aber eben nicht über Kanäle ihres Ministeriums. Da Reiche ihre Kritik an der Linkspartei über das Instagram-Konto ihres Ministeriums veröffentlichte, sieht die Linke einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.

N.Johns--TNT

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