The National Times - Strafbarkeit von Leugnung des Existenzrechts Israels: Hessen pocht auf Gesetz

Strafbarkeit von Leugnung des Existenzrechts Israels: Hessen pocht auf Gesetz


Strafbarkeit von Leugnung des Existenzrechts Israels: Hessen pocht auf Gesetz
Strafbarkeit von Leugnung des Existenzrechts Israels: Hessen pocht auf Gesetz / Foto: © AFP

Hessens Landesregierung hat einen neuen Anlauf genommen, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Das Bundesland sieht sich dabei durch ein neues Rechtsgutachten bestätigt, das am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Das Gutachten habe die von der Bundesregierung vorgebrachten verfassungsrechtliche Bedenken "klar widerlegt", sagte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) bei der Vorstellung.

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Auf Initiative Hessens brachte der Bundesrat bereits Anfang Juli einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Mit diesem soll der bestehende Volksverhetzungsparagraph 130 im Strafgesetzbuch um einen Absatz erweitert werden.

Demnach soll bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft. Strafbar solle dies allerdings nur sein, "wenn es in einer Weise geschieht, die die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördert". Vorgesehen ist dann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Die Bundesregierung kann sich zum Gesetzentwurf des Bundesrats äußern. Anschließend ist der Bundestag am Zug. Gesetzliche Vorgaben, wann dieser den Vorschlag der Länder beraten muss, gibt es nicht. Hessens Landesregierung appellierte nun an die Bundesregierung, eine Beschlussfassung zum hessischen Gesetzentwurf im Bundestag herbeizuführen und eine Zustimmung zum Entwurf zu empfehlen.

Der Entwurf sei "ein Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land: Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite", erklärte der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU).

Verfassungsrechtler Steffen Augsberg, der das neue Rechtsgutachten verfasst hat, erachtet den hessischen Entwurf dabei als "sehr gute, verfassungsrechtlich valide Grundlage". Bedenken, die gegen den Entwurf vorgebracht würden, griffen zu kurz. So sei zwar die Meinungsfreiheit ein hohes Gut, "aber ganz bewusst nicht absolut gesetzt". Es könne hingegen notwendig sein, die Meinungsfreiheit zu begrenzen, betonte Augsberg. "Ein solcher Fall liegt hier vor." Wichtig sei aber der Zusatz im Gesetz, dass nur "Kritik verboten werden soll, die das Potenzial hat, Gewalt zu produzieren".

Das Ziel des Gesetzesvorhaben sei es weniger, Einzelne für das Rufen entsprechender Parolen zu bestrafen, führte Hessens Justizminister Heinz aus. Es gehe vor allem darum, dass die Behörden eine Handhabe hätten, entsprechende Versammlungen zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, begrüßte den hessischen Vorstoß, äußerte aber Zweifel, ob Paragraph 130 des Strafgesetzbuches "wirklich der richtige Ort für eine gesetzliche Regelung" sei. Es geht im Kern um den Aufruf zur Zerstörung eines anderen Staates, der im Bericht Straftaten gegen ausländische Staaten zu regeln sei. Schuster forderte eine rechtssichere Reform des Strafrechts.

L.A.Adams--TNT

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