The National Times - Dahmen: Impfpflicht sollte spätestens im August in Kraft treten

Dahmen: Impfpflicht sollte spätestens im August in Kraft treten


Dahmen: Impfpflicht sollte spätestens im August in Kraft treten
Dahmen: Impfpflicht sollte spätestens im August in Kraft treten

Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünenfraktion und Mit-Initiator des Antrags für eine allgemeine Impfpflicht, hat sich erstmals umfassend zur möglichen Ausgestaltung einer Impfpflicht geäußert. Er sei für eine Impfpflicht ab 18 Jahren, sagte Dahmen der "Bild am Sonntag" (BamS). Aus seiner Sicht solle die Impfpflicht ab Sommer gelten.

Textgröße ändern:

Auch aufgrund der Gefahr von langfristigen Schäden durch Covid-19 sei es wichtig, dass sich alle Altersgruppen impfen lassen, mahnte Dahmen. Aus seiner Sicht solle sich jeder Erwachsene dreimal gegen das Coronavirus impfen lassen. "Der aktuelle wissenschaftliche Stand ist, dass man mit drei Impfungen sehr, sehr gut vor einer schweren Erkrankung geschützt ist", sagte Dahmen der "BamS". Alle weiteren Auffrischungsimpfungen würde er zwar medizinisch empfehlen, "aber nicht vorschreiben".

Wer sich trotz Impfpflicht nicht impfen lasse, solle mit einem Bußgeld rechnen müssen, sagte Dahmen weiter. Er plädiere für ein Bußgeld in mittlerer dreistelliger Höhe. "Bevor das fällig wird, sollte den ungeimpften Personen allerdings eine Frist von etwa sechs Wochen eingeräumt werden, um die Impfung nachzuholen", empfahl er. Gegen "besonders Uneinsichtige" sollten immer wieder Bußgelder verhängt werden. Es müsse verhindert werden, "dass sich Leute einfach freikaufen". Haftstrafen lehne er aber ab. Andere Sanktionen würden reichen.

Bis Ende März könne das Gesetz beschlossen sein, sagte Dahmen. "Dann brauchen wir das zweite Quartal, um sehr intensiv zu impfen. Dann kann die Impfpflicht im Juli oder August in Kraft sein", sagte der Grünen-Politiker der "BamS".

Im Bundestag soll ohne Fraktionszwang über die Impfpflicht abgestimmt werden, die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Die Anträge sollen fraktionsübergreifend erarbeitet werden. CDU und CSU im Bundestag wollen nach derzeitigem Stand keinen eigenen Antrag zur Einführung einer Impfpflicht vorlegen.

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Selenskyj: Russland feuert 800 Drohnen ab - Mindestens sechs Tote in der Ukraine

Russland hat die Ukraine am Mittwoch am helllichten Tag mit hunderten Drohnen attackiert und dabei nach Angaben des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj mindestens sechs Menschen getötet und dutzende weitere verletzt. Die Angriffe richteten sich vor allem gegen den Westen der Ukraine und könnten auf einen Wendepunkt in Moskaus Luftangriffsstrategie hindeuten.

Bild von US-Außenminister Rubio im Trainingsanzug geht viral

US-Außenminister Marco Rubio entwickelt sich zum heimlichen Star in Onlinenetzwerken. Am Mittwoch ging ein Foto des 54-Jährigen viral, das Rubio in lässiger Pose in einem grauen Trainingsanzug der Marke Nike und farblich abgestimmten Adidas-Turnschuhen zeigt. Das vom Presseteam des Weißen Hauses veröffentlichte Bild entstand an Bord der Präsidentenmaschine Air Force One und zeigt Rubio auf dem Flug nach China, als Teil der Delegation von Präsident Donald Trump.

Nicht deklarierte Spende: Britisches Parlament ermittelt gegen Reform UK-Chef Farage

Der Ethikausschuss des britischen Parlaments hat Medienberichten vom Mittwoch zufolge eine Untersuchung gegen den Chef der rechtspopulistischen Partei Reform UK, Nigel Farage, eingeleitet, weil dieser eine Spende von fünf Millionen Pfund (rund 5,7 Millionen Euro) an seine Partei nicht gemeldet hat. Der Zeitung "The Guardian" zufolge hatte Farage die Spende mehrere Monate vor seiner Kandidatur bei der Parlamentswahl 2024 erhalten.

Sarkozy-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert erneut sieben Jahre Haft

Im Berufungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen Wahlkampfgeldern aus Libyen hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch erneut sieben Jahre Haft gefordert. Sie verlangte zudem eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro und den Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre. Damit bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihrer Forderung aus dem ersten Prozess.

Textgröße ändern: