The National Times - UN-Menschenrechtskommissarin verurteilt Festnahmen von Demonstranten in Russland

UN-Menschenrechtskommissarin verurteilt Festnahmen von Demonstranten in Russland


UN-Menschenrechtskommissarin verurteilt Festnahmen von Demonstranten in Russland
UN-Menschenrechtskommissarin verurteilt Festnahmen von Demonstranten in Russland

Die UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet hat das Vorgehen der russischen Behörden gegen Kritik am Krieg in der Ukraine verurteilt. "12.700 Menschen wurden willkürlich festgenommen, weil sie an friedlichen Demonstrationen teilgenommen haben", sagte Bachelet am Dienstag. Auch das kürzlich in Russland erlassene Mediengesetz gegen kritische Berichterstattung kritisierte sie scharf.

Textgröße ändern:

In Russland "wird der Raum für Diskussionen oder Kritik an der öffentlichen Politik, einschließlich des militärischen Vorgehens gegen die Ukraine, immer kleiner", sagte Bachelet. Neben Massenverhaftungen von Demonstranten "werden die Medien gezwungen, nur offizielle Informationen und Begriffe zu verwenden".

Russlands Präsident Wladimir Putin hatte am Freitag vor dem Hintergrund der Ukraine-Invasion ein Gesetz unterzeichnet, das drakonische Haftstrafen gegen missliebige Berichterstattung vorsieht. Bis zu 15 Jahre Haft drohen demnach für die Verbreitung von "Falschnachrichten" über die Armee. Auch Ausländer sind von dem Gesetz betroffen.

Zuvor waren bereits Gesetze erlassen worden, welche Kundgebungen und andere Äußerungen von Protest unter Strafe stellen. Bachelet kritisierte, dass all dem "vage und weit gefasste Definitionen von Extremismus oder Aufstachelung zum Hass" zugrunde lägen. Dies habe "zu rechtlichen Auslegungen geführt, die nicht im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen Russlands stehen".

Die Menschenrechtskommissarin äußerte sich auch "zutiefst besorgt" über die Lage vieler Menschen in der Ukraine. Zivilisten seien dort vielerorts von Kämpfen "eingeschlossen". Sie müssten die umkämpften Gebiete verlassen können.

Sie berichtete auch von willkürlichen festnahmen pro-ukrainischer Aktivisten in von russischen oder pro-russischen Streitkräften eroberten Gebieten in der Ostukraine sowie von Gewalt gegen mutmaßliche Unterstützer des russischen Einmarschs in Gebieten, die der Kontrolle der Regierung in Kiew unterstehen.

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Umfrage: Deutsche halten Merz-Regierung für weniger harmonisch als die Ampel

Knapp ein Jahr nach dem Antritt der Bundesregierung empfinden die Bundesbürger die schwarz-rote Koalition laut einer Umfrage als noch unharmonischer als die zerbrochene Ampel-Regierung. In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für den Nachrichtensender Welt TV gaben nur 20 Prozent der Befragten an, die aktuelle schwarz-rote Koalition für "harmonischer und geschlossener" als die Ampel zu halten.

Ende einer Ära: Letzte Vertreter des Erbadels scheiden aus britischem Oberhaus aus

Im britischen Parlament ist am Mittwoch eine jahrhundertealte Tradition zu Ende gegangen: Zum letzten Mal nahmen Vertreter des Erbadels im House of Lords Platz. Die Labour-Regierung hatte die letzten 92 Sitze im Oberhaus gestrichen, die bislang noch dem Erbadel vorbehalten waren. Zuvor waren Herzöge, Barone und Grafen seit dem 15. Jahrhundert allein dank ihres Adelstitels im House of Lords vertreten.

Londoner Polizei stuft Messerangriff auf Juden als "terroristisch" ein

Die britische Polizei hat den Messerangriff auf Juden in London als "terroristische" Attacke eingestuft. Es werde untersucht, "ob dieser Angriff absichtlich die jüdische Gemeinschaft zum Ziel hatte", teilte Laurence Taylor von der Londoner Polizei am Mittwoch mit. Im von vielen Juden bewohnten Londoner Stadtteil Golders Green hatte ein Angreifer am Mittwoch zwei Menschen verletzt; der Verdächtige wurde festgenommen.

Gericht: Bewohner in Brandenburger Pflegeheimen haben Anspruch auf Einzelzimmer

Bewohner in Brandenburger Pflegeeinrichtungen müssen einem Gerichtsurteil zufolge in Einzelzimmern untergebracht werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Mittwoch in Berlin, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Nur aus fachlichen Gründen könne von der Einzelzimmerregelung abgewichen werden, etwa wenn der Wunsch nach gemeinsamem Wohnen bestehe oder eine Isolation drohe.

Textgröße ändern: