The National Times - UN-Menschenrechtskommissarin verurteilt Festnahmen von Demonstranten in Russland

UN-Menschenrechtskommissarin verurteilt Festnahmen von Demonstranten in Russland


UN-Menschenrechtskommissarin verurteilt Festnahmen von Demonstranten in Russland
UN-Menschenrechtskommissarin verurteilt Festnahmen von Demonstranten in Russland

Die UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet hat das Vorgehen der russischen Behörden gegen Kritik am Krieg in der Ukraine verurteilt. "12.700 Menschen wurden willkürlich festgenommen, weil sie an friedlichen Demonstrationen teilgenommen haben", sagte Bachelet am Dienstag. Auch das kürzlich in Russland erlassene Mediengesetz gegen kritische Berichterstattung kritisierte sie scharf.

Textgröße ändern:

In Russland "wird der Raum für Diskussionen oder Kritik an der öffentlichen Politik, einschließlich des militärischen Vorgehens gegen die Ukraine, immer kleiner", sagte Bachelet. Neben Massenverhaftungen von Demonstranten "werden die Medien gezwungen, nur offizielle Informationen und Begriffe zu verwenden".

Russlands Präsident Wladimir Putin hatte am Freitag vor dem Hintergrund der Ukraine-Invasion ein Gesetz unterzeichnet, das drakonische Haftstrafen gegen missliebige Berichterstattung vorsieht. Bis zu 15 Jahre Haft drohen demnach für die Verbreitung von "Falschnachrichten" über die Armee. Auch Ausländer sind von dem Gesetz betroffen.

Zuvor waren bereits Gesetze erlassen worden, welche Kundgebungen und andere Äußerungen von Protest unter Strafe stellen. Bachelet kritisierte, dass all dem "vage und weit gefasste Definitionen von Extremismus oder Aufstachelung zum Hass" zugrunde lägen. Dies habe "zu rechtlichen Auslegungen geführt, die nicht im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen Russlands stehen".

Die Menschenrechtskommissarin äußerte sich auch "zutiefst besorgt" über die Lage vieler Menschen in der Ukraine. Zivilisten seien dort vielerorts von Kämpfen "eingeschlossen". Sie müssten die umkämpften Gebiete verlassen können.

Sie berichtete auch von willkürlichen festnahmen pro-ukrainischer Aktivisten in von russischen oder pro-russischen Streitkräften eroberten Gebieten in der Ostukraine sowie von Gewalt gegen mutmaßliche Unterstützer des russischen Einmarschs in Gebieten, die der Kontrolle der Regierung in Kiew unterstehen.

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen

Der neue Landtag von Sachsen-Anhalt kommt am 6. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Diesen Termin legte am Mittwoch nach Angaben von Teilnehmern der sogenannte Vorältestenrat des Parlaments in Magdeburg fest. Linksfraktionschefin Eva von Angern wird die erste Sitzung als Alterspräsidentin eröffnen und leiten, bis ein neuer Landtagspräsident oder eine Landtagspräsidentin gewählt ist.

Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl

Die Bundeswehr wird während der Parlamentswahl in Lettland Anfang Oktober bei der Absicherung des Luftraums des baltischen Staates helfen. Die Regierung in Riga habe "vor dem Hintergrund wiederholter Luftraumverletzungen mit UAV/Drohnen über den baltischen Ländern in den letzten Wochen und Monaten ihre Bündnispartner um Unterstützung beim Luftraumschutz für eine sichere Durchführung der Parlamentswahlen gebeten", teilte am Mittwoch das Bundesverteidigungsministerium mit. Die Wahl findet am 3. Oktober statt.

Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier

Die Bundesregierung will schärfer gegen den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen vorgehen. Ein Aktionsplan aus dem Bundesarbeitsministerium, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag, richtet sich vor allem gegen Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten. Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, mehr Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden. "Mit dem Aktionsplan zeigen wir klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug", erklärte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen

Ein Gutachter muss einer Mutter im Saarland nach einem Gutachten über Kindeswohlgefährdung kein Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz zahlen. Die Voraussetzungen für eine Haftung des Gutachters seien nicht gegeben, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken laut Mitteilung vom Mittwoch. Demnach war das Gutachten nicht falsch. (Az.: 4 U 52/25)

Textgröße ändern: