The National Times - UNO fordert "sichere Korridore" für humanitäre Hilfslieferungen in Ukraine

UNO fordert "sichere Korridore" für humanitäre Hilfslieferungen in Ukraine


UNO fordert "sichere Korridore" für humanitäre Hilfslieferungen in Ukraine
UNO fordert "sichere Korridore" für humanitäre Hilfslieferungen in Ukraine

Die UNO hat Sicherheitskorridore für humanitäre Hilfslieferungen in die Ukraine gefordert. Es seien "sichere Korridore nötig, um humanitäre Hilfe in die umkämpften Gebiete" in der Ukraine zu bringen, sagte der UN-Nothilfekoordinator Martin Griffiths am Montag vor dem UN-Sicherheitsrat. Zivilisten in Städten wie Mariupol, Charkiw, Melitopol und in anderen Orten warteten verzweifelt auf Hilfe und seien insbesondere auf "lebenswichtige medizinische Versorgung" angewiesen.

Textgröße ändern:

Griffiths betonte, dass Russland und die Ukraine sich an das "Kriegsrecht" halten müssten. "Die Parteien müssen ständig darauf achten, Zivilisten, zivile Wohnhäuser und Infrastruktur bei ihren militärischen Operationen zu schonen", forderte er. Dazu gehöre auch, den Zivilisten, die Kampfzonen "auf freiwilliger Basis verlassen, einen sicheren Durchgang in die Richtung ihrer Wahl zu ermöglichen."

Moskau hatte am Montagmorgen die Öffnung mehrerer "humanitärer Korridore" angekündigt, über die Menschen aus den Städten Kiew, Charkiw, Mariupol und Sumy in Sicherheit gebracht werden sollten. Allerdings sollte die meisten Korridore nach Russland oder Belarus führen, von wo aus die russische Armee am 24. Februar in der Ukraine einmarschiert war. Die Ukraine lehnte dies ab.

Für Dienstag kündigte Russland einen erneuten Anlauf an. Diesmal soll neben Kiew, Charkiw, Mariupol und Sumy auch eine Fluchtroute aus Tschernihiw eingerichtet werden. Alle fünf Städte standen in den vergangenen Tagen unter schwerem Beschuss durch die russische Armee.

fml

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Ungarns Parlament verabschiedet Gesetz zur Korruptionsbekämpfung

Das Parlament in Ungarn hat wie von der EU gefordert Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet - und damit den Weg geebnet für die Freigabe eingefrorener EU-Gelder in Milliardenhöhe. Die Abgeordneten in Budapest stimmten am Dienstag mit großer Mehrheit für das Gesetz, das Teil eines Reformpakets der neuen ungarischen Regierung von Peter Magyar ist. 142 Parlamentarier stimmten für die Maßnahmen, 39 dagegen. Drei Abgeordnete enthielten sich.

Rentenreform: Regierung will Empfehlungen bis Jahresende vollständig umsetzen

Die Bundesregierung will die Empfehlungen der Rentenkommission für eine Reform der Altersversorgung vollständig übernehmen. "Alle Elemente dieses Reformpakets, ich betone, alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Dienstag in Berlin. "Man kann das jetzt nicht aufschnüren, alles greift ineinander", warb auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) für die Umsetzung des kompletten Pakets.

Iran beharrt auf Kontrolle über Hormus und verwehrt IAEA Zutritt zu Atomanlagen

Maximalforderungen und ungeklärte Fragen: Auch nach den Gesprächen mit den USA in der Schweiz beharrt der Iran weiter auf der Kontrolle über die Straße von Hormus. Die für den Welthandel enorm wichtige Meerenge werde "von der Islamischen Republik Iran verwaltet werden", bekräftigte Chefunterhändler Mohammed Bagher Ghalibaf am Dienstag. Das Thema ist neben Irans Atomprogramm einer der Hauptstreitpunkte, die trotz einer ersten Einigung zwischen Washington und Teheran weiterhin ungeklärt sind. So sollen internationale Inspektoren laut Teheran keinen Zugang zu Atomanlagen erhalten.

Rundfunkbeitrag nicht gestiegen: Karlsruhe verhandelt Beschwerden von ARD und ZDF

Vor zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern hat am Bundesverfassungsgericht am Dienstag die Verhandlung über den Rundfunkbeitrag begonnen. ARD und ZDF zogen nach Karlsruhe, weil der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das Gericht will nun herausfinden, ob das Ausbleiben der Erhöhung gegen die Verfassung verstieß. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: