The National Times - Abschluss von Weinstein-Prozess: Geschworene beraten über Urteil

Abschluss von Weinstein-Prozess: Geschworene beraten über Urteil


Abschluss von Weinstein-Prozess: Geschworene beraten über Urteil
Abschluss von Weinstein-Prozess: Geschworene beraten über Urteil / Foto: © POOL/AFP

Zum Abschluss des neu aufgerollten Missbrauchsprozesses gegen den früheren US-Filmproduzenten Harvey Weinstein haben sich die Geschworenen des New Yorker Gerichts zur Urteilsfindung zurückgezogen. Die Mitglieder der Jury sollten ihren "gesunden Menschenverstand" gebrauchen und basierend auf den vorliegenden Beweisen eine einstimmige Entscheidung treffen, sagte der Richter Curtis Faber am Donnerstag. Nach sechswöchigem Prozess müssen die Geschworenen nun entscheiden, ob der bereits wegen anderer sexueller Übergriffe inhaftierte Ex-Filmmogul erneut der mehrfachen Vergewaltigung schuldig gesprochen wird.

Textgröße ändern:

Die Klägerinnen sind seine ehemalige Produktionsassistentin Miriam "Mimi" Haley, die frühere Schauspielerin Jessica Mann sowie das ehemalige Model Kaja Sokola. Sie hatten der Jury in den vergangenen Wochen berichtet, wie Weinstein sie zum Sex gezwungen habe. Sokola war nach eigenen Angaben bei der ersten Vergewaltigung durch Weinstein erst 16, also minderjährig. Der frühere Hollywood-Mogul versichert hingegen, dass all seine sexuellen Kontakte einvernehmlich waren.

In einem ersten Verfahren mit Haley und Mann war Weinstein wegen sexueller Übergriffe und Vergewaltigung bereits 2020 zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Das oberste New Yorker Gericht hob das Urteil jedoch wegen Verfahrensfehlern auf und ordnete die Neuverhandlung an, die im April begann. Haley und Mann mussten deshalb erneut vor Gericht aussagen.

Weinstein verbüßt derzeit bereits eine 16-jährige Gefängnisstrafe in Kalifornien, die wegen der Vergewaltigung und des Angriffs auf eine Schauspielerin gegen ihn verhängt worden war. Der einst mächtige Produzent von Hollywood-Kassenschlagern wie "Pulp Fiction" und "Shakespeare in Love" gilt vielen Schauspielerinnen als "Monster", seit die Zeitung "New York Times" und das Magazin "New Yorker" vor mehr als sieben Jahren mit ihren Enthüllungen ein Erdbeben in der Filmbranche ausgelöst hatten.

Die Artikel führten zur Gründung der MeToo-Bewegung. Der Name Weinstein wurde weltweit zum Synonym für Männer, die ihre Machtstellung gegenüber Frauen ausnutzen. Der frühere Filmproduzent bestreitet allerdings bis heute jegliches Fehlverhalten. Er ist mittlerweile körperlich gebrechlich und sitzt im Rollstuhl. In dem New Yorker Prozess schwieg er durchgängig, scherzte und lachte aber wiederholt mit seinem Anwaltsteam.

P.Jones--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: