The National Times - Faeser zu Karneval: "Unsere Traditionen lassen wir uns nicht nehmen"

Faeser zu Karneval: "Unsere Traditionen lassen wir uns nicht nehmen"


Faeser zu Karneval: "Unsere Traditionen lassen wir uns nicht nehmen"
Faeser zu Karneval: "Unsere Traditionen lassen wir uns nicht nehmen" / Foto: © AFP/Archiv

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat vor den anstehenden Rosenmontagsumzügen versichert, dass die Sicherheitsbehörden "alle aktuellen Bedrohungen genau im Blick" haben. Sie passten Schutzmaßnahmen "permanent so an, dass die Umzüge und Veranstaltungen bestmöglich geschützt werden", erklärte Faeser am Sonntag in Berlin. "Unsere Art zu leben und unsere Traditionen lassen wir uns nicht nehmen, unseren Zusammenhalt werden wir immer schützen", betonte sie.

Textgröße ändern:

Deswegen sei es ihr wichtig, auch selbst beim Kölner Rosenmontagszug mitzufahren, kündigte Faeser an. Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) habe sie eingeladen und sie habe sich "sehr gefreut".

Karneval sei "eine Zeit, in der Menschen zusammenstehen, zusammen feiern und zusammen lachen", führte Faeser aus. Das sei gerade in schwierigen Zeiten wichtig. "Die Botschaft ist ganz klar: Wir lassen uns nicht spalten von Hass und Gewalt." Polizei und Rettungsdienste sorgten "mit hoher Präsenz und großem Einsatz für Sicherheit", versicherte die Innenministerin.

Mancherorts gab es wegen Drohungen im Internet Sorge vor Anschlägen. In Nürnberg wurde ein Kinderfaschingszug an Rosenmontag abgesagt. Zahlreiche beteiligte Einrichtungen hätten ihre Teilnahme wegen ihres "beeinträchtigten Sicherheitsgefühls" gestrichen, teilte die Stadt mit.

Islamisten hatten kurz vor Weiberfastnacht im Internet zu Angriffen während der Karnevalszeit aufgerufen. Dabei wurden auch Köln und Nürnberg als mögliche Ziele genannt. Es handelte sich aber "nicht um konkrete Anschlagspläne", wie die Polizei in Nürnberg mitteilte. Demnach gab es "keine Hinweise auf eine konkret stattfindende Anschlagstat".

Die Rosenmontagszüge sind die Höhepunkte des närrischen Treibens am Rhein, zu denen allein in Köln, Mainz und Düsseldorf wieder hunderttausende Besucher erwartet werden. Am Aschermittwoch ist alles vorbei: Dann müssen Karnevalisten bis zum 11. November warten, wenn die nächste Session beginnt.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: