The National Times - "Recht auf selbstbestimmtes Sterben": Bundestag debattiert Regelung zur Sterbehilfe

"Recht auf selbstbestimmtes Sterben": Bundestag debattiert Regelung zur Sterbehilfe


"Recht auf selbstbestimmtes Sterben": Bundestag debattiert Regelung zur Sterbehilfe
"Recht auf selbstbestimmtes Sterben": Bundestag debattiert Regelung zur Sterbehilfe / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag hat einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe genommen. Die Abgeordneten debattierten am Freitag in erster Lesung mehrere Anträge, die dem assistierten Suizid einen rechtlichen Rahmen geben sollten. Nötig ist die Neufassung, weil das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren die damalige Regelung gekippt hat. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass das von Karlsruhe formulierte Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gewahrt bleibt.

Textgröße ändern:

Die von drei Abgeordnetengruppen fraktionsübergreifend ausgearbeiteten Anträge weisen inhaltliche Überschneidungen auf. Sie unterscheiden sich aber in der Frage, wie hoch die Hürden sind, die Sterbewillige für den Zugang zu Sterbehilfe überwinden müssen. Unterschiedliche Vorstellungen gibt es auch in der Frage, ob gewerbsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich strafbar bleiben soll. Eine Entscheidung des Bundestags wird für Herbst erwartet.

Bei der Neuregelung müsse es darum gehen, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit einem "Schutzkonzept" zu flankieren, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens. "Suizid muss die seltene Ausnahme bleiben", sagte sie. "Er ist keine Alternative bei sozialen Nöten, Existenzsorgen oder Einsamkeit." Allerdings müsse es Sterbewilligen "in der letzten Phase der Krankheit" möglich sein, Zugang zu Sterbehilfe zu bekommen.

Baehrens unterstützt einen Antrag, der von rund 85 weiteren Abgeordneten mitgetragen wird. Dem Entwurf zufolge soll die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" grundsätzlich strafbar sein. Nicht rechtswidrig soll demnach die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn der suizidwillige Mensch "volljährig und einsichtsfähig" ist, sich mindestens zweimal von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat untersuchen lassen und mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch absolviert hat.

Eine liberalere Regelung strebt eine Gruppe um die Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Katja Keul an. Demnach sollen Ärzte ein Medikament für den Suizid verschreiben können, wenn sich Sterbewillige in einer medizinischen Notlage befinden, die mit schweren Leiden, insbesondere starken Schmerzen, verbunden ist. Es muss dem Entwurf zufolge aber aus ärztlicher Sicht feststehen, "dass es sich um einen absehbar nicht mehr veränderlichen Sterbewunsch handelt".

In der Debatte um die Neuregelung gehe es um die Frage, "wie wollen wir in diesem Land das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben schützen", sagte der Grünen-Abgeordnete Lukas Benner im Bundestag. "Das Strafrecht ist der gänzlich falsche Ort, diese Autonomie zu gewährleisten." Der Antrag dieser Gruppe wird bislang von rund 45 Abgeordneten unterstützt.

Ein weiterer Gesetzesantrag legt die Betonung auf eine Regelung, die das vom Verfassungsgericht formulierte Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichert. Der Antrag sieht eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor und soll klarstellen, "dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist". Er wird von rund 70 Abgeordneten unterstützt.

Konkret ist der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären. Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben

"Es ist doch geradezu widersinnig und unmenschlich, dass wir Menschen in unserem Land, die ihr Leben selbstbestimmt beenden möchten, keinen Zugang zu den geeignetsten Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen", sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr in der Debatte. Strafen für Sterbehilfe seien abzulehnen: "Es wird sich sonst kaum jemand mehr trauen zu helfen."

Eine grundsätzliche Ablehnung jeder Form von Sterbehilfe formulierte in der Debatte die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch. "Es geht um die Fundamente unseres christlich-abendländischen Menschenbilds", sagte sie. "Jeder Suizid ist eine menschliche und soziale Katastrophe."

Der Bundestag will in dieser Frage ohne Fraktionszwang entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das bis dahin geltende Verbot der Sterbehilfe gekippt. Seit dem Urteil ist die Sterbehilfe wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich.

Q.Marshall--TNT

Empfohlen

"Bürokratiemonster": Getränkeindustrie fordert kompletten Stopp der Zuckersteuer

Die deutsche Getränkewirtschaft läuft weiter Sturm gegen die geplante Zuckersteuer und fordert einen kompletten Stopp des Vorhabens. Es drohe ein neues "Bürokratiemonster", warnten Verbände der Branche am Donnerstag. Zudem treibe die Steuer dem jüngsten Gesetzesentwurf zufolge die Preise weiter nach oben: "Für den klassischen Kasten Limonade oder Cola bedeutet das Mehrkosten von über fünf Euro."

Klage für bessere Luft: Bundesgericht befragt europäische Richter

Bei der Frage, ob das deutsche Luftreinhalteprogramm überarbeitet werden muss, soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) mitreden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig legte den europäischen Richterinnen und Richtern am Mittwoch Fragen vor. Über die Klage der Deutschen Umwelthilfe wird damit erst später entschieden. (Az. 7 C 1.25)

Weiterer Beratungsbedarf: Einsetzung von Pflegekommission verzögert sich

Die Einsetzung der geplanten Pflegekommission verzögert sich. Das Bundeskabinett konnte sich am Mittwoch nicht wie geplant einigen. Es gebe noch Beratungsbedarf, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille in Berlin. Er gehe davon aus, "dass wir das in der kommenden Woche im Kabinett abschließen werden". Die Linke kritisierte die verzögerte Einsetzung des Gremiums, das Empfehlungen für weitere Reformen der Pflege erarbeiten soll.

Möglicher Pest-Todesfall in Russland: USA und WHO fordern Aufklärung

Nach Berichten über den Tod einer Labormitarbeiterin in Sibirien an den Folgen von Lungenpest drängen die USA und die WHO auf Aufklärung. "Wir haben die russische Regierung offiziell um weitere Informationen gebeten", sagte ein US-Außenamtssprecher am Dienstagabend. US-Präsident Donald Trump hatte zuvor erklärt, er wolle in Kürze mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin über das Thema sprechen. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) forderte von Moskau Transparenz in dem Fall.

Textgröße ändern: