The National Times - Justizmitarbeiter beleidigt: 3000 Euro Geldstrafe für Maddie-Verdächtigen Christian B.

Justizmitarbeiter beleidigt: 3000 Euro Geldstrafe für Maddie-Verdächtigen Christian B.


Justizmitarbeiter beleidigt: 3000 Euro Geldstrafe für Maddie-Verdächtigen Christian B.
Justizmitarbeiter beleidigt: 3000 Euro Geldstrafe für Maddie-Verdächtigen Christian B. / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Wegen Beleidigung eines Justizbediensteten ist der deutsche Verdächtige im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Dies entschied das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg am Dienstag in einem Berufungsverfahren, wie ein Sprecher mitteilte. Die Tat liegt mehr als drei Jahre zurück. Sie ereignete sich 2023 in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg, wo der Beschuldigte Christian B. damals untergebracht war.

Textgröße ändern:

Nach Angaben eines Gerichtssprechers räumte B. den Vorwurf am Dienstag über seinen Verteidiger ein, dieser verlas darüber hinaus eine an den Justizsanitäter gerichtete Entschuldigung. Demnach ging es um das Wort "Hurensohn". In einem ersten Prozess hatte das Amtsgericht Oldenburg B. im Dezember 2024 dafür zu sechs Wochen Haft verurteilt, dagegen legten später sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Rechtsmittel ein.

In der daher nötigen Berufungsverhandlung am Dienstag plädierte die Anklage laut Gericht auf eine Haftstrafe von zehn Wochen, während sich die Verteidigung für eine Geldstrafe aussprach. Dafür entschied sich demnach am Ende auch das Gericht, es sah eine Freiheitsstrafe als nicht erforderlich an. Laut Sprecher spielten dabei unter anderem der große zeitliche Abstand und B.s Entschuldigung eine Rolle. Zudem hatte B. bei der Interaktion mit dem Sanitäter anscheinend unter Schmerzen gelitten.

B. wird von der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig als Mordverdächtiger im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Maddie betrachtet, Anklage erhob sie bislang jedoch nicht. Der unter anderem mehrfach wegen Sexualverbrechen vorbestrafte B. verbrachte viele Jahre seines Lebens im Gefängnis. Zuletzt verbüßte er bis September 2025 eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung in Portugal. Er ist seitdem in Freiheit, wird aber unter anderem von der Polizei überwacht.

Die dreijährige Maddie war im Mai 2007 aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen. Seither fehlt von dem kleinen Mädchen jede Spur, der Kriminalfall sorgt seit jeher für großes Medieninteresse. Nach Angaben deutscher Ermittlungsbehörden lebte B. früher zeitweise in Portugal.

Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung verzichtete nach Angaben des Gerichtssprechers auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft aber nicht. Sie könnte das Urteil noch anfechten.

G.Waters--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. in Krankenhaus eingetroffen: Operation an der Lunge am Nachmittag

Papst Leo XIV. hat sich am Dienstag für eine Operation an der Lunge ins Krankenhaus begeben. Der 71-jährige Pontifex wurde im Auto zum Gemelli-Krankenhaus gefahren, wo er bereits am Nachmittag operiert werden soll, wie der Vatikan mitteilte. Dem Papst soll ein Knoten aus der Lunge entfernt werden.

Schmuggel von viereinhalb Tonnen Kokain: Bundesgerichtshof verwirft Revisionen

Die gegen acht Angeklagte wegen der Beteiligung am Schmuggel von rund viereinhalb Tonnen Kokain über den Hamburger Hafen verhängten Haftstrafen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die von ihnen eingelegten Revisionen, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Hamburg hatte die Männer im Januar zu sechs bis zwölf Jahren Haft wegen Beihilfe zur Einfuhr von Rauschgift und des Handels damit verurteilt.

Frankreichs Nationaversammlung stimmt über Missbrauchsgesetz ab

Anzeigen wegen sexueller Gewalt sollen in Frankreich künftig zügiger bearbeitet werden. Das ist Teil eines Gesetzes, über das die französische Nationalversammlung am Dienstag abstimmt. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz in erster Lesung verabschiedet wird und anschließend an den Senat geht. Das Gesetz soll grundsätzlich den Kampf gegen sexualisierte Gewalt stärken - von der Vorbeugung bis zur Wiedergutmachung.

"Mutmaßliche Luftnotlage": Flugbetrieb an Nürnberger Flughafen eingestellt

Der Flugbetrieb am Nürnberger Flughafen ist am Dienstagmittag eingestellt worden. Grund sei ein Polizeieinsatz wegen einer "mutmaßlichen Luftnotlage", sagte ein Polizeisprecher in der bayerischen Stadt. Weitere Details konnte der Sprecher zunächst nicht nennen. Der Einsatz zur Klärung der Lage dauerte demnach zunächst an.

Textgröße ändern: