The National Times - Frankreichs Nationaversammlung stimmt über Missbrauchsgesetz ab

Frankreichs Nationaversammlung stimmt über Missbrauchsgesetz ab


Frankreichs Nationaversammlung stimmt über Missbrauchsgesetz ab
Frankreichs Nationaversammlung stimmt über Missbrauchsgesetz ab / Foto: © AFP/Archiv

Anzeigen wegen sexueller Gewalt sollen in Frankreich künftig zügiger bearbeitet werden. Das ist Teil eines Gesetzes, über das die französische Nationalversammlung am Dienstag abstimmt. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz in erster Lesung verabschiedet wird und anschließend an den Senat geht. Das Gesetz soll grundsätzlich den Kampf gegen sexualisierte Gewalt stärken - von der Vorbeugung bis zur Wiedergutmachung.

Textgröße ändern:

Auslöser war der Fall der elf Jahre alten Lyhanna, die im Juni von einem Mann getötet worden war, gegen den mehrere Missbrauchsanzeigen vorlagen, die folgenlos geblieben waren. Rund 140 Frauen- und Kinderschutzverbände hatten sich dafür eingesetzt, in einem umfassenden Gesetz "die Opfer ins Zentrum stellen".

"Zahlreiche Missstände führen dazu, dass viele Verfahren eingestellt werden und die Opfer selten Recht bekommen", sagte die sozialistische Abgeordnete Céline Thiébault-Martinez, die das Gesetz mit eingereicht hatte. Im Fall von Missbrauch in der Familie würde nur ein Prozent der Täter verurteilt.

Das Gesetz sieht unter anderem einen Mindeststandard für Ermittlungen nach einer Missbrauchsanzeige vor: Dazu zählen Anhörungen des Opfers und des mutmaßlichen Täters, das Sichern von Beweismitteln und die Suche nach möglichen weiteren Opfern. Vorgesehen sind auch verpflichtende Einzelgespräche an Grundschulen, um Missbrauch von Kindern früh aufzudecken - allerdings erst ab 2032.

Eine umstrittene Regelung, wonach Migrantinnen und Migranten, die wegen sexuellen Missbrauchs Anzeige erstatten, nicht abgeschoben werden sollten, wurde auf Druck der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National gestrichen.

Die Verbreitung sexueller Inhalte im Internet - etwa durch sogenannte Deepfakes, die Menschen mit Hilfe von KI nackt darstellen - soll strenger bestraft werden als bisher. Auch Plattformen wie Onlyfans, die kostenpflichtige sexuelle Inhalte anbieten, sollen nach der aktuellen Fassung stärker reglementiert werden. Weiterhin sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, bei Hinweisen auf sexuelle Übergriffe eine interne Untersuchung einzuleiten.

Haushaltsminister David Amiel hatte die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes auf zusätzlich drei bis vier Milliarden Euro geschätzt. Die Regierung müsse jetzt "beweisen, dass sie das Gesetz tatsächlich umsetzen will", sagte Thiébault-Martinez.

Der Gesetzesvorschlag soll im Januar im Senat debattiert werden. Befürworter des Gesetzes befürchten, dass die konservativ geprägte zweite Kammer des Parlaments manche Regelungen wieder aufweicht.

R.Evans--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. in Krankenhaus eingetroffen: Operation an der Lunge am Nachmittag

Papst Leo XIV. hat sich am Dienstag für eine Operation an der Lunge ins Krankenhaus begeben. Der 71-jährige Pontifex wurde im Auto zum Gemelli-Krankenhaus gefahren, wo er bereits am Nachmittag operiert werden soll, wie der Vatikan mitteilte. Dem Papst soll ein Knoten aus der Lunge entfernt werden.

Schmuggel von viereinhalb Tonnen Kokain: Bundesgerichtshof verwirft Revisionen

Die gegen acht Angeklagte wegen der Beteiligung am Schmuggel von rund viereinhalb Tonnen Kokain über den Hamburger Hafen verhängten Haftstrafen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die von ihnen eingelegten Revisionen, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Hamburg hatte die Männer im Januar zu sechs bis zwölf Jahren Haft wegen Beihilfe zur Einfuhr von Rauschgift und des Handels damit verurteilt.

"Mutmaßliche Luftnotlage": Flugbetrieb an Nürnberger Flughafen eingestellt

Der Flugbetrieb am Nürnberger Flughafen ist am Dienstagmittag eingestellt worden. Grund sei ein Polizeieinsatz wegen einer "mutmaßlichen Luftnotlage", sagte ein Polizeisprecher in der bayerischen Stadt. Weitere Details konnte der Sprecher zunächst nicht nennen. Der Einsatz zur Klärung der Lage dauerte demnach zunächst an.

Unterbringung in Psychiatrie wegen Tötung in Gemeinschaftsunterkunft in Hessen

Weil er einen Mitbewohner getötet haben soll, hat das Landgericht im hessischen Kassel gegen einen 24-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann galt wegen einer psychischen Krankheit als schuldunfähig, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Das Urteil wurde am Montag verkündet.

Textgröße ändern: