The National Times - Supreme Court: Zuschnitt der Wahlkreise in US-Bundesstaat Louisiana verfassungswidrig

Supreme Court: Zuschnitt der Wahlkreise in US-Bundesstaat Louisiana verfassungswidrig


Supreme Court: Zuschnitt der Wahlkreise in US-Bundesstaat Louisiana verfassungswidrig
Supreme Court: Zuschnitt der Wahlkreise in US-Bundesstaat Louisiana verfassungswidrig / Foto: © AFP

In einem wegweisenden Urteil hat das mehrheitlich konservativ besetzte Oberste Gericht der USA den Zuschnitt der Wahlkreise im südlichen US-Bundesstaat Louisiana für ungültig erklärt und der Berücksichtigung ethnischer Kriterien beim Zuschnitt von Wahlkreisen Grenzen gesetzt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass ein historisches Wahlrechtsgesetz, das die Gleichstellung von Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte, Louisiana nicht dazu verpflichte, einen zweiten, mehrheitlich afroamerikanischen Wahlbezirk zu schaffen.

Textgröße ändern:

Der Zuschnitt der Wahlkreise sei "verfassungswidrig und seine Anwendung würde die verfassungsmäßigen Rechte der Kläger verletzen", sagte der konservative Richter Samuel Alito bei der Urteilsverkündung. Bei der wegweisenden Entscheidung stimmten die sechs konservativen Verfassungsrichter gegen die drei liberalen Richter.

In einer abweichenden Stellungnahme kritisierte die Richterin Elena Kagan, die Entscheidung des Gerichts dränge "das Grundrecht auf Rassengleichheit" bei Wahlen zurück, das der Kongress mit dem Voting Rights Act von 1965 gewährt habe.

Das Urteil bedeutet einen Rückschlag für die US-Demokraten, die seit einigen Monaten in mehreren Bundesstaaten mit den Republikanern um den Zuschnitt der Wahlkreise kämpfen. Die Republikaner von US-Präsident Donald Trump werden hingegen vor den wichtigen Zwischenwahlen im November gestärkt.

Afroamerikaner machen ein Drittel der Bevölkerung von Louisiana aus. Traditionell zieht diese Bevölkerungsgruppe mehrheitlich die Demokraten den Republikanern vor. Nach einer Volkszählung im Jahr 2020 hatte Louisiana seine Wahlkarte derart neu gestaltet, dass es nach den früher zwei Wahlkreisen mit mehrheitlich schwarzer Bevölkerung nur noch einen gab.

Dagegen wandten sich die Bürgerrechtsvereinigung ACLU und andere Kläger. Sie bezeichneten die Änderung als Verstoß gegen das historische Wahlrechtsgesetz von 1965, das zur Zeit der Bürgerrechtsbewegung in Kraft getreten war und die Gleichstellung von Schwarzen und anderen Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte.

Das Parlament von Louisiana verabschiedete daraufhin 2024 ein neues Gesetz mit wieder zwei mehrheitlich afroamerikanischen Wahlkreisen. Dagegen wiederum wandte sich eine Gruppe "nicht-afroamerikanischer" Wähler, deren Klage letztlich beim Supreme Court landete. Diese Kläger argumentieren, dass die Verwendung ethnischer Kriterien beim Wahlkreiszuschnitt verfassungswidrig sei.

Im Repräsentantenhaus in Washington haben die Republikaner derzeit eine knappe Mehrheit. Die Zunahme oder Abnahme der Zahl von Wahlkreisen mit mehrheitlich afroamerikanischen Einwohnern könnte also entscheidenden Einfluss auf den Ausgang der Wahl zu dieser Kongresskammer im November haben, den sogenannten Midterms. Sollten die Demokraten die Mehrheit im Repräsentantenhaus erlangen, würde dies auch den Handlungsspielraum von Präsident Trump einschränken.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Umweltkriminalität soll künftig härter bestraft werden können

Gravierende Fälle von Umweltkriminalität sollen künftig härter bestraft werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Neben höheren Straßmaßen bei schweren Fällen von Umweltkriminalität sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten. Sie sollen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden.

Schläge bei Festnahme: Hessischer Polizist verliert Beamtenstatus

Weil er einen mutmaßlichen Einbrecher bei der Festnahme schlug und anschließend fälschlicherweise anzeigte, hat ein hessischer Polizist seinen Beamtenstatus verloren. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme

Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)

16-Jährige in Niedersachsen vor Zug gestoßen: Unterbringung in Psychiatrie

Das Landgericht Göttingen hat gegen einen 31-Jährigen, der eine 16-Jährige vor einen Zug stieß und dadurch tötete, die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verhängt. Er galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch in der niedersächsischen Stadt mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen im August in Friedland vor den Zug gestoßen hatte.

Textgröße ändern: