The National Times - Starmer lehnt Rücktritt wegen Epstein-Affäre ab

Starmer lehnt Rücktritt wegen Epstein-Affäre ab


Starmer lehnt Rücktritt wegen Epstein-Affäre ab
Starmer lehnt Rücktritt wegen Epstein-Affäre ab / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Der britische Premierminister Keir Starmer lehnt einen Rücktritt wegen der Affäre um den verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein ab. Er werde sich nicht zurückziehen, sagte der Regierungschef am Montag vor Abgeordneten seiner Labour-Partei. Starmer wurde bei der Sitzung mit Applaus empfangen, wichtige Minister scharten sich in der größten Krise seiner 19-monatigen Amtszeit um den Regierungschef.

Textgröße ändern:

"Nachdem ich so hart für die Chance gekämpft habe, unser Land zu verändern, bin ich nicht bereit, mich von meinem Mandat und meiner Verantwortung zurückzuziehen", sagte Starmer. Er habe bisher "jeden Kampf gewonnen, den ich je geführt habe".

Zuvor war der Druck auf den Premierminister wegen der Epstein-Affäre nochmals gestiegen: Nach nur wenigen Monaten im Amt und weniger als 24 Stunden nach dem Rücktritt von Kabinettschef Morgan McSweeney trat am Montag Starmers Kommunikationschef Tim Allan zurück. Und mit dem schottischen Parteichef Anas Sarwar schloss sich zudem ein erster ranghoher Labour-Politiker den Rücktrittsforderungen gegen den Regierungschef an.

Starmer steht seit Tagen massiv in der Kritik, weil er den früheren Labour-Minister Peter Mandelson zum britischen Botschafter in den USA ernannt hatte - obwohl Starmer wusste, dass Mandelson nach Epsteins Verurteilung 2008 weiterhin Kontakt zu dem Sexualstraftäter hielt.

Das Ausmaß der Verbindungen Mandelsons zu Epstein war mit der Freigabe weiterer Epstein-Akten durch das US-Justizministerium Ende Januar bekannt geworden. Demnach soll Mandelson, als er von 2008 bis 2010 Minister unter Premierminister Gordon Brown war, vertrauliche Finanzdaten der damaligen Labour-Regierung an den US-Finanzinvestor weitergegeben und Geld von ihm angenommen haben.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Bericht: Verdächtiger von tödlichem Angriff auf Zugbegleiter zuvor schon auffällig

Der wegen des tödlichen Angriffs auf einen Zugbegleiter festgenommene mutmaßliche Täter war einem Medienbericht zufolge am gleichen Tag schon einmal auffällig geworfen. Bundespolizisten hätten den 26-Jährigen am Tag der Tat bereits um 11.50 Uhr in Kaiserslautern aus einem aus Frankreich kommenden TGV geholt, berichtete der "Spiegel" am Montagabend. Zugbegleiter hätten in dem Vorfall die Behörden alarmiert, weil der Mann im Zug gegen eine Tür getreten habe.

Epstein-Affäre: Charles III. "zutiefst besorgt" über neue Vorwürfe gegen Andrew

Der britische König Charles III. hat sich "zutiefst besorgt" über die neuen Vorwürfe gegen seinen Bruder Andrew im Zusammenhang mit der Epstein-Affäre gezeigt. In einer am Montagabend in London veröffentlichten Erklärung sicherte der Monarch zudem der Polizei seine Unterstützung bei möglichen Ermittlungen zu. Zuvor hatte die britische Polizei mitgeteilt, dass sie Berichte prüfe, wonach Andrew in seiner Zeit als britischer Handelsgesandter möglicherweise vertrauliche Informationen an den verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein weitergegeben hat.

Nach Zugunglücken: Regierung und Lokführer in Spanien einigen sich auf Aktionsplan

Nach den schweren Zugunglücken in Spanien im vergangenen Monat mit fast 50 Toten haben sich die Regierung und die streikenden Gewerkschaften auf einen Aktionsplan zur Verbesserung der Sicherheit auf den Schienen geeinigt. Vereinbart worden seien unter anderem "Investitionen in die Instandhaltung der Infrastruktur" sowie "das notwendige Personal für deren Umsetzung", sagte am Montag ein Sprecher der Gewerkschaft Semaf nach einem Treffen mit Vertretern des Verkehrsministeriums.

Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft wird am Bundesverwaltungsgericht länger geprüft als zunächst angekündigt. Das Leipziger Gericht verschob am Montag den ursprünglich für Dienstag angesetzten Urteilstermin auf einen späteren, noch nicht bekannten Zeitpunkt. Die mündliche Verhandlung wird demnach auf Antrag der Bundesrepublik, die in dem Fall die Beklagte ist, wiedereröffnet. (Az. 6 A 18.23)

Textgröße ändern: