The National Times - Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte

Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte


Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte
Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte / Foto: © AFP/Archiv

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Artgemeinschaft wird am Bundesverwaltungsgericht länger geprüft als zunächst angekündigt. Das Leipziger Gericht verschob am Montag den ursprünglich für Dienstag angesetzten Urteilstermin auf einen späteren, noch nicht bekannten Zeitpunkt. Die mündliche Verhandlung wird demnach auf Antrag der Bundesrepublik, die in dem Fall die Beklagte ist, wiedereröffnet. (Az. 6 A 18.23)

Textgröße ändern:

Der Antrag wurde mit einem neuen Sachverhalt begründet, der erst nach der Verhandlung vom 28. Januar bekannt geworden sei. Es geht den Angaben zufolge um Erkenntnisse aus einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen jemanden im Umfeld der verbotenen Gruppe wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz.

Es gebe Anlass zu weiteren Erwägungen beziehungsweise ergänzenden Ermittlungen, teilte das Gericht mit. Beide Seiten müssten sich dazu in einer mündlichen Verhandlung äußern können. Wann die neue Verhandlung stattfindet, war noch nicht bekannt.

Das Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Sommer 2023 mit allen Teilorganisationen als Verein verboten. Es begründete das Verbot damit, dass der Verein sich gegen die Verfassung und wegen antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine der zentralen Schnittstellen innerhalb der bundesweiten neonazistischen Szene.

Die Artgemeinschaft zog vor das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist und am 28. Januar zum ersten Mal in dem Fall verhandelte. Sie macht geltend, dass sie eine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft sei. Darum könne sie nicht als Verein verboten werden.

Die Innenministerien von Bund und Ländern können Vereine verbieten und deren Vermögen beschlagnahmen, wenn deren Aktivitäten gegen Strafgesetze oder den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland untergraben.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Textgröße ändern: