The National Times - Prominenter Häftling Abdel Fattah in Ägypten seit 100 Tagen im Hungerstreik

Prominenter Häftling Abdel Fattah in Ägypten seit 100 Tagen im Hungerstreik


Prominenter Häftling Abdel Fattah in Ägypten seit 100 Tagen im Hungerstreik
Prominenter Häftling Abdel Fattah in Ägypten seit 100 Tagen im Hungerstreik / Foto: © AFP/Archiv

Der prominente politische Häftling Alaa Abdel Fattah befindet sich am Sonntag seit 100 Tagen in Ägypten im Hungerstreik. Abdel Fattah nehme "100 Kalorien pro Tag in Form eines Löffels Honig und eines Tropfens Milch im Tee" zu sich, erklärten Unterstützer des Aktivisten am Samstag. Sie riefen die US-Regierung auf, sich für seine Freilassung einzusetzen.

Textgröße ändern:

Abdel Fattah ist eines der prominentesten Gesichter des Arabischen Frühlings 2011. Ende 2021 wurde er wegen des Vorwurfs der Verbreitung von "Falschnachrichten" zu fünf Jahren Haft verurteilt. Seine Schwester Sanaa Seif will am Montag in einer Pressekonferenz in Washington über den Fall ihres Bruders Fall sprechen, bevor US-Präsident Joe Biden Ende der Woche zu einer Nahostreise aufbricht.

Im April hatte Abdel Fattah aus der Haft heraus wegen seiner in Großbritannien geborenen Mutter die britische Staatsbürgerschaft erhalten. Seine Familie drängt seitdem auf einen konsularischen Besuch britischer Botschaftsvertreter. Laut Menschenrechtsgruppen gibt es in Ägypten mehr als 60.000 politische Gefangene, die teilweise unter brutalen Bedingungen inhaftiert sind.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: