The National Times - Bewährungsstrafe für Reichsbürgerin wegen erschlichener "Leibrente" in Essen

Bewährungsstrafe für Reichsbürgerin wegen erschlichener "Leibrente" in Essen


Bewährungsstrafe für Reichsbürgerin wegen erschlichener "Leibrente" in Essen
Bewährungsstrafe für Reichsbürgerin wegen erschlichener "Leibrente" in Essen / Foto: © AFP/Archiv

Wegen bandenmäßigen Computerbetrugs ist eine sogenannte Reichsbürgerin vor dem Landgericht Essen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Kammer verurteilte Angelika B. aus Castrop-Rauxel zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Die 64-Jährige hatte mit gesondert verurteilten Tätern in Gelsenkirchen einen Verein gegründet, um vom Staat eine vermeintlich den Vereinsmitgliedern zustehende "Leibrente" einzutreiben.

Textgröße ändern:

Dieser Verein wurde von der Polizei der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet. Die Mitglieder erteilten der Anklage zufolge in den Jahren 2015 und 2016 zunächst 42 Lastschriftaufträge auf Kosten öffentlicher Finanzkassen, ohne dass ihnen entsprechende Mandate vorlagen. Da der Zahlungsverkehr nicht rechtmäßig war, erfolgte eine Rückbuchung der Gelder.

Allerdings hatten die Täter bereits knapp 24.700 Euro weiterverfügt. Auch über zwei weitere Vereinskonten wurden elf Lastschriften zulasten den Finanzamts Gelsenkirchen ausgelöst. Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von rund 4390 Euro - der erstrebte Gesamtschaden lag laut Anklage bei rund 623.921 Euro. Das Gericht ordnete nun an, Taterträge in Höhe von 24.694,49 Euro einzuziehen.

Die Angeklagte nahm außerdem in sieben Fällen telefonisch Kontakt zum Polizeipräsidium Gelsenkirchen auf, wo sie sich als "Rechtskonsulentin von Schwarzach" ausgab und die Gespräche heimlich aufzeichnete. In vier Fällen wurde sie deshalb auch wegen der sogenannten Verletzung der Vertraulichkeit des Worts verurteilt. Im Prozess hatte die 64-Jährige ein Geständnis abgelegt. Das Urteil erging bereits am Dienstag.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Nach Sabotageserie an Stromnetz: BGH erlässt neuen Haftbefehl gegen Verdächtigen

Die Bundesanwaltschaft hat gegen den mutmaßlichen Stromsaboteur Daniel V. einen neuen Haftbefehl erwirkt. Dieser ersetzt die alten Haftbefehle von Amtsgerichten, wie eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Donnerstag sagte. V. wurde dazu dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt.

Bayern: Zwei Verletzte durch Schüsse in Berngau - Menschen sollen in Häusern bleiben

Im bayerischen Berngau sind am Donnerstag zwei Menschen durch Schüsse verletzt worden. Wie die Polizei in Regensburg mitteilte, fielen mehrere Schüsse. Die Beamten riefen die Einwohner auf, unbedingt in ihren Häusern zu bleiben. Die Polizei sei im Großeinsatz und prüfe die Lage.

Baden-Württemberg: Polizei erschießt 27-Jährigen an Tuttlinger Rathaus

Im baden-württembergischen Tuttlingen haben Polizisten am Donnerstag einen 27-Jährigen erschossen, der mit einer Waffe auf die Beamten am Rathaus der Stadt losging. Wie eine Sprecherin des Landeskriminalamts mitteilte, schoss der Mann auf die Beamten, bevor diese ihn durch ihren Schusswaffengebrauch tödlich verletzten. Eine Reanimation des Manns sei erfolglos gewesen.

EuGH: Urlaub und Zulagen werden bei mehreren Arbeitsverträgen anteilig berechnet

Wer zusätzlich zu einem Vollzeitjob noch eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, bekommt auch anteiligen Anspruch auf Urlaub und Verpflegungszulagen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gericht gab damit 14 rumänischen Vollzeit-Lehrkräften Recht, die an ihrer Schule zusätzliche Teilzeitbeschäftigungen hatten. Die Ansprüche von Arbeitnehmern sind demnach auf Basis aller Verträge zu berechnen. (Az. C-706/23)

Textgröße ändern: