The National Times - Bewährungsstrafe für Reichsbürgerin wegen erschlichener "Leibrente" in Essen

Bewährungsstrafe für Reichsbürgerin wegen erschlichener "Leibrente" in Essen


Bewährungsstrafe für Reichsbürgerin wegen erschlichener "Leibrente" in Essen
Bewährungsstrafe für Reichsbürgerin wegen erschlichener "Leibrente" in Essen / Foto: © AFP/Archiv

Wegen bandenmäßigen Computerbetrugs ist eine sogenannte Reichsbürgerin vor dem Landgericht Essen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Kammer verurteilte Angelika B. aus Castrop-Rauxel zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Die 64-Jährige hatte mit gesondert verurteilten Tätern in Gelsenkirchen einen Verein gegründet, um vom Staat eine vermeintlich den Vereinsmitgliedern zustehende "Leibrente" einzutreiben.

Textgröße ändern:

Dieser Verein wurde von der Polizei der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet. Die Mitglieder erteilten der Anklage zufolge in den Jahren 2015 und 2016 zunächst 42 Lastschriftaufträge auf Kosten öffentlicher Finanzkassen, ohne dass ihnen entsprechende Mandate vorlagen. Da der Zahlungsverkehr nicht rechtmäßig war, erfolgte eine Rückbuchung der Gelder.

Allerdings hatten die Täter bereits knapp 24.700 Euro weiterverfügt. Auch über zwei weitere Vereinskonten wurden elf Lastschriften zulasten den Finanzamts Gelsenkirchen ausgelöst. Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von rund 4390 Euro - der erstrebte Gesamtschaden lag laut Anklage bei rund 623.921 Euro. Das Gericht ordnete nun an, Taterträge in Höhe von 24.694,49 Euro einzuziehen.

Die Angeklagte nahm außerdem in sieben Fällen telefonisch Kontakt zum Polizeipräsidium Gelsenkirchen auf, wo sie sich als "Rechtskonsulentin von Schwarzach" ausgab und die Gespräche heimlich aufzeichnete. In vier Fällen wurde sie deshalb auch wegen der sogenannten Verletzung der Vertraulichkeit des Worts verurteilt. Im Prozess hatte die 64-Jährige ein Geständnis abgelegt. Das Urteil erging bereits am Dienstag.

L.Graham--TNT

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet

Ein 88-Jähriger ist im nordrhein-westfälischen Leverkusen von einem Güterzug erfasst und tödlich verletzt worden. Der Mann versuchte am Dienstag, einen Bahnübergang bei geschlossenen Schranken und roter Ampel zu überqueren, wie die Polizei in Köln am Mittwoch mitteilte. Dabei erfasste ihn der in Richtung Opladen fahrende Zug tödlich. Der 29-jährige Zugführer erlitt einen Schock und wurde von Rettungskräften versorgt.

Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht

Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angeklagte frühere philippinische Präsident Rodrigo Duterte ist erstmals zu einer Anhörung im Gerichtssaal in Den Haag erschienen. Der 81-Jährige folgte der gut eine Stunde dauernden Sitzung am Mittwoch regungslos. Er winkte jedoch der Zuschauertribüne zu, als die Richterin nach Ende der Anhörung den Gerichtssaal verlassen hatte.

Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht

Die Stadt Mannheim muss einer Gerichtsentscheidung zufolge im Amtsblatt einen Artikel des fraktionslosen Stadtrats Julien Ferrat veröffentlichen, in dem dieser die Stadt wegen der Nichtveröffentlichung zweier Beiträge über eine mögliche Swingerparty im Rathaus kritisiert. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab Ferrat im Eilverfahren recht, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Artikel trägt demnach den Titel "Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim".

Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat den von der Regierung präsentierten Aktionsplan gegen islamistischen Terrorismus im Grundsatz gelobt - aber zugleich eine Stärkung der überlasteten Justizbehörden gefordert. Der Zehn-Punkte-Plan "bündelt sinnvolle Maßnahmen, die den Schutz der Bevölkerung verbessern, ohne rechtsstaatlich über das Ziel hinauszuschießen", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Das gelte etwa für das Schließen von Strafbarkeitslücken im Anti-Terror-Strafrecht und erweiterte Handlungsmöglichkeiten der Gerichte in Jugendstrafverfahren.

Textgröße ändern: