The National Times - Amnesty fordert IOC zur Kritik an Menschenrechtsverletzung in China auf

Amnesty fordert IOC zur Kritik an Menschenrechtsverletzung in China auf


Amnesty fordert IOC zur Kritik an Menschenrechtsverletzung in China auf
Amnesty fordert IOC zur Kritik an Menschenrechtsverletzung in China auf

Vor Beginn der Olympischen Winterspiele in Peking hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International das Internationale Olympische Komitee (IOC) zu einem Kurswechsel aufgefordert. Bislang habe der Sportverband seine "menschenrechtliche Sorgfaltspflicht nur unzureichend wahrgenommen", erklärte Amnesty am Donnerstag. Das Komitee habe "beide Augen vor der Tatsache verschlossen, dass sich Chinas Menschenrechtsbilanz seit den Sommerspielen 2008 dramatisch verschlechtert hat", sagte die Amnesty-Expertin für Sport und Menschenrechte in der Schweiz, Lisa Salza.

Textgröße ändern:

Wenn ein hochrangiges Mitglied des chinesischen Organisationskomitees ankündige, missliebige Aussagen von Athleten zu bestrafen, müsse das IOC dagegen vorgehen, forderte sie. Neben den Sportlern bräuchten auch alle Journalisten "die Garantie, dass sie sich frei äußern und frei berichten können".

Der China-Experte bei Amnesty International für Deutschland, Dirk Pleiter, nannte die Hoffnung, dass die Spiele einen positiven Einfluss auf die Menschenrechtslage in China haben könnten, "bestenfalls naiv".

Experten werfen den chinesischen Behörden unter anderem die brutale Unterdrückung der Uiguren und anderer muslimischer Minderheiten vor. Demnach werden mehr als eine Million Uiguren in der Provinz Xinjiang in Haftlagern festgehalten und zur Aufgabe ihrer Religion, Kultur und Sprache gezwungen und teilweise auch körperlich misshandelt. China bestreitet diesen Vorwurf und spricht von "Bildungszentren", die dem Kampf gegen islamistische Radikalisierung dienten.

Die Olympischen Winterspiele in Peking beginnen am Freitag und dauern bis zum 20. Februar. Die USA und andere westliche Länder wie Großbritannien, Kanada, Australien und Dänemark haben einen diplomatischen Boykott des Sportereignisses angekündigt. Die Bundesregierung weigert sich, ihre Abwesenheit als Boykott zu bezeichnen.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Trump-Regierung will Todesstrafe ausweiten und Erschießungskommandos zulassen

Das US-Justizministerium will die Todesstrafe für Schwerverbrechen auf Bundesebene ausweiten und dafür die Hinrichtungsmethoden unter anderem um Erschießungskommandos erweitern. "Die vorherige Regierung ist ihrer Pflicht, das amerikanische Volk zu schützen, nicht nachgekommen, indem sie sich weigerte, die Höchststrafe gegen die gefährlichsten Verbrecher, darunter Terroristen, Kindermörder und Polizistenmörder zu verhängen", erklärte Justizminister Todd Blanche am Freitag.

US-Staatsanwältin stellt Ermittlungen gegen Notenbankchef Powell ein

Die US-Justiz hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef Jerome Powell eingestellt und damit den Weg für die Ernennung eines Nachfolgers freigemacht. Staatsanwältin Jeanine Pirro erklärte am Freitag in Onlinediensten, statt der Justiz werde nun die interne Aufsicht der Federal Reserve (Fed) die Kosten für die Renovierung des Notenbankgebäudes untersuchen. Dementsprechend habe sie angewiesen, die Ermittlungen gegen Powell nun einzustellen.

Signal-Hack: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageverdachts

Wegen der Angriffswelle auf Nutzer des Messengerdienstes Signal aus Politik, Behörden und Medien ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Es gehe um den Anfangsverdacht der Spionage, sagte eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Freitag. Demnach wurden die Ermittlungen schon im Februar eingeleitet, als deutsche Sicherheitsbehörden erstmals öffentlich vor den Angriffen gewarnt hatten.

Bröckelnde Balkone: Eigentümergemeinschaft muss Sanierung veranlassen

Wenn Balkone am Mehrfamilienhaus dringend saniert werden müssen, muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden und die Renovierungen veranlassen. Das gilt auch dann, wenn eigentlich die einzelnen Wohnungseigentümer zuständig sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Es ging um einen Streit von der Ostsee: An der Appartementanlage fielen bereits Teile von den bröckelnden Balkonen, die Grünfläche am Haus musste gesperrt werden. (Az. V ZR 102/24)

Textgröße ändern: