The National Times - Verfassungsschutz erklärt in AfD-Eilverfahren sogenannte Stillhaltezusage

Verfassungsschutz erklärt in AfD-Eilverfahren sogenannte Stillhaltezusage


Verfassungsschutz erklärt in AfD-Eilverfahren sogenannte Stillhaltezusage
Verfassungsschutz erklärt in AfD-Eilverfahren sogenannte Stillhaltezusage / Foto: © AFP/Archiv

Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Die Einstufung wird demnach vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Eilantrag entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann über den Eilantrag entschieden wird, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Der Verfassungsschutz erklärte der Mitteilung zufolge im gerichtlichen Verfahren, dass er die AfD bis zu der Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und auch die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen werde.

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

Die AfD setzt sich juristisch zur Wehr. Sie will dem Verfassungsschutz die Einstufung verbieten lassen. Zuständig ist das Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall - und erklärte diese für rechtens.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Frankreich rechnet mit Papst-Besuch Ende September

Frankreich rechnet mit dem Besuch von Papst Leo XIV. in Paris und im Pilgerort Lourdes Ende September. Es gebe bereits ein vorläufiges Programm, teilte der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Jean-Marc Aveline, am Mittwoch mit.

Ungarn: Verfassungsgericht hebt Orban-Dekret zur Besteuerung Budapests in Teilen auf

In Ungarn hat das Verfassungsgericht ein Dekret des abgewählten Regierungschefs Viktor Orban für ungültig erklärt, mit dem Widerspruch gegen ein Steuergesetz unterbunden worden war. Das Gericht erklärte am Mittwoch, es hebe "bestimmte Vorschriften des Regierungsdekrets" auf, "rückwirkend ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens". Zur Begründung führte es Verfahrensfehler an. Das 2022 erlassene Steuergesetz hatte die von der Opposition regierte Hauptstadt Budapest an den Rand des Bankrotts gebracht.

Bayern: Mann springt auf Flucht vor Polizei von Brücke und stirbt

Ein wegen eines Gewaltverbrechens gesuchter Verdächtiger ist am Dienstagabend auf der Flucht vor der Polizei in Bayern von einer Brücke in den Tod gesprungen. Der 26-Jährige griff zuvor einen Radfahrer auf dem Illerradweg in Neu-Ulm an und verletzte ihn schwer, wie die Polizei am Mittwoch in Kempten mitteilte. Er stieß den 57-Jährigen in die Iller, drückte seinen Kopf unter Wasser und stach mit einem Messer auf ihn ein.

Selenskyj: Ukraine hat bei Bankmitarbeiter-Festnahme beschlagnahmtes Geld zurückgegeben

Ungarn hat das bei der Festnahme von sieben ukrainischen Bankangestellten Anfang März beschlagnahmte Geld und Gold nach Angaben des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj wieder zurückgegeben. "Heute wurden die Gelder der Oschadbank, die im März von den ungarischen Geheimdiensten beschlagnahmt worden waren, zurückgegeben", schrieb Selenskyj am Mittwoch im Onlinedienst X. Der Präsident sprach von einem "wichtigen Meilenstein in unseren Beziehungen mit Ungarn". Er dankte Ungarn ausdrücklich für "seine konstruktive Herangehensweise".

Textgröße ändern: