The National Times - Verfassungsschutz erklärt in AfD-Eilverfahren sogenannte Stillhaltezusage

Verfassungsschutz erklärt in AfD-Eilverfahren sogenannte Stillhaltezusage


Verfassungsschutz erklärt in AfD-Eilverfahren sogenannte Stillhaltezusage
Verfassungsschutz erklärt in AfD-Eilverfahren sogenannte Stillhaltezusage / Foto: © AFP/Archiv

Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Die Einstufung wird demnach vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Eilantrag entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann über den Eilantrag entschieden wird, gab es noch nicht bekannt.

Textgröße ändern:

Der Verfassungsschutz erklärte der Mitteilung zufolge im gerichtlichen Verfahren, dass er die AfD bis zu der Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und auch die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen werde.

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

Die AfD setzt sich juristisch zur Wehr. Sie will dem Verfassungsschutz die Einstufung verbieten lassen. Zuständig ist das Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall - und erklärte diese für rechtens.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Ammergauer Alpen: 14-Jähriger stürzt bei Bergtour in den Tod

Ein 14-Jähriger ist bei einer Bergtour in Bayern vor den Augen seines Freundes in den Tod gestürzt. Der Jugendliche rutschte am Sonntag in den Ammergauer Alpen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bei winterlichen Verhältnissen aus und stürzte etwa 150 Meter über felsiges und teils steiles Gelände ab, wie das Polizeipräsidium in Rosenheim am Montag mitteilte. Ein Notarzt konnte nur noch seinen Tod feststellen.

Auto an Bahnübergang von Zug erfasst: 75-Jähriger stirbt in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist ein Auto an einem Bahnübergang von einem Zug erfasst worden. Der 75-jährige Fahrer wurde dabei tödlich verletzt, wie das Polizeipräsidium Ulm am Montag mitteilte. Der Lokführer sowie die Fahrgäste des Zuges blieben unverletzt.

Baden-Württemberg: Autofahrer fährt bei Nebel in Schafherde

In Baden-Württemberg ist ein Autofahrer bei Nebel in eine Schafherde gefahren. Elf Tiere wurden verletzt, einige davon so schwer, dass sie vom Schäfer erlöst werden mussten, wie das Polizeipräsidium Ulm am Montag mitteilte.

Verkauf von Silvester-Feuerwerk startet

Am Montag startet der Verkauf von Feuerwerk wie Silvesterraketen und Böllern in Deutschland. Supermärkte und Discounter dürfen solches Feuerwerk der Kategorie F2 nur an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen des Jahres verkaufen - dieses Jahr also ab dem 29. Dezember. Abgebrannt werden darf es nur an Silvester und Neujahr.

Textgröße ändern: