The National Times - EU-Gericht erklärt Milliardenstrafe gegen US-Chiphersteller Qualcomm für nichtig

EU-Gericht erklärt Milliardenstrafe gegen US-Chiphersteller Qualcomm für nichtig


EU-Gericht erklärt Milliardenstrafe gegen US-Chiphersteller Qualcomm für nichtig
EU-Gericht erklärt Milliardenstrafe gegen US-Chiphersteller Qualcomm für nichtig / Foto: © AFP

Die von der Brüsseler EU-Kommission gegen den US-Chiphersteller Qualcomm im Jahr 2018 verhängte Strafe von fast einer Milliarde Euro ist nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) nichtig. Mehrere Verfahrensfehler hätten die Verteidigungsrechte von Qualcomm beeinträchtigt und die Analyse der Kommission entkräftet, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. (Az. T-235/18 ).

Textgröße ändern:

Die Kommission hatte Qualcomm den Missbrauch von Marktmacht vorgeworfen. Ende Januar 2018 verhängten die Brüsseler Wettbewerbshüter deshalb eine Geldbuße in Höhe von 997 Millionen Euro. Das Unternehmen habe dem Technologieriesen Apple erhebliche Summen gezahlt, damit Apple ausschließlich Qualcomm-LTE-Chips in seinen Mobilgeräten verbaue, erklärte die Kommission damals zur Begründung. Qualcomm wies die Vorwürfe zurück und kündigte umgehend an, die Entscheidung anfechten zu wollen.

Der EuG stellte nun unter anderem fest, dass die Kommission keine Analyse entwickelt habe, "die den Schluss zuließe, dass die betreffenden Zahlungen die Anreize für Apple, sich an Wettbewerber von Qualcomm zu wenden, um für bestimmte iPad-Modelle der Jahre 2014 und 2015 LTE-Chipsätze zu beziehen, tatsächlich verringert hätten". Gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen EuG kann nun die Kommission noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

L.Graham--TNT

Empfohlen

DDR-Fluchtpläne in Verhör verraten: Rehabilitierung trotzdem möglich

Ein Mann, der sich vor seiner geplanten Flucht aus der DDR selbst anzeigte und weitere Namen nannte, kann trotzdem rehabilitiert werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied, verstieß der ehemalige DDR-Bürger nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit. Denn er habe lediglich versucht, sich vor der ihm drohenden Verfolgung zu schützen. (Az. 8 C 8.25)

Gericht in Paris ordnet Auslieferung eines Antifaschisten nach Deutschland an

Ein Untersuchungsgericht in Paris hat am Mittwoch die Auslieferung eines albanischen Antifaschisten nach Deutschland angeordnet. Der als "Gino" bekannte Rexhino Abazaj kündigte an, dies anzufechten. Sein Anwalt Youri Krassoulia bezeichnete die Entscheidung als "skandalös".

Waldbrand im belgischen Hohen Venn eingegrenzt - Lage bleibt aber "kompliziert"

Nach tagelangem Kampf gegen den Waldbrand im belgischen Naturschutzgebiet Hoher Venn nahe der Grenze zu Deutschland ist es den Einsatzkräften gelungen, das Feuer einzugrenzen. Der seit Freitag wütende Brand sei "unter Kontrolle gebracht worden" und dürfte sich nicht weiter in Richtung Deutschland ausbreiten, erklärte der Leiter der Krisenkommunikation der Provinz Lüttich, Tony Hosmans, am Mittwoch. Entwarnung konnten die Behörden jedoch noch nicht geben.

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe nach Totschlag an Ehefrau in Liebeszelle

Nach dem Tod einer 35-Jährigen in einer sogenannten Liebeszelle eines Gefängnisses in Sachsen-Anhalt ist das Hafturteil gegen deren Ehemann rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Stendal wegen Totschlags gegen den Mann verhängte zehnjährige Freiheitsstrafe, wie das höchste deutsche Strafgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Revision des Angeklagten wurde abgewiesen.

Textgröße ändern: