The National Times - Gericht: Klimaaktivistin muss Polizeieinsatz an Berliner Flughafen teils bezahlen

Gericht: Klimaaktivistin muss Polizeieinsatz an Berliner Flughafen teils bezahlen


Gericht: Klimaaktivistin muss Polizeieinsatz an Berliner Flughafen teils bezahlen
Gericht: Klimaaktivistin muss Polizeieinsatz an Berliner Flughafen teils bezahlen / Foto: © AFP/Archiv

Eine Klimaaktivistin muss anteilig einen von ihr verursachten Polizeieinsatz am Flughafen Berlin-Brandenburg bezahlen. Ihre Klage gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der Bundespolizei wurde abgewiesen, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag bestätigte. Die Aktivistin war im Dezember 2022 durch ein zuvor in den Zaun geschnittenes Loch auf das Flughafengelände eingedrungen und hatte sich gemeinsam mit einem weiteren Menschen auf dem Rollfeld festgeklebt.

Textgröße ändern:

Die Bundespolizei leitete daraufhin verschiedene Maßnahmen ein und ließ unter anderem die Flughafenumzäunung bestreifen. Außerdem setzte sie einen Hubschrauber ein, um das Gelände zu überwachen. Ein Drittel der dadurch entstandenen Kosten sollte aus Sicht der Bundespolizei die Aktivistin bezahlen. Ein entsprechender Gebührenbescheid über 1017,74 Euro wurde laut Verwaltungsgericht im April 2023 erlassen.

Nachdem ihr Widerspruch gegen den Gebührenbescheid von der Bundespolizei zurückgewiesen wurde, klagte die Aktivistin im Dezember 2023. Laut Verwaltungsgericht bezweifelte sie die individuelle Zurechenbarkeit und war auch der Ansicht, weder Ziel noch Empfängerin der Leistungen gewesen zu sein.

Dies sah das Verwaltungsgericht anders und wies die Klage ab. Die Maßnahmen der Bundespolizei seien berechtigt gewesen und der Gebührenbescheid rechtmäßig. Das unbefugte Betreten der Rollfläche habe die Sicherheit des Luftverkehrs behindert.

Es sei damit zu rechnen gewesen, dass ohne weiteres Eingreifen der Bundespolizei weitere Menschen auf das Rollfeld gelangen und sich festkleben würden, erklärte das Gericht. Auch sei nicht auszuschließen gewesen, dass Manipulationen zulasten des Flugverkehrs stattfanden oder verbotene Gegenstände auf das Flughafengelände gebracht wurden.

Die präventive Bestreifung des Zauns sei notwendig gewesen, um weitere Beschädigungen festzustellen, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Der Hubschrauber sei das einzige geeignete Einsatzmittel gewesen, um das gesamte, teils schwer einsehbare Gelände schnell und präzise aufzuklären.

Zunächst machte die Bundespolizei das Urteil öffentlich. Es fiel am 26. März und ist noch nicht rechtskräftig.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich

Wenige Tage vor der geplanten Vorstellung des Haushaltsplans mit milliardenschweren Einsparungen haben in Frankreich tausende Menschen für höhere Löhne im öffentlichen Dienst demonstriert. Der Gewerkschaftsbund gab die Zahl der landesweit Protestierenden am Dienstag mit mehr als 300.000 an; die Regierung ging von rund 200.000 Teilnehmern aus. Unabhängig davon erschütterten teils gewaltsame Schülerproteste das Land, bei denen Schulen blockiert und Polizisten attackiert wurden.

AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume

Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin räumen - hat aber noch kein neues Büro. Ein Großteil der aktuellen Räume muss nach einem Urteil des Berliner Landgerichts vom vergangenen Jahr bis Mittwoch geräumt werden, wie ein Sprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP bestätigte. Eine neue Immobilie sei aber noch nicht gefunden. Mitarbeitende müssten deshalb von zuhause aus arbeiten.

Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken

In Frankreich haben sich teils gewaltsame Schülerproteste gegen schlecht ausgestattete Gebäude und zu lange Schultage ausgeweitet. Bei Unruhen an etwa 340 Schulen im ganzen Land wurden zehn Menschen verletzt, wie das Bildungsministerium am Dienstag mitteilte. Etwa 40 Schulen wurden blockiert, die Polizei nahm 40 Menschen in Gewahrsam. Die Bewegung war vor einigen Tagen im Großraum Paris entstanden und hatte sich auf andere Landesteile ausgebreitet.

Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben

In Sachsen ist Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft den Beschuldigten im Alter zwischen 27 und 43 Jahren Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Sie sollen im Irak als Kämpfer, Scharfschützen oder Grenzschützer für verschiedene Verbände der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) tätig gewesen sein.

Textgröße ändern: