The National Times - 25 Millionen Euro Strafe für Vermögensverwalter DWS wegen "Greenwashings"

25 Millionen Euro Strafe für Vermögensverwalter DWS wegen "Greenwashings"


25 Millionen Euro Strafe für Vermögensverwalter DWS wegen "Greenwashings"
25 Millionen Euro Strafe für Vermögensverwalter DWS wegen "Greenwashings" / Foto: © AFP

Der Vermögensverwalter DWS muss wegen sogenannten Greenwashings ein Bußgeld in Höhe von 25 Millionen Euro zahlen. Das Tochterunternehmen der Deutschen Bank habe sich jahrelang als vermeintlicher Marktführer bei nachhaltigen Finanzprodukten präsentiert, was "nicht der Realität" entsprochen habe, erklärte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch. Bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße orientierte sich die Justiz demnach am Umsatz der Muttergesellschaft.

Textgröße ändern:

Den Angaben zufolge warb die DWS im Zeitraum von Mitte 2020 bis Ende Januar 2023 "intensiv" mit Finanzprodukten mit bestimmten ökologischen und sozialen Merkmalen. Das Unternehmen bezeichnete sich demnach selbst als "Leader" im Bereich der nachhaltigen Finanzprodukte. Diese seien "ein fester Bestandteil unserer DNA", lautete eine Werbebotschaft.

Die Angaben "entsprachen nicht der Realität", erklärte die Staatsanwaltschaft. Auch das Marketing dürfe "aber nicht über das hinausgehen, was (...) auch tatsächlich umgesetzt werden kann". Wegen ähnlicher Vorwürfe hatte die US-Börsenaufsicht SEC im Jahr 2023 bereits eine Strafe in Höhe von 19 Millionen Dollar gegen den Vermögensverwalter verhängt.

Die DWS akzeptiere das Bußgeld, erklärte das Unternehmen. Das Marketing sei in der Vergangenheit "teilweise überschwänglich" gewesen. "Wir haben die internen Dokumentations- und Kontrollprozesse bereits verbessert und werden auch weiterhin daran arbeiten, hier weitere Fortschritte zu machen." Auf das Betriebsergebnis im laufenden Quartal wirke sich die Strafe nicht aus, da eine Rückstellung gebildet worden sei, ergänzte die DWS.

Die Organisation Bürgerbewegung Finanzwende hatte der Deutsche-Bank-Tochter im März 2023 massives Greenwashing vorgeworfen: DWS habe allein im Jahr 2022 mit Mitteln aus angeblich nachhaltigen Fonds 20-mal mehr Geld in Öl- und Gasunternehmen investiert als in Firmen für Solar- oder Windenergie. Im Oktober 2022 klagte zudem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen irreführender Werbung gegen den Vermögensberater.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßte die "historisch hohe Strafzahlen für Greenwashing". Die sei "ein deutlicher Weckruf für die ganze Branche: Verbrauchertäuschung ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug."

C.Blake--TNT

Empfohlen

Super-Taifun "Ragasa": Mindestens 14 Tote in Taiwan - Überschwemmungen in Hongkong

Durch den Super-Taifun "Ragasa" sind in Taiwan mindestens 14 Menschen ums Leben gekommen. Bei einem Dammbruch im östlichen Hualien seien zudem 18 Menschen verletzt worden, 30 weitere würden vermisst, hieß es am Mittwoch von den örtlichen Behörden. In der chinesischen Metropole Hongkong wurden in mehreren Stadtteilen Überschwemmungen gemeldet, Dutzende Bäume stürzten durch heftige Winde um.

Bundesgerichtshof verhandelt über teure Untermiete

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über ein besonders drängendes Thema: die Folgen des Wohnungsmangels. Es geht um einen Berliner Mieter, der die Wohnung untervermietete - und damit 500 Euro monatlich einnahm. Die Untermiete war deutlich höher, als es die Mietpreisbremse vorsieht. Die Frage ist, ob der Vermieter dem Hauptmieter deshalb kündigen darf. (Az. VIII ZR 228/23)

Kurz vor Urteilsverkündung: Wichtiger Zeuge in Libyen-Prozess gegen Sarkozy gestorben

Zwei Tage vor der Urteilsverkündung gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen der mutmaßlich illegalen Finanzierung seines Wahlkampfs durch Geld aus Libyen ist ein wichtiger Zeuge in dem Fall gestorben. Der französisch-libanesische Geschäftsmann Siad Takieddine starb am Dienstag in Beirut, wie seine Anwältin der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Der 75-Jährige galt als Schlüsselfigur in dem Fall.

Auf Autodach vergessenes Handy alarmiert Rettungsdienst: Fahrer muss Einsatz zahlen

Weil sein auf dem Autodach vergessenes Smartphone den Rettungsdienst alarmierte, muss ein Autofahrer den Feuerwehreinsatz zum Teil bezahlen. Das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Göttingen lehnte seinen Eilantrag dagegen nach Angaben vom Dienstag überwiegend ab. Grund dafür ist, dass der Mann starke Schmerzmittel genommen hatte und nicht mehr hätte fahren dürfen.

Textgröße ändern: